Leipzigs Lärmaktionsplan

Alle Metropolen in der EU müssen auf Grundlage von Lärmkarten sogenannte Lärmaktionspläne erstellen. Sie legen fest, wie wir vor gesundheitsschädlichem Lärm geschützt werden. Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem Verkehrslärm - so auch in Leipzig.

Neues Rathaus in Leipzig mit Johannapark als ruhiges Gebiet im Lärmaktionsplan
Bildquelle: Appaloosa, wikimedia.org

2024 erarbeitet das Umweltamt die dritte Fortschreibung des Leipziger Lärmaktionsplans. Über ein Online-Portal konnten Lärmbrennpunkte, schützenswerte ruhige Orte und Ideen für ein leiseres Leipzig eingebracht werden.

Lärmaktionsplan ist der Durchbruch für stadtweites Tempo 30 in Leipzig

Liste Tempo 30 an Hauptstraßen in Leipzig

Der aktuell gültige Leipziger Lärmaktionsplan (2. Fortschreibung) legt erstmalig fest, dass das Verkehrsamt an 55 Hauptstraßenabschnitten in dicht bebauten Wohngebieten Tempo 30 Schilder aufstellen muss. Der Stadtrat hat dem Amt mit dem Beschluss im Oktober 2022 eine Frist für das Aufstellen der Schilder bis 2024 gesetzt. - ein toller Erfolg. Wir Ökolöwen haben lange dafür gekämpft.

Tempo 30 ist nachweislich ein effektives und kostengünstiges Mittel, um den Verkehrslärm flächendeckend zu dämpfen. Wir fordern die Stadtverwaltung auf, diese ersten 55 Hauptstraßenabschnitte umgehend zu beschildern. Nach diesen 55 Straßen darf natürlich nicht Schluß sein. Wir fordern Tempo 30 für alle Hauptstraßen in Wohngebieten mit gesundheitsschädlichen Lärmpegeln über 65 dB(A).

Welche Anforderungen stellt der Gesetzgeber an Lärmaktionspläne?

Für die Beurteilung eines Aktionsplans sollte man sich einiger gesetzlicher Mindestanforderungen bewusst sein, denen der Plan genügen muss. In einem Lärmaktionsplan soll unter intensiver Beteiligung der Öffentlichkeit festgelegt werden, welche Lärmminderungsmaßnahmen an welcher Stelle in den nächsten fünf Jahren umgesetzt werden sollen. Es muss dargelegt werden, welche ruhigen Gebiete in Leipzig vor zukünftiger Verlärmung geschützt werden sollen und wie das geschehen soll. Zusätzlich zu dem konkreten „5-Jahres-Plan“ soll eine langfristige Strategie ausformuliert werden. Der Lärmaktionsplan muss verdeutlichen, wie viele Betroffene durch die geplanten Maßnahmen entlastet oder neu belastet werden. Ganz wesentlich ist auch die Aufstellung einer Kosten-Nutzen-Analyse für die einzelnen Maßnahmen.

Wie werden in Leipzig Prioritäten beim Lärmschutz gesetzt?

Natürlich kann nicht die gesamte Stadt innerhalb von fünf Jahren ruhiger gemacht werden. Es müssen Prioritäten gesetzt werden. Das Problem besteht darin, dass es keine zwingenden Grenzwerte gibt, ab wann die Stadtverwaltung tätig werden muss. Das hat den Vorteil, dass man Lärmprobleme nicht entlang dieser Grenzwerte bearbeiten muss und besser auf die reale Situation vor Ort sowie auf Lösungsansätze aus der Bürgerschaft eingehen kann. Der große Nachteil ist natürlich, dass konkrete Lärmminderungsmaßnahmen in weniger engagierten Städten erst durch den Druck der Bevölkerung herbeigeführt werden.

