Erfolg: Stadtrat beschließt Grünsatzung für Leipzig
Erfolg: Stadtrat beschließt Grünsatzung für Leipzig
Leipzig ist die am schnellsten wachsende Stadt in Deutschland. Jedes Jahr werden hier hunderte sterile Neubauten aus dem Boden gestampft. Deshalb haben wir ein neues Gesetz für Leipzig erkämpft: die Grünsatzung. Doch was ist das – und was hat Leipzig davon?
Die Grünsatzung wirkt wie ein Gesetz auf kommunaler Ebene für Leipzig, das grünes Bauen zur Pflicht macht. Seit 2019 kämpfen wir Ökolöwen für dieses "Gesetz". Wir haben einen Appell an die Politik gestartet, unzählige Gespräche geführt und in guter Kooperation mit den Fraktionen, insbesondere mit der Fraktion Die Linke im Stadtrat, die Aufstellung der Grünsatzung erwirkt. Wir Ökolöwen haben entscheidend dazu beigetragen, die Satzung zu qualifizieren. Nun, fünf Jahre später, feiern wir endlich einen Erfolg.
In seiner Februar-Sitzung 2024 hat der Stadtrat mit einer Mehrheit der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90 / Die Grünen und SPD die Leipziger Grünsatzung beschlossen. Das ist ein großer Schritt für ein grünes Leipzig! Im Amtsdeutsch trägt sie den vollen Namen: “Satzung der Stadt Leipzig über die Gestaltung und Ausstattung der unbebauten Flächen der bebauten Grundstücke und über die Begrünung baulicher Anlagen (Begrünungssatzung)”.
Der komplette Stadtratsbeschluss zur Begrünungssatzung der Stadt Leipzig zum Download
Warum braucht Leipzig eine Begrünungssatzung?
Wissenschaftler:innen warnen: Die Auswirkungen der Klimakrise und das Artensterben werden nur Städte aufhalten können, in denen es ausreichend Stadtgrün und begrünte Gebäude gibt. Doch der Trend in Leipzig geht in die andere Richtung.
Jedes Jahr werden hunderte graue Gebäude aus dem Boden gestampft, die immer gleich und trist aussehen: mit kahlen Betonwänden, asphaltierten Parkplätzen und leblosen Schottergärten. Wenn das so weiter geht, wird Leipzig bald überwiegend aus nacktem Beton und Asphalt bestehen. Um diese Entwicklung aufzuhalten, haben wir Ökolöwen uns für eine Begrünungssatzung stark gemacht.
Was steht in Leipzigs Begrünungssatzung drin?
Die Begrünungssatzung gibt klare Regeln für Neubauten vor. Das heißt: Bauherr:innen sind gesetzlich verpflichtet, grüne Standards zu erfüllen.
Mit der Begrünungssatzung sind Schottergärten in Leipzig verboten. Bewachsene Fassaden, blühende Dachgärten und grüne Hinterhöfe mit Wiesen, Bäumen und Hecken müssen Teil jedes Neubaus sein. So kann Leipzig der Klimakrise und dem Artensterben entgegenwirken.
Diese grünen Standards gelten nun für alle Neubauten:
Schottergärten gelten fälschlicherweise als pflegeleicht und kostengünstig. Dabei sind sie in erster Linie eine ökologische Katastrophe - für die Artenvielfalt und für das Stadtklima. Sie sind verlorener Lebensraum: Diese Steinwüsten haben keinen ökologischen Wert, heizen das Mikroklima auf, speichern kein Regenwasser und verursachen Staub.
Seit 1996 sind Schottergärten in Leipzig eigentlich verboten und dennoch sind in den letzten Jahren unzählige dieser Steinwüsten entstanden. Das Verbot von Schottergärten ist nun endlich rechtssicher in der Begrünungssatzung geregelt. Zudem ist nun auch das Einbringen von Folien oder Vliesen in den Boden verboten. Das Bauordnungsamt bleibt aufgefordert, das Verbot von Schottergärten auch zu kontrollieren und konsequent zu ahnden.
Grüne Hinterhöfe spielen in der Stadt eine wichtige Rolle, denn sie regulieren das Stadtklima, reinigen die Luft und speichern Regenwasser. Für die Artenvielfalt und die Hausbewohner:innen sind sie wichtige Oasen. Trotz der vielen Vorteile werden Hinterhöfe in der Regel mit Parkplätzen zugebaut.
Grüne Hinterhöfe sollen den Bewohner:innen von neu gebauten Häusern als Nachbarschaftstreff dienen. Hier kann gemeinsam die Natur genossen und gegärtnert werden.
