Umweltminister bringt wirksamen Baumschutz auf den Weg
Umweltminister bringt wirksamen Baumschutz auf den Weg
Seit Jahren fordern wir Ökolöwen wirksamen Baumschutz für Leipzig. Nun sagt auch der sächsische Umweltminister: Weg mit dem Baum-ab-Gesetz!
Seit über 30 Jahren setzen wir Ökolöwen uns für wirksamen Baumschutz in Leipzig ein. Auch gegen das "Baum-ab-Gesetz" haben wir lautstark protestiert, das die schwarz-gelbe Koalition unter Ministerpräsident Stanislaw Tillich (CDU) im Jahr 2010 beschloss. Seitdem fordern wir von der sächsischen Landesregierung, dass dieses Gesetz aufgehoben wird. Und endlich: Der seit 2019 amtierende Umweltminister Wolfram Günther (Bündnis 90/Die Grünen) bringt wirksamen Baumschutz auf den Weg.
Ökolöwe im Gespräch mit dem Umweltminister
Anfang des Jahres haben wir Ökolöwen uns mit dem sächsischen Umweltminister Wolfram Günther getroffen. Wir haben über den Koalitionsvertrag, mehr Schutz für Grün und die Revitalisierung des Leipziger Auensystems gesprochen. Mit unserem Appell Mehr Grün für Leipzig haben wir ein deutliches Signal gesendet, endlich das Baum-ab-Gesetz zu streichen. Am 21. Juli 2020 hat der sächsische Umweltminister nun angekündigt, das Baum-ab-Gesetz wieder abzuschaffen. Wir Ökolöwen begrüßen dies sehr, denn nur so kann die gute Leipziger Baumschutzsatzung endlich wieder verbindlich gelten!
Was ist das "Baum-ab-Gesetz"?
Im Jahr 2010 wurde durch die schwarz-gelbe Landesregierung das sächsische Naturschutzgesetz geschwächt. Unter dem Vorwand einer Vereinfachung der Bürokratie wurden die Kompetenzen der kommunalen Behörden beschnitten. Dadurch wurden in den letzten Jahren zehntausende Bäume in Sachsen gerodet. Mit diesem Gesetz hebelte die sächsische Landesregierung kommunale Entscheidungskompetenzen bezüglich des Baumschutzes und so auch die Baumschutzsatzung der Stadt Leipzig aus. Seitdem sind Baumfällungen weitaus einfacher durchzuführen und Ausgleichsmaßnahmen nicht verpflichtend.
Wie wirkt sich das "Baum-ab-Gesetz" aus?
In Folge des Baum-ab-Gesetzes dürfen alle Nadelgehölze, Birken, Pappeln, Weiden und auch Obstbäume ungenehmigt gefällt werden. Dabei spielt es keine Rolle, wie groß und wertvoll der Baum ist. Zudem sind auf bebauten Grundstücken Bäume mit einem Stammumfang von unter einem Meter nicht geschützt und es braucht auch hier keine Fällgenehmigung. Die ursprünglich geltende Ersatzpflicht ist mit der Gesetzesnovellierung auch weggefallen. Die Leipziger Baumschutzsatzung regelt das anders. Diese stellt alle Baumarten mit jeglichem Umfang unter Schutz. Da aber Landesrecht über kommunalem Recht steht, ist die Leipziger Satzung weitgehend wirkungslos.
Weiterhin regelt das Landesgesetz, dass ein Antrag auf Fällung innerhalb von drei Wochen von der Behörde bearbeitet werden muss. Kommt die Behörde der Beantwortung der Anträge zeitlich nicht hinterher und versäumt die Frist, gilt die Fällgenehmigung pauschal als erteilt, sodass in den letzten Jahren tausende Bäume in Leipzig dieser Tatsache zum Opfer gefallen sind.
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