Bei der Aufstellung von Lärmaktionsplänen wird sich normalerweise an Auslösewerten des Umweltbundesamtes orientiert. Das Umweltbundesamt empfiehlt eine Orientierung an den Grenzwerten von 65 dB(A) am Tag und 55 dB(A) in der Nacht, damit die Gesundheit der Bevölkerung nicht länger gefährdet wird. Langfristig sollten 55 dB(A) bzw. 45 dB(A) unterschritten werden. Im ersten Leipziger Lärmaktionsplan 2013 wurden jedoch 70 dB(A) bzw. 60 dB(A) als Auslösewerte für Lärmminderungsmaßnahmen vorgesehen. Die Folge: Es wurde mit dem Lärmaktionsplan nur für einen Teil der Lärmbetroffenen in Leipzig nach Lösungen gesucht. Auf Druck von uns Ökolöwen hat die Stadt die Auslösewerte dann erst auf 67 dB(A) bzw. 57 dB(A) und seit 2021 auf die Auslösewerte des Umweltbundesamts gesenkt. Damit können nun endlich alle Lärm-HotSpots in Leipzig bearbeitet werden.

Der im September 2013 vorgelegte Lärmaktionsplan legte den Fokus noch auf kostenintensive bauliche Maßnahmen. Abschnittsweise Geschwindigkeitsbeschränkungen waren darin nicht vorgesehen. Andere Städte wie z.B. Jena oder Berlin hatten zu dieser Zeit in ihrem Hauptstraßennetz Tempo 30 aus Lärmschutzgründen längst eingeführt. Tempo 30 ist nachweislich wirksam, kostengünstig, weist Synergien mit anderen Zielen auf (z.B. Schulwegsicherheit, Radverkehrsförderung) und ist vor allen Dingen zeitnah realisierbar. Wir Ökolöwen hatten diese Forderung seit 2010 in den Beteiligungsprozess eingebracht. Mit der ersten Fortschreibung des Leipziger Lärmaktionsplans (2020) wurde der Weg für Tempo 30 an lärmbelasteten Hauptstraßen frei gemacht. Verbindlich festgeschrieben wurden die Tempo-30-Strecken damals leider noch nicht. Das blieb eine Kernforderung von uns Ökolöwen: An allen Lärm-Hot-Spots muss Tempo 30 gelten. Mit dem Beschluss zum Lärmaktionsplan im Oktober 2022 ist diese Forderung nun nach langem Kampf erfüllt. Bis spätestens 2024 müssen die Schilder überall stehen.

Wie werden Bürgerinnen und Bürger beteiligt?

Die Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie müssen die Möglichkeit erhalten, sich rechtzeitig und effektiv in die Ausarbeitung der Aktionspläne einbringen zu können. Dazu gehören angemessene Fristen und Zeitspannen in allen Beteiligungsphasen. Die Stadtverwaltung muss begründen, warum sie bestimmte Vorschläge der Bürgerschaft nicht umsetzt.

Der im September 2013 beschlossene Lärmaktionsplan der Stadt Leipzig wurde 2015/16 zum ersten Mal fortgeschrieben. Die dazugehörige Öffentlichkeitsbeteiligung umfasste verschiedene Etappen. In einem ersten Schritt wurde das Verfahren der Verwaltung, den Umweltverbänden, den Leipziger Verkehrsbetrieben, den Wirtschaftsverbänden sowie den Stadtbezirksbeiräten und Ortschaftsräten vorgestellt.

Daran anschließend fand 2016 ein Online-Forum unter dem Schlagwort „Dialog Luft Lärm“ statt, das für zwei Monate den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Leipzig die Beteiligung an dem Verfahren ermöglichte. Dabei hat sich die Stadt Leipzig bewusst für einen offenen Dialog ohne Vorgabe eines Planentwurfs entschieden. Der Beschluss des Lärmaktionsplans in der Dienstberatung des Oberbürgermeisters und die anschließende Kenntnisnahme durch die Ratsversammlung erfolgte im Frühjahr 2020. Für die zweite Fortschreibung 2021 waren eine vierwöchige Auslegung vorgesehen mit der Möglichkeit zur Stellungnahme zum Planentwurf. Im Oktober 2022 erfolgte der Beschluss im Stadtrat. Die Art und der Umfang der Bürger:innenbeteiligung zu den verschiedenen Stufen des Leipziger Lärmaktionsplans kann im bundesweiten Vergleich als vorbildhaft bezeichnet werden.  

