Der Floßgraben ist kein Disneyland

Der Floßgraben ist kein Disney-Land 

Erneut wird die Durchfahrt von Motorbooten auf dem Floßgraben diskutiert. Wir Ökolöwen haben eine klare Position: Die Leipziger Aue ist Premium-Schutzgebiet. Natur- und Artenschutz sind hier keine Verhandlungssache!

Der Floßgraben liegt im Schutzgebiet
Der Floßgraben liegt im Schutzgebiet

Der Floßgraben ist ein sensibles Gewässer in der streng geschützten Auenlandschaft. Hier lebt der Eisvogel. Aber auch andere bedrohte Arten wie die grüne Keiljungfer oder der Bitterling haben am Floßgraben ein wichtiges Rückzugsgebiet, das unter Schutz steht. Motorboote sind hier verboten, Kanus und Kajaks haben nur beschränkte Durchfahrtszeiten. In den letzten fünf Jahren konnte sich die Natur so den Floßgraben zurück erobern.

Doch einige Akteur:innen des Wassertourismus wollen das nicht hinnehmen. So verlangt der Bootsbetreiber Ranaboot nun eine Entkrautung und will die Fahrt von Motorbooten auf dem Floßgraben erneut diskutieren. Wir Ökolöwen haben eine klare Position: motorisierter Bootsverkehr auf dem Floßgraben ist nicht mit dem Naturschutz vereinbar. Im Auwald steht der Arten- und Naturschutz an erster Stelle. Alles andere muss sich unterordnen, das gilt auch für den Wassertourismus.

Diese Haltung vertreten wir Ökolöwen schon seit Jahren.

Stellungnahme zum Wassertouristischen Nutzungskonzept 2007

Ein vorrangiges Erhaltungsziel des europäischen Vogelschutzgebietes „Leipziger Auwald“ ist der Schutz einer bedeutenden Eisvogel-Population. Deshalb gilt in diesen Gebieten ein striktes Störungsverbot. Wir Ökolöwen positionieren uns 2007 in einer Stellungnahme zum Wassertouristischen Nutzungskonzept (WTNK) gegen Motorboote auf dem Floßgraben, sowie dem gesamten Kurs 1 nach dem Wassertouristischen Nutzkonzept.

Sofortiger Stopp aller Ausbaumaßnahmen am Floßgraben 2010
Ein Bagger arbeitet im Floßgraben
2010 wird der Floßgraben illegal ausgebaggert

2010 werden der Floßgraben illegal ausgebaggert und zahlreiche Bäume gefällt. Geltendes Arten- und Naturschutzrecht wurde dafür gebeugt, gedehnt und gebrochen. Wir Ökolöwen fordern den sofortigen Stopp dieser illegalen Maßnahmen, eine umfassende Untersuchung der Vorgänge von unabhängiger Stelle, einen umfassenden Ausgleich der Eingriffe und die Renaturierung der verbauten Gewässerabschnitte! 

Wir setzen ein Zeichen gegen Motorboote 2011
Demonstrant:innen protestieren gegen Motorboote auf dem Floßgraben

Am 11. Juli 2011 wird der Wasserweg zwischen dem zukünftigen Leipziger Stadthafen und dem Cospudener See für den Bootsverkehr freigegeben (Kurs 1). Im Vorfeld hatte die Naturaufsichtsbehörde die allgemeine Schiffbarkeit für diese Strecke mit sofortiger Wirkung ausgesetzt. Daher dürfen lediglich muskelbetriebene Boote den sensiblen Floßgraben befahren. Allerdings gibt es Ausnahmegenehmigungen für vier Motorboote des Betreibers Ranaboot.

Wir Ökolöwen setzen verbandsübergreifend ein klares Zeichen gegen Motorboote – ohne Ausnahmen.

„Auwaldschutz jetzt!“ 2012

2012 unterstützen wir Ökolöwen gemeinsam mit anderen Verbänden und Organisationen die Petition “Auwaldschutz jetzt!” Über 11.000 Leipziger:innen fordern nun mit uns gemeinsam, einen Floßgraben ganz ohne Motorboote. Der Auwald braucht einen sanften und naturverträglichen Tourismus. Wir verdeutlichen so der sächsischen Naturaufsichtsbehörde die Notwendigkeit, Motorboote auf dem Floßgraben ausnahmslos zu untersagen.

Eisvogelschutz im Floßgraben! 2013

Durch den Bau der Schleusen Cospuden und Connewitz steigt der Bootsverkehr auf dem Floßgraben deutlich an. Zum Schutz des Eisvogels erlässt die Stadt deswegen eine Allgemeinverfügung, die den Bootsverkehr auf bestimmte Uhrzeiten begrenzt. Doch diese Allgemeinverfügung wird noch vor dem Ende der Brutzeit auf Betreiben der Wassersportbranche aufgehoben.

Wir Ökolöwen fordern damals wie heute: Die unlösbaren Konflikte zwischen Naturschutz und Gewässertourismus im Auwald müssen endlich anerkannt und Naturschutzgesetze eingehalten werden. Dazu ist eine dauerhafte Allgemeinverfügung ein erster Schritt!

