Gesetze und Richtlinien für den Lärmschutz

Es gibt nicht nur jede Menge Lärmquellen, sondern auch eine große Fülle von gesetzlichen Regelungen. Hier erfährst Du mehr über Gesetze und Richtlinien zum Thema Lärm.

Holzhammer und Buch
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Gesetze und Richtlinien dienen dazu, den Menschen vor zu viel Lärm zu schützen – zu Hause, auf der Arbeit, in der Freizeit und unterwegs. Wir Ökolöwen haben eine thematisch geordnete Zusammenstellung der rechtlichen Grundlagen mit direkten Links zu den Gesetzestexten erstellt:

Umgebungslärmrichtlinie und Lärmaktionsplanung

Durch die Europäische Gemeinschaft wurden mit der Umgebungslärmrichtlinie rechtliche Regelungen im Bereich der Geräuschimmissionen getroffen. Im Jahr 2005 wurde diese Richtlinie auch in deutsches Recht übernommen. Das grundsätzliche Ziel der Richtlinie ist die Bekämpfung des Lärms und die Erhaltung der Ruhe in bisher (relativ) leisen Gebieten. Dabei legt sie fest, dass die EU-Mitgliedsländer die Belastung der Bevölkerung durch Umgebungslärm ermitteln und aufgrund dieser Ergebnisse Lärmkarten erstellen müssen. Des Weiteren müssen die Ergebnisse für die Öffentlichkeit einsehbar sein. Außerdem schreibt die Richtlinie vor, dass auf Grundlage der Kartierungsergebnisse Aktionspläne zur Lärmvermeidung bzw. -verminderung erstellt werden müssen. Jedoch beziehen sich diese Maßnahmen nur auf Ballungsräume und Hauptverkehrswege. Mit der Durchführung der Lärmkartierung sind die Gemeinden oder Landesbehörden betraut. Weitere Informationen zu den einzelnen Regelungen findest Du in den folgenden Links:

EU-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm

Lärmminderungsplanung im Bundesimmissionsschutzgesetz 

Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes

Bekanntmachung der Vorläufigen Berechnungsverfahren für den Umgebungslärm

Vorläufige Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm (VBEB)

Hinweise zur Lärmkartierung

Straßenverkehrslärm

Gegenwärtig besteht nur teilweise ein Rechtsanspruch auf Schutz vor gesundheitsgefährdendem Straßenlärm, denn einen rechtlichen Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen haben Betroffene meist nur beim Neubau von Straßen bzw. einer wesentlichen Änderung (Lärmvorsorge). Die Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) und die Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmen-Verordnung (24. BImSchV) regeln, worauf Betroffene Anspruch haben. Weitere Einzelheiten erläutert die Richtlinie für den Verkehrslärmschutz (VLärmSchR). Für existierende Anlagen besteht jedoch im Wesentlichen ein Bestandsschutz.
Fahrzeuglärm, wie beispielsweise das Hupen zur Begrüßung oder LKW-Fahrten am Sonntag, wird durch die Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Tempolimits helfen da, wo Lärmgrenzwerte überschritten werden.
Der Lärmschutz an bestehenden Bundesfernstraßen (Lärmsanierung) ist auf Grundlage haushaltsrechtlicher Regelungen festgelegt. Für Straßen von Ländern und Gemeinden gibt es teilweise eigene Sanierungsprogramme, die ebenfalls den Lärmschutz berücksichtigen. Nähere Informationen zum Thema Straßenverkehrslärm findest du unter den folgenden Links:

Verkehrslärmschutzverordnung 

Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmenverordnung

Richtlinie für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Lärmschutz-Richtlinien-StV

Luftverkehrslärm

Wer einen Rechtsanspruch auf Schallschutzmaßnahmen hat und wie viel Luftverkehrslärm erduldet werden muss, regelt das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (BGBl. I, 2007, S. 2550) sowie das Luftverkehrsgesetz. Ebenfalls gibt es Regelungen (Landeplatz-Lärmschutz-Verordnung) für Landeplätze mit ihren Start- und Landebeschränkungen. Weitere Informationen findest du unter den folgenden Links:

Landeplatz-Lärmschutz-Verordnung

Flugplatz-Schallschutzmaßnahmenverordnung

Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm

Luftverkehrsgesetz

Baulärm

Unter Baulärm wird im Sinne des Gesetzes der durch gewerbliche Bauarbeiten (Arbeiten zur Errichtung, Änderung, Unterhaltung baulicher Anlagen sowie deren Abbruch) verursachte Lärm verstanden. Auch Lärm, der durch Bauarbeiten in einer Wohnung entsteht, fällt in die Kategorie Baulärm, insofern die Arbeiten durch eine Firma durchgeführt werden. Ob bei dem Betrieb einer Baustelle störende Geräusche vorliegen, wird durch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm (AVV Baulärm) geregelt.

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm - Geräuschimmissionen

Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung

Industrie- und Gewerbelärm

Industrie und Gewerbe verursachen häufig starken Lärm. In der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA-Lärm) können dazu geltende Vorschriften nachgeschlagen werden. Auch für Gaststätten gibt es im Gaststättengesetz, Paragraph 5, Reglungen bezüglich Lärm.

Gaststättengesetz

Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm

Nachbarschafts-, Sport- und Freizeitlärm

Wer hat sich nicht schon einmal gefragt, ob Rasenmäher auch am Sonntag lärmen dürfen. Aufschluss darüber gibt die Geräte- und Maschinenlärmschutz-Verordnung (32. BImSchV).

Betriebsregelungen für Geräte und Maschinen

Sport- und Freizeitlärm

Auch Sportanlagen können zu Lärmquellen werden. Geltende Vorschriften findest du in der Sportanlagenlärmschutz-Verordnung (18. BImSchV).

Sportanlagenlärmschutzverordnung

Lärmsituation in Leipzig

Lärmkartierung und Lärmwirkung

Lärmaktionsplanung und Lärmschutzmaßnahmen

Mach's leiser im Leipziger Norden

Mach's leiser in Leipzig-Stötteritz

Mach's leiser in der Leipziger Ostvorstadt

Gesetze und Richtlinien

Lärm-ABC und Lärm-Links

Das Handbuch - Lärmminderung für Kommunen leichtgemacht