Wir Ökolöwen begleiten die Lärmaktionsplanung in Leipzig konstruktiv und unterstützen von 2010 bis 2019 mit dem Ökolöwen-Projekt „Mach´s leiser“ die Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger. Wie das konkret aussah, erfährst Du ganz am Beispiel unserer Beteiligungsprojekte im Leipziger Norden, in Leipzig-Stötteritz oder in der Leipziger Ostvorstadt.

Die vier Ansätze der Lärmminderung

Der Lärmaktionsplan legt Handlungsschwerpunkte und Maßnahmen zur Verbesserung der Lärmsituation fest. Um eine wirksame Lärmminderung für eine Vielzahl von Betroffenen zu erzielen, reichen einzelne Vorhaben in der Regel nicht aus. Dazu braucht es ein Gesamtkonzept aus unterschiedlichen Maßnahmen, deren Potentiale effektiv ineinander greifen. Grundsätzlich gibt es vier Ansätze, die kombiniert werden können: Vermeidung von Lärm, Lärmminderung an der Quelle, Abschirmung und passiver Schallschutz. Mit dem Machs leiser Handbuch haben wir eine Handreichung entwickelt, die Kommunen bundesweit dabei helfen kann, zu einer strategischen Lärmschutzplanung zu kommen.

Vermeidung von Lärm

Der wirksamste Ansatz innerhalb eines umfassenden Lärmschutzkonzeptes ist die Vermeidung von Lärm. Es versteht sich von selbst – dort wo es weniger Verkehr gibt, entsteht auch weniger Verkehrslärm. Es müssen daher alle Potentiale genutzt werden, damit wir unseren Alltag mit einem geringeren Verkehrsaufwand meistern können. Für Wege, die sich nicht vermeiden lassen, kommt geräuscharmen Verkehrsträgern wie dem Fahrrad eine große Bedeutung zu. In vielen Lebensbereichen nutzen wir laute technische Geräte, die uns die Arbeit erleichtern. Eine Möglichkeit, die der Gesetzgeber dabei schon vorsieht, ist die Beschränkung lauter Tätigkeiten auf bestimmte Tageszeiten.

Lärmminderung an der Quelle

Es gibt Straßen und Schienenwege, auf denen die Verkehrsbelastung kaum gesenkt werden kann. Im Straßenverkehr können dann leisere Fahrzeuge, Reifen und Fahrbahnen für weniger Schall sorgen. Generell bestehen bei vielen technischen Geräten, auf die wir heute nicht mehr verzichten wollen, noch große Potentiale für die Reduktion von Lärmemissionen. Ein Problem stellt jedoch der lange Zeitraum dar, in dem dieser Ansatz seine Wirkung entfaltet. Bis eine neue, leisere Generation von Fahrzeugen das Bild auf unseren Straßen und Schienenwegen dominiert, können Jahrzehnte vergehen.

Abschirmung

Abschirmung ist ein Mittel, wenn der Lärm an der Quelle nicht weiter zu begrenzen ist. Ein Beispiel dafür ist das Errichten von Lärmschutzwänden. Deren Anwendung ist allerdings innerhalb von Ortschaften aus städtebaulichen Gründen nur in Ausnahmefällen ein probates Mittel. Sinnvoller ist dort eine konsequente Blockrandbebauung, so dass die Innenhöfe der Häuser vor Lärm geschützt sind. Auch Gewerbelärm lässt sich abschirmen. Laute Motoren und Pumpen etwa können in Räumen betrieben werden, deren Auskleidung den Schall schluckt.

