PM Am 1. März hat die Schonzeit für Gehölze begonnen
Jedes Jahr am 1. März beginnt die gesetzliche Schonzeit für Bäume, Sträucher und Hecken. Bis zum 30. September dürfen nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Gehölze aller Art nicht zurückgeschnitten, auf den Stock gesetzt oder gerodet werden. Diese Regelung betrifft auch Gehölze in Kleingärten und auf Privatgrundstücken.