Die Begrünungssatzung legt grundlegend fest, dass die Grundstücke dauerhaft und vollständig zu begrünen sind. Sie lässt dabei einige Ausnahmen (z.B. Grundstückseinfahrten) zu und setzt in verschiedenen Punkten Mindeststandard für grüne Grundstücke. So ist bspw. ab 150qm Grundstücksfreifläche, mindestens ein Laubbaum zu pflanzen. Auf mindestens 10 Prozent der Grundstücksfreiflächen, sind Sträucher zu pflanzen. Versiegelung ist weitestgehend zu vermeiden.
Kletterpflanzen sind wahre Alleskönner. Sie bieten viele Vorteile Für Haus und Stadt und nehmen kaum zusätzlich Platz in Anspruch. Grüne Wände verbessern das Stadtklima, bieten Lebensraum für Tiere und steigern die Lebensqualität für alle Leipziger:innen.
Aber sie bieten auch ökonomische Vorteile, da sie die Gebäudedämmung verbessern. Das spart Heizkosten im Winter und die Klimaanlage im Sommer.
Die Begrünungssatzung legt nun u.a. fest, dass
- fensterlose Fassadenabschnitte mit einer Breite ab 2,50m mit Fassadenbegrünung zu bepflanzen sind.
- die Fassaden von Garagen, Tiefgarageneinfahrten, Carports und Nebenanlagen unabhängig vom Bestand an Fenstern zu begrünen sind.
- Einhausungen für Müll- und Abfallbehalter mit hochwachsenden oder rankenden Gehölzen wirksam einzugrünen sind.
Auch auf Dächern ist mehr Grün möglich. Bepflanzte Dächer bieten jede Menge Vorteile. Sie binden Feinstaub, verdunsten Wasser und haben eine kühlende Wirkung. Fernab der Straße bieten sie außerdem einen idealen Rückzugsort für viele Tierarten. Darüber hinaus entlasten grüne Dächer bei Starkregen die Kanalisation, weil sie Wasser speichern. Das bringt sogar finanzielle Vorteile für die Eigentümer:innen.
Durch ein begrüntes Dach spart man jedes Jahr knapp einen Euro pro Quadratmeter Dachfläche. Auch die Bewohner:innen haben durch grüne Dächer Vorteile, da Heiz- und Kühlkosten sinken und ein Gemeinschaftsgarten auf dem Dach die Wohnqualität erheblich steigert.
Die Leipziger Begrünungssazung legt nun u.a. fest, dass
- Flachdächer flächig und dauerhaft zu begrünen sind.
- Die Begrünungsverpflichtung entfällt bei der Errichtung von Anlagen für Photovoltaik/Solartthermie, wenn sich die beiden Systeme durch ihre Kombination in ihrer Funktion gegenseitig beeinträchtigen würden.
Artenvielfalt muss in einer modernen Stadtarchitektur mitgedacht werden. Die Idee: Schon bei der Planung von Gebäuden werden die Bedürfnisse der Tierwelt berücksichtigt und integriert. Nistmöglichkeiten am Gebäude können zum Beispiel Vögeln, Fledermäusen, Insekten und Säugetieren ein Quartier bieten. Zusätzlich sorgen ökologisch wertvolle Hecken und Blühwiesen für ein reiches Nahrungsangebot.
Auch Sonderstrukturen wie kleine Wasserflächen und offene Bodenstellen sind für die Tierwelt essentiell. Mit dem Animal-Aided-Design liegt ein Konzept vor, das bereits in vielen Städten Anwendung findet. Dieser progressive Ansatz wurde vom Bundesministerium für Naturschutz, der Technischen Universität München und der Uni Kassel entwickelt und soll auch an Leipzigs Neubauten umgesetzt werden.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen lassen es leider nicht zu, dass die Stadt Leipzig in einer Begrünungssatzung explizit den Artenschutz als Grundlage heranzieht. Damit kann der neue Ansatz des Animal-Aided-Design nur über das Aufstellen von Bebauungsplänen festgesetzt werden. Wir Ökolöwen konnten gemeinsam mit der Fraktion Die Linke erreichen, dass das Beschlusslage in Leipzig ist.
Gleichwohl verbessert die Leipziger Begrünungssatzung die Lebensräume von Tieren bei Neubauvorhaben, indem grüne Hinterhöfe, Hecken, sowie Fassaden- und Dachbegrünung zur Pflicht gemacht werden.
Hilf mit, dass Leipziger Gebäude grün statt grau werden
Wir Ökolöwen bleiben weiter dran und kämpfen dafür, dass die Begrünungssatzung ein wirksames Instrument für die grüne Stadtentwicklung wird. Nur so kann Leipzig der Klimakrise und dem Artensterben entgegenwirken. Mit dem Ökolöwen-Appell Mehr Grün für Leipzig fordern wir Stadtrat und Verwaltung auf, die Umsetzung der Begrünungssatzungsatzung zu kontrollieren und Zuwiderhandlungen zu ahnden.
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