Passiver Schallschutz

Passiver Schallschutz ist die ungünstigste Methode zur Lärmminderung. Deutlich wird das am Beispiel von Schallschutzfenstern. Geschlossen können sie einen guten Schutz gegen Lärm bieten, nur möchten wir die Fenster nachts zum Schlafen auch ankippen können. Zudem müsste an einer viel befahrenen Straße jedes in der Nähe liegende Gebäude mit solchen Spezialfenstern ausgestattet werden. Das ist sehr teuer. Passiver Schallschutz muss meist an sehr vielen Stellen ansetzen, geschützt wird jedoch nur der Innen- nicht aber der Außenraum. Freiräume wie Gärten und Parks bleiben ungeschützt.

Lärmschutzmaßnahmen für den Straßen-, Schienen und Luftverkehr

Bei der Lärmaktionsplanung hat der Verkehrslärm die höchste Priorität. Für Freizeitanlagen, gastronomische Einrichtungen und Industrieanlagen gibt es bindende Grenzwerte, deren Einhaltung streng kontrolliert wird. Zudem wirken diese Lärmquellen oftmals nur an einem bestimmten Ort, während der Verkehr unsere Stadt in der Fläche belastet. Daher betrachten wir Ökolöwen Maßnahmen für den Straßenverkehr, den Schienenverkehr und den Luftverkehr hier noch einmal genauer:

Maßnahmen im Straßenverkehr
Zäher Verkehr auf einer Stadtautobahn
Bildquelle: Th. Reinhardt, pixelio.de

Der Straßenverkehr ist in Deutschland die größte Quelle für Lärmbelastungen. Moderne Pkw und Lkw sind zwar deutlich leiser als ältere Fahrzeuge, dennoch nimmt der Straßenverkehrslärm zu, da das Verkehrsaufkommen in den letzten Jahrzehnten stetig angestiegen ist. Verkehrsvermeidung und die Verlagerung auf Verkehrsträger des Umweltverbunds (Fuss, Fahrrad, öffentliche Verkehrsmittel, CarSharing) sind sicherlich die besten Maßnahmen zur Lärmminderung im Straßenverkehr.

Darüber hinaus gibt es vielfältige Möglichkeiten die Betroffenen wirksamer als bisher vor Verkehrslärm zu schützen. Die Lärmbelastung kann vor allem durch die Kombination und Weiterentwicklung von technischen, planerischen und rechtlichen Instrumenten reduziert werden.

Vermeidung von Kfz-Verkehr

  • „Stadt der kurzen Wege“ – Erhalt und Schaffung einer hohen Nutzungsdichte und Nutzungsmischung in der Stadt, Maßnahmen gegen die Zersiedelung der Landschaft
  • Parkraumbewirtschaftung
  • City-Logistik: Konzepte zur Bündelung von Warenströmen
  • Förderung des Umweltverbunds

Förderung von lärmarmen Verkehrsmitteln

  • Bus und Bahn:
    gute räumliche Erschließung, hohe Taktdichte, attraktive Preisgestaltung, gute Verknüpfung innerhalb des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) sowie mit anderen Verkehrsträgern, ÖPNV-Beschleunigung
  • Radverkehr:
    Ausbau von Tempo-30-Zonen, Radfahrstreifen/ Schutzstreifen, Fahrradstraßen, Fahrrad-Abstellanlagen, Bike + Ride
  • Fußverkehr:
    kurze Wege durch hohe Nutzungsdichte und -mischung, verkehrsberuhigte Bereiche, Querungshilfen, ausreichend breite Gehwege, Befestigung und Entwässerung von Gehwegen, Wegweisung

