Deine PARK(ing) Day-Parklücke in vier Schritten
So einfach kannst Du beim PARK(ing) Day mitmachen

Verwirkliche am PARK(ing) Day Deine Ideen für ein lebenswerters Leipzig - auf einem Parkplatz in Deinem Viertel. Um bei der Durchführung rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, solltest Du Deine Aktion unbedingt richtig bei der Stadt Leipzig anmelden. Hier erfährst Du, was Du dabei beachten solltest.
In nur vier Schritten wird aus einem Stellplatz für Autos ein grüner Park für Menschen:
Schritt 1: Eine Gruppe finden
Egal, ob im Freundeskreis, mit der Familie, einer Initiative, im Verein oder mit Deiner Schulklasse: Such Dir Menschen, die Lust darauf haben, das Projekt mit Dir gemeinsam aufzuziehen. Denn um eine Parklücke zu erhalten, musst Du entweder eine Versammlung anmelden oder eine Sondernutzung beantragen und dafür brauchst Du ein wenig Unterstützung.

Schritt 2: Ideen sammeln
Werdet kreativ! Das Schönste am Park(ing) Day sind eure Ideen und Einfälle, wie "Parklücken" alternativ gestaltet werden können. Macht dabei deutlich, dass der öffentliche Raum für alle Menschen da ist und sinnvoller genutzt werden kann.
Rollt Rollrasen oder den grünen Teppich aus. Besorgt Pflanzen oder leiht euch einen kleinen Straßenbaum. Viele Gärtnereien und Gartencenter verleihen diese für einen Tag gratis oder nur gegen eine Transportgebühr, wenn ihr nett fragt. :-)
Dazu nutzt ihr am besten viele Sitzgelegenheiten und bietet Mitmachmöglichkeiten für groß und klein an. Baut ein kleines Tauschregal auf oder bietet für den Tag Fahrradreparaturen für eure Nachbarn an, backt Pizza oder spielt Musik.
Es gibt jede Menge Möglichkeiten. Tolle Beispiele findest Du hier in unserer Galerie. WICHTIG: Es muss aber zur eurer Botschaft passen!
Auf welche Aspekte ihr achten müsst, liest Du im nächsten Schritt.

