Alte Medizin schadet der Umwelt
Alte Medizin schadet der Umwelt
Alte Medikamente müssen richtig entsorgt werden. Denn landen sie in der Umwelt, können sie großen Schaden anrichten. Hier erfährst Du, wo alte Medikamente hin gehören und wo sie nicht landen sollten.
Viel zu oft landen Altmedikamente in der Restmülltonne oder werden gedankenlos in der Toilette entsorgt.
Mit dem Restmüll werden sie entweder verbrannt oder sie landen, wie z. B. in Leipzig, in mechanisch-biologischen Anlagen, wo sie als problematischer Giftmüll die Verwertung belasten und verteuern.
Werden alte Medikamente über die Toilette entsorgt, gelangen sie ins Abwasser und damit in der Kläranlage. In der Kläranlagen können nicht alle Reststoffe der Medikamente aus dem Abwasser gefiltert werden. So gelangen die alten Wirkstoffe in Gewässern und schaden dort Pflanzen und Tieren. Sie können sogar wieder in der Nahrungskette landen und letztendlich auf unserem eigenen Teller.
Bundeseinheitliche Lösung fehlt
Bis 2009 wurden Altmedikamente überwiegend von Apotheken zurückgenommen und entsorgt. Dies änderte sich mit der Anpassung der Verpackungsverordnung: Seither müssen Apotheken für die Entsorgung von Altmedikamenten Geld zahlen, woran sie verständlicherweise kaum Interesse haben. Eine bundeseinheitliche Lösung, die weder für Apotheken noch für PatientInnen Kosten verursacht, scheiterte bislang am Widerstand der Pharma-Konzerne.
Rückgabe von Altmedikamenten in Leipziger Apotheken möglich
Für Leipziger Bürger:innen gibt es aber verschiedene Möglichkeiten, um Altmedikamente umweltverträglich zu entsorgen: Sie können diese zum Beispiel als Sondermüll an der Schadstoffsammelstelle der Stadtreinigung in der Lößniger Straße 7 oder am Schadstoffmobil abgeben.
Weniger aufwändig ist jedoch die Rückgabe in der Apotheke. An einem Aufkleber wie auf dem Bild kann man Apotheken erkennen, die eine kostenlose Rückgabemöglichkeit für Altmedikamente anbieten. Die Leipziger Stadtreinigung bietet den Apotheken an, eingesammelte Altmedikamente kostenlos abzuholen und einer geordneten Entsorgung zuzuführen. Die Kosten hierfür werden über die Müllgebühren quersubventioniert.
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