Verträglichere Abwicklung des Kfz-Verkehrs

  • niedrigere Höchstgeschwindigkeiten innerhalb und außerhalb von Ortschaften
  • stetiger Verkehrsfluss: Koordination der Ampelanlagen bei niedriger Geschwindigkeit (Grüne Welle), Parkraum-Management, Be- und Entladezonen zur Vermeidung von Parken in zweiter Reihe, verkehrsberuhigte Bereiche, Kreisverkehre
  • städtebauliche Integration des Straßenraums: größerer Abstand zwischen Lärmquelle und Fassade, am Aufenthalt orientierte Gestaltung, Fahrbahnverengung
  • Fahrverbote für bestimmte Fahrzeuggruppen (z.B. Lkw) und/ oder Einschränkungen zu bestimmten Zeiten (z.B. nachts)

Bündelung und räumliche Verlagerung von Kfz-Verkehr

  • Verkehrsberuhigung des Straßennebennetzes
  • Lkw-Routennetze: Bündelung auf lärmunempfindlichen Routen
  • Verkehrsorganisation: Zuflussdosierung, Pförtnerampeln, Leitsysteme
  • In Einzelfällen ggf. auch Straßenneubau: innerstädtische Straßennetzergänzung entlang lärmunempfindlicher Routen

Vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung

  • Schutz ruhiger Gebiete vor zukünftiger Verlärmung
  • Festsetzung geschlossener Bauweisen mit geschützten Innenhöfen
  • Anordnung sensibler Nutzungen auf der von der Straße abgewandten Seite
  • lärmoptimierte Überplanung von Gemengelagen

Baulicher Schallschutz

  • Schließung von Baulücken
  • lärmarme Fahrbahnbeläge
  • Tunnel, Troglagen oder Überbauung
  • Schallschutzwände/ -wälle
  • Schallschutzfenster

Maßnahmen am Fahrzeug

  • Verwendung geräuscharmer Reifen
  • Schalldämmung
  • vorausschauende Fahrweise
Maßnahmen im Schienenverkehr
Zug und viele Schienen
Bildquelle: Gerhard Frassa, pixelio.de

Der Schienenverkehr ist wichtiger Bestandteil einer nachhaltigen, umwelt- und klimafreundlichen Mobilität. Im Vergleich zum Kfz-Verkehr hat die Bahn einen wesentlich geringeren Energie- und Flächenverbrauch. So befördert eine Straßenbahn der Leipziger Verkehrsbetriebe des Typs Classic XXL etwa so viele Menschen wie 180 Autos bei durchschnittlichem Besetzungsgrad. Letztere würden keinen Lärm mehr verursachen, wenn ihre Halter auf die Bahn umsteigen. Auch im Hinblick auf den Ausstoß von klimaschädlichem CO2 und gesundheitsgefährdenden Schadstoffen ist die Bahn das umweltfreundlichste motorisierte Verkehrsmittel.
Doch auch Personenzüge, Güterzüge und Straßenbahnen verursachen Lärm, der die Gesundheit vieler Menschen schädigt. Schienenlärm lässt sich jedoch durch technische Maßnahmen an der Quelle erheblich reduzieren. So sind Scheibenbremsen mit Kunststoffsohle (K-Sohle) wesentlich leiser als die alten Grauguss-Klotzbremsen. Graugussbremsen, die bisher aus Kostengründen in Güterzügen eingesetzt wurden, riffeln die Räder beim Bremsen auf, weil sie auf die Radlauffläche drücken. Das unebene Rad ist beim Abrollen auf dem Gleis lauter als ein glattes Rad. Neue Wagen sind bereits mit lärmarmen Bremsen ausgestattet.
Die Umrüstung von Güterwagen und älteren Personenzugwagen muss in Zukunft verstärkt werden. Anders als etwa in der Schweiz ist in Deutschland der überwiegende Anteil von Güterwagen noch nicht mit lärmarmen K-Sohlen unterwegs. Hier fehlen wirtschaftliche Anreize, wie z.B. lärmabhängige Trassenpreise.