Schritt 3: Anmelden und umsetzen
Um Deine "Parklücke" umgestalten zu können, hast Du zwei Möglichkeiten:
Variante 1: Du meldest eine Versammlung bei der Stadt Leipzig an. Bei einer Versammlung handelt es sich gemäß 2 Abs. 1 SächsVersG um eine örtliche Zusammenkunft von mindestens zwei Personen zur gemeinschaftlichen, überwiegend auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung. Dieser Versammlungscharakter muss während der gesamten Aktion bestehen. Hierbei sollte eine Person die Versammlungsleitung tragen; bei längeren Zeiträumen empfiehlt sich stets die Benennung einer Vertretung für die Versammlungsleitung.
Im Grunde heißt dies, dass Du für Deinen Park, für diesen Tag eine Demonstration anmeldest. Nähere Informationen hierzu findest Du auf der Webseite der Stadt Leipzig. Das dort hinterlegte Formular in PDF kannst Du einfach digital ausfüllen und anschließend per E-Mail an die angegebene E-Mailadresse oder an einsatz.veranstaltungsstelle@leipzig.de schicken. Das Formular muss nicht unterschrieben werden, Du musst es also nicht extra ausdrucken.
Nutze dafür dieses Formular der Stadt Leipzig:
Unsere Tipps zum Ausfüllen:
Grundsätzlich darfst Du so viele Versammlungen anmelden und Parklücken umgestalten, wie Du möchtest, wenn diese dem genannten Versammlungscharakter entsprechen. Also ALLE Element eueres Parks müssen zur Botschaft des Parking Day passen.
Des Weiteren achtet bitte auf die Belange Dritter. Das bedeutet, dass z.B. private Stellflächen nicht als Demonstrationsfläche ohne Zustimmung des Eigentümers genutzt werden dürfen und für diese, Anlieger und übrige Verkehrsteilnehmer/-innen erreichbar sein müssen. Es besteht kein Anspruch auf einen beliebig großen Versammlungsort. Dieser ergibt sich i. d. R. aus der Versammlung, insbesondere aus der realistisch erwarteten Teilnehmerzahl sowie den genutzten Kundgebungsmitteln. Achtet also darauf, dass Du und Dein Team wirklich nur so viele "Parklücken" beim Ordnungsamt anmeldet, wie ihr auch wirklich betreuen könnt.
Die Versammlung muss mindestens 48 Stunden vor der Einladung oder dem Aufruf zur Teilnahme angezeigt werden (vgl. § 14 Abs. 1 SächsVersG). Für die vollziehbare Freihaltung der Parkflächen via Haltverbotsschilder ist es jedoch erforderlich, dass die Schilder mindestens drei volle Tage vor dem Ereignistag aufgestellt werden. Außerdem ist eine Anhörung weiterer Fachämter (außer dem Ordnungsamt) sowie die Beauftragung eines Verkehrssicherungsunternehmens erforderlich, bevor eine Freihaltung durch das Ordnungsamt überhaupt in Auftrag gegeben werden kann. Das nimmt oft einige Tage zusätzlich in Anspruch. Vor diesem Hintergrund sollte die Versammlungsanzeige spätestens zwei Wochen vor dem Park(ing) Day erfolgen.
Die Stadt bittet außerdem darum einen Lageplan (beispielsweise mit Google Maps erstellt) mit Kennzeichnung der gewünschten Versammlungsfläche hinzuzufügen. Das hat auch für Dich Vorteile, denn es erspart weiteren E-Mail-Verkehr und Telefonate. So gelingt die Sachbearbeitung schneller.
Eure Botschaft (z. B. mehr Flächengerechtigkeit) sollte für vorbeikommende Passent:innen stets klar erkennbar sein und Ihr solltet bereits im Rahmen Eurer Versammlungsanzeige erläutern, wie ihr Eure Botschaft kommunizieren wollt. Beispielsweise könnt Ihr:
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- unsere PARK(ing)Day Plakate und Sticker nutzen - bestellt Sie einfach kostenlos bei uns.
- Banner und Plakate mit euren Forderungen für euer Viertel malen;
- eine Pinnwand aufstellen, auf der eure Nachbarschaft Wünsche für mehr Verkehrsberuhigung und Begrünung anbringen kann.
Beachtet bitte, dass für Hilfsmittel nur dann keine behördlichen Erlaubnisse erforderlich sind, wenn diese dem direkten oder akzessorischen Schutz der Versammlungsfreiheit unterliegen (vgl. 15 Abs. 1 SächsVersG). Bei untypischen Gestaltungselementen (beispielsweise Möbeln, Sportgeräten, Hüpfburgen usw.) solltet Ihr daher genau angeben, inwiefern diese Elemente einen Beitrag zur überwiegend auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung leisten (direkter Schutz) oder für die angestrebte Versammlung logistisch unerlässlich sind (akzessorischer Schutz). Ein direkter Schutz besteht z.B. wenn die Infrastruktur (z. B. die Sitzbank) selbst dem Ziel der öffentlichen Meinungsbildung dient, also als solche den Versammlungszweck unmittelbar kundtut. Das ist beispielsweise bei der Nutzung von Transparenten mit politischen Aussagen oder dem Abspielen von Musik mit Texten, die eine Meinungskundgabe darstellen, der Fall. Ein Haus, dass mit einer Parole versehen wird, wird dadurch nicht zu einem Kundgebungsmittel.
Das bedeutet, dass die Möbel einen Bezug zu eurer Botschaft haben müssen, Eure Botschaft mittransportieren, oder für die Durchführung unerlässlich sind.
Variante 2:
Möchtest du, dass die politische Botschaft deines Parks nicht so sehr im Vordergrund steht, dann hast du auch die Möglichkeit deine Parklücke als Sondernutzung anzumelden. Hierfür meldest du deinen Park beim jeweils zuständigen Amt der Stadt Leipzig an. Dies hängt von der Thematik der Veranstaltungen ab. Für das Mobilieren ist das Mobilitäts- und Tiefbauamt zuständig, für Straßen/Stadtteilfeste das Ordnungsamt, bei einem Verkaufsstand das Marktamt. Achte hierbei auf die Bestimmungen in der Sondernutzungssatzung. Für die Bearbeitung und Ausstellung der Sondernutzungserlaubnis fallen Gebühren an. Diese variieren je nach Größe deines Parks und nach Dauer deiner Aktion. Du solltest hierfür außerdem mindestens 14 Tage Bearbeitungszeit einplanen. Zusätzlich musst du ein Verkehrssicherungsunternehmen zum Aufstellen der Parkverbotsschilder beauftragen. Plane auch hierfür Kosten je nach Größe deines Parks ein.

Schritt 4: Die Idee verbreiten
Die Parklücke ist geplant, die Versammlung angemeldet, die Vorbereitungen laufen? Dann lass viele Leute wissen, wo euer Park zu finden sein wird. Lade Freund:innen, Bekannte, Verwandte und Kolleg:innen ein, damit euer Park die Aufmerksamkeit bekommt, die er verdient.
Schickt uns eine kurze Nachricht, wenn der Standpunkt feststeht. Wir markieren alle Leipziger Parks auf unserer Übersichtskarte. Wir Ökolöwen kommen am Park(ing) Day gern vorbei, um euren Stand zu bewundern und Fotos zu machen.
Du hast noch Fragen? Dann schick uns eine E-Mail. Wir beraten Dich gerne!
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