Stadtrat stimmt für Fahrradstraßen im Musikviertel
Stadtrat stimmt für Fahrradstraßen im Leipziger Musikviertel
Der Prüfantrag des Jugendparlaments Leipzig für die Einrichtung mehrerer Fahrradstraßen im Musikviertel fand in der Ratsversammlung große Mehrheit. RadfahrerInnen können sich hoffentlich bald über bessere Bedingungen freuen.
Das Jugendparlament beantragte, dass die Verwaltung prüfen solle, die Beethovenstraße, die Straße des 17. Juni, die Wächterstraße und die Wilhelm-Seyfferth-Straße im Leipziger Musikviertel in Fahrradstraßen umzuwandeln. Dieser Auftrag an die Verwaltung fand eine breite Mehrheit in der Ratsversammlung.
Insbesondere die Einrichtung der stark von RadfahreInnen befahrenen Beethovenstraße und Straße des 17. Juni liegt dabei auf der Hand. Wir Ökolöwen empfehlen zusätzlich, die Härtelstraße als Fahrradstraße auszuweisen. So gäbe es eine durchgehende Route zwischen Schleußig - Clara Zetkin Park - Albertina - KarLi - Café Cantona und Bayerischer Bahnhof.
Neben dem Antrag des Jugendparlamentes wurde auch der Änderungsantrag von Bündnis 90 / Die Grünen angenommen. Damit wird die Stadt beauftragt, die Fahrradstraßen mittels Markierungen auch ausreichend kenntlich zu machen. Der Bereich vor der Albertina soll darüber hinaus zum autofreien Bereich werden.
Der Änderungsantrag ist aus unserer Sicht eine sehr wichtige Ergänzung. Leipzig muss bei der Ausweisung von Fahrradstraßen neue Wege gehen. Es reicht nicht, einfach ein entsprechendes Schild aufzustellen. Fahrradstraßen müssen durch Markierungen oder eine Fahrbahneinfärbung deutlich zu erkennen sein. Nur so wird für AutofahrerInnen klar ersichtlich, dass sie in Fahrradstraßen nur ausnahmsweise zu Gast sind. Das muss insbesondere bei den Fahrradstraßen in der Leipziger Innenstadt zeitnah nachgeholt werden.
Der Antrag im Wortlaut: https://ratsinfo.leipzig.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1008825
Was ist eine Fahrradstraße?
In Deutschland sind Fahrradstraßen dem Radverkehr vorbehalten. Fahrradstraßen kommen dann in Betracht, wenn der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist oder dies bald zu erwarten ist. Andere Fahrzeuge (z.B. Kfz-Verkehr) dürfen Fahrradstraßen nur dort benutzen, wo dies durch Zusatzzeichen zugelassen ist. Die Höchstgeschwindigkeit auf einer Fahrradstraße beträgt für alle Fahrzeuge 30 km/h. Das Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern ist auf Fahrradstraßen ausdrücklich erlaubt. KraftfahrerInnen müssen sich unterordnen und gegebenenfalls ihre Geschwindigkeit weiter verringern, um eine Behinderung oder Gefährdung von Radfahrenden zu vermeiden.
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