Hauptursachen des Schienenverkehrslärms

  • Abrollgeräusche der Räder auf den Gleisen, v.a. durch unebene Gleise und Räder (Polygonbildung)
  • Antriebsgeräusche von Motoren und Lüftern
  • Bremsgeräusche
  • Kurvenquietschen
  • aerodynamische Geräusche am Stromabnehmer (ab ca. 200 km/h)
  • Rangier- und Verladegeräusche an Bahnhöfen

Maßnahmen am Fahrweg

  • Gleisüberprüfung und -pflege (Schleifen)
  • Schwingungsdämpfende Gleisart/ Lagerung
  • Tiefrillenherzstücke an Weichen (lokal)
  • Schallabsorber
  • Entdröhnung von Brücken
  • Gleisschmierung

Maßnahmen am Fahrzeug

  • Überprüfung der Räder auf Polygonbildung
  • Lärmarme Bremsen
  • Lenkbare Radsätze
  • Radschürzen
  • Drehgestellentdröhnung

Betriebliche Maßnahmen

  • Beschaffung lärmarmer Fahrzeuge
  • Geschwindigkeitsreduzierung
  • Fahrerausbildung zur lärmarmen Fahrweise

Maßnahmen am Ausbreitungsweg

  • Schallschutzwände/ -wälle,
  • Troglage, Galeriebau, Tunnel
Maßnahmen im Flugverkehr
Flugzeug über Baumwipfeln
Bildquelle: matchk, pixelio.de

Die wesentlichen Regelungen für den Luftverkehr werden auf internationaler Ebene sowie auf Bundes- oder Landesebene getroffen. Die Kommunen haben wenig direkten Einfluss auf den Fluglärm und seine Minderung.
Eine spürbare Lärmminderung lässt sich über eine Kombination verschiedener Maßnahmen erreichen. Dazu gehören:

Vermeidung von Flugverkehr

  • Abschaffung von Steuerprivilegien für den Flugverkehr
  • Ausbau des Nachtzug-Angebotes

Verträglichere Abwicklung des Flugverkehrs

  • strengere Grenzwerte für Lärmemissionen von Luftfahrzeugen
  • lärmabhängige Start- und Landegebühren
  • Optimierung und Überwachung der Flugrouten und Flugverfahren
  • Betriebsbeschränkungen, z.B. Nachtflugbeschränkungen oder -verbote
  • räumliche Bündelung von Flugkorridoren

Weitere Maßnahmen gegen Fluglärm

  • Siedlungsbeschränkungen im Flughafenumfeld
  • Fluglärmschutzbeauftragte an Flughäfen
  • Lärmschutzanlagen/ -hallen
  • passiver Schallschutz

Maßnahmen zur Lärmminderung stehen mit anderen Vorhaben in Konkurrenz um knappe Haushaltsmittel und sollten daher mit den Bürgerinnen und Bürgern einer Stadt abgestimmt sein. Im Gegensatz zur formalen Lärmaktionsplanung und vielen bisher gelaufenen Verfahren in anderen Städten verfolgte das Ökolöwen-Projekt „Mach’s leiser“ von 2010 bis 2019 einen Bottom-Up-Ansatz. Bürgerinnen und Bürger konnten frei von eigener Betroffenheit, neue Ansätze zur Lärmminderung entwickeln und wurden dabei durch uns Ökolöwen und das Planungsbüro StadtLabor unterstützt. Auf den folgenden Seiten erfährst Du mehr über die erarbeiteten Konzepte und deren Umsetzung.

Lärmsituation in Leipzig

Lärmkartierung und Lärmwirkung

Lärmaktionsplanung und Lärmschutzmaßnahmen

Mach's leiser im Leipziger Norden

Mach's leiser in Leipzig-Stötteritz

Mach's leiser in der Leipziger Ostvorstadt

Gesetze und Richtlinien

Lärm-ABC und Lärm-Links

Das Handbuch - Lärmminderung für Kommunen leichtgemacht