Positionspapier zum Schutz des Floßgrabens 2014

Das touristische Interesse am Floßgraben ist weiterhin ungebrochen. Wir Ökolöwen übergeben mit zehn anderen Verbänden und Initiativen ein gemeinsames Positionspapier an die Stadtverwaltung und fordern, das sensible Ökosystem Floßgraben vor einer Übernutzung zu schützen. 

Stadt verstößt gegen eigene Naturschutzauflagen 2014
Ein Banner an einer Brücke mahnt Wassertouristen zur Vorsicht
Das Banner erinnert Wassertourist:innen an die Regeln: Das Besteigen der Ufer ist untersagt

Die Stadtverwaltung hat zwar zum Schutz des streng geschützten Eisvogels wieder eine Allgemeinverfügung erlassen, aber das reicht nicht aus. Wir Ökolöwen können gemeinsam mit anderen Verbänden durch Stichproben zeigen, dass diese zu wenig ernst genommen wird: Badende Hunde vor dem Brutplatz des Eisvogels, Boote in den Sperrzeiten und Fahrradfahrer auf den schmalen Uferpfaden zeugen von der Notwendigkeit hier strengere Regeln einzuführen.

2014 werden außerdem erneut Ausnahmeregelungen für Motorboote für den Floßgraben erlassen. Wir Ökolöwen wenden uns verbandsübergreifend direkt an die sächsische Naturaufsichtsbehörde und zeigen den mangelnden Vollzug und die Schwächen der Allgemeinverfügung der Stadt Leipzig auf. 

 

Beschwerde bei der EU 2014

Wir Ökolöwen reichen verbandsübergreifend Beschwerde bei der Europäischen Kommission in Brüssel ein, um die Leipziger Gewässer vor touristischer Übernutzung zu bewahren. Im Kern richtet sich die Beschwerde gegen das Wassertouristische Nutzungskonzept, dass strenge Naturschutzziele konterkariert. Die Beschwerde richtet sich außerdem gegen sämtliche Ausnahmeregelungen von Motorbooten und die Übernutzung durch andere Boote. Auch Fällungen von Ufergehölzen, Abflachen der Ufer, Herstellung des Gewässerprofils für Schiffbarkeit und Entkrautung der Gewässervegetation sowie komplette Entfernung des Totholzes nur dem Gewässertourismus stehen nicht mit den Naturschutzzielen in Einklang und werden beanstandet.

Weniger Boote auf dem Floßgraben! 2015
Kanus fahren in Gruppen über den Floßgraben
2015 wird die tägliche Durchfahrtszeiten für Boote verlängert - auf Kosten des Eisvogels

Die neue Allgemeinverfügung 2015 ist ein Rückschritt: Statt ehemals vier Stunden dürfen Boote nun volle sieben Stunden pro Tag über den empfindlichen Floßgraben fahren. Wir Ökolöwen hatten bereits vorab darauf hingewiesen, dass der Schutz des Eisvogels oberste Priorität hat und nicht zugunsten von mehr Bootstourismus aufgeweicht werden darf und fordern: weniger Boote auf dem Floßgraben.

Geht’s noch?! Entkrautung des Floßgrabens 2015
Zwei Männer in einem Motorboot entkrauten den Floßgraben
Die Entkrautung des Floßgrabens widerspricht dem Naturschutz

2015 lässt die Stadt im Floßgraben artenreiche Unterwasservegetation abmähen, um die Durchgängigkeit für – mit Ausnahmegenehmigung fahrender - Motorboote zu gewährleisten. Hier wird zerstört, was als Erhaltungsziel in der Schutzgebietsverordnung definiert ist. Die Entkrautung widerspricht nicht nur dem europäischen Naturschutzrecht, sie ist angesichts des Verbots von Motorbooten auch überflüssig. Wir Ökolöwen wenden uns an die Naturschutzbehörde und sächsische Naturaufsichtsbehörde, um mit Fachstandpunkten dem sinnlosen Treiben Einhalt zu gebiet

Es muss endlich Schluss mit Motorbooten sein 2015 

2015 werden von der Stadt Leipzig erneut Ausnahmegenehmigungen für Motorboote des Betreibers Ranaboot erteilt. Wir Ökolöwen arbeiten der Naturaufsichtsbehörde daraufhin umweltrechtliche und naturschutzfachliche Hinweise zu, aufgrund derer sie die Motorboote verbieten konnte. Die Naturaufsichtsbehörde formuliert die Auffassung, dass der Auwald zukünftig nicht mehr schiffbar sein darf.

Der Blick über ein Kanu auf den friedlichen Floßgraben
Nur mit naturnahem Tourismus kann der Floßgraben intakt bleiben

Für Kajaks und Kanus ist der Floßgraben generell befahrbar. Ab dem 1. März bis 30. September gelten nach der jährlichen Allgemeinverfügung hier besondere Regelungen bezüglich der Uhrzeiten. Zum Beispiel ist die Durchquerung erst ab 11 Uhr erlaubt, da der Eisvogel vor allem am Vormittag jagt, um die Jungvögel zu ernähren. Mit den regulierten Durchfahrtszeiten wird gewährleistet, dass die Population sich stabilisiert. 

Zudem dürfen die Ufer nicht befahren und betreten werden, denn hier nistet der scheue Vogel. Er ist der Repräsentant für ein sauberes, naturnahes und artenreiches Gewässer und steht stellvertretend für eine Vielzahl von Arten, die auch auf diesen Lebensraum angewiesen sind.  

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