Jetzt gibts Geld für Dein Begrünungsprojekt

Fassadenbegrünung, Dachbegrünung, Entsiegelung: So kannst Du Deine Vorhaben fördern lassen

Fassadenbegrünung Leipzig

In Leipzig gibt es für die Anlage von Gründächern, Fassadenbegrünungen, Hofbegrünungen sowie Entsiegelungsmaßnahmen eine finanzielle Unterstützung. Wir erklären Dir, welche Vorhaben gefördert werden und mit welcher Ersparnis Du rechnen kannst.

DIE ALLGEMEINEN FÖRDERVORAUSSETZUNGEN UND DAS ANTRAGSVERFAHREN

Das kommunale Förderprogramm „Naturbasierte Lösungen zur Anpassung an den Klimawandel in der Stadt Leipzig" bietet Leipzigerinnen und Leipzigern eine anteilige Kostenübernahme bei der Umsetzung bestimmter Begrünungsprojekte. Wer ein Gründach oder eine Fassadenbegrünung anlegen möchte oder eine Entsiegelungsmaßnahme umsetzt, kann sich diese Vorhaben unter bestimmten Voraussetzungen fördern lassen. Es winken Zuschüsse von mindestens 50 Prozent und mehr!

Die Idee: Bürger:innen, sollen nicht allein für die Mehrausgaben für Maßnahmen aufkommen müssen, von denen das Wohnumfeld und die Stadt als Ganze profitieren. Der finanzielle Anreiz ist ein zusätzlicher Motivationsschub – am Geld sollen gute Ideen nicht scheitern. Je mehr grüne Trittsteine auf dem Dach, an der Fassade oder auf der ebenerdigen Fläche entstehen, umso größer ist der positive Effekt für Klimaanpassung und Artenvielfalt. Nicht zuletzt steigern grüne Städte die Aufenthaltsqualität. Hier fühlen wir uns einfach wohler, es ist weniger laut, die Luft ist sauberer.

MEHR GRÜN FÜR LEIPZIG

Wir Ökolöwen setzen uns schon seit Jahren für die Förderung von Begrünungsmaßnahmen ein. Mit Erfolg: Seit April 2025 fördert die Stadt Leipzig auf unseren Druck hin die Anlage von Gründächern, Fassadenbegrünungen, Hofbegrünungen sowie Entsiegelungsmaßnahmen.

Für eine erste Orientierung haben wir einen Überblick zu den wichtigsten Förderkriterien erstellt. Die hier gemachten Angaben ersetzen jedoch nicht den Blick in die Förderrichtlinie der Stadt Leipzig.

Welche Begrünungsvorhaben können gefördert werden?

Gefördert werden Dachbegrünung, Fassadenbegrünung sowie Entsiegelungsmaßnahmen mit entsprechender Begrünung. Welche Voraussetzungen jeweils erfüllt sein müssen, erklären wir weiter unten.

Voraussetzungen für die Förderung Deiner Begrünung in Leipzig

  • Das Vorhaben muss im Leipziger Stadtgebiet realisiert werden und wurde zum Zeitpunkt der Beantragung noch nicht begonnen.
  • Die Maßnahme wird freiwillig umgesetzt und ist nicht Bestandteil einer Auflage (Festsetzung im Bebauungsplan, Ergebnis einer naturschutzrechtlichen Verpflichtung wie Ausgleichsmaßnahmen oder einer Satzung wie der Begrünungssatzung der Stadt Leipzig).
  • Alle erforderlichen Genehmigungen müssen vorliegen (z. B. beim Denkmal oder einer straßenseitigen Begrünung).
  • Die Maßnahmen müssen mindestens 10 Jahre existieren. Dazu verpflichtet man sich, wenn Förderung gewährt wird. In dieser Zeit sollte mindestens einmal im Jahr ein Foto des Begrünungsprojekts an das Amt für Umweltschutz geschickt werden.
  • Die Maßnahme muss durch einen Fachbetrieb umgesetzt werden. Bei entsprechender fachlicher Eignung kann von dieser Vorgabe abgewichen werden.
  • Invasive Pflanzen sowie umweltbelastende Materialen (z. B. torfhaltige Erde, PVC) dürfen nicht zum Einsatz kommen.
Wo muss ich den Antrag einreichen und welche Dokumente benötige ich dafür?

Der Antrag kann entweder schriftlich beim Amt für Umweltschutz oder digital bei Amt 24 eingereicht werden. Es können auch mehrere Maßnahmen für ein Objekt beantragt werden. 

Du musst gemeinsam mit dem Antragsformular folgende Dokumente abgeben: 

  • Lage- und Gestaltungsplan
  • bei Bestandsgebäuden: Foto vom IST-Zustand
  • drei Angebote von Fachfirmen (wenn nicht alle Firmen ein Angebot erstellen, reicht es nachzuweisen, dass weitere Firmen angefragt wurden)
  • Pflanz-/Saatgutliste
  • Ggf. Kostenaufschlüsselung
  • Ggf. Einverständniserklärung der Eigentümer
  • Ggf. erforderliche Genehmigungen
  • Bei Entsiegelungsvorhaben: Nachweis zur Altlastenfreiheit
Gibt es Fristen zur Einreichung des Antrags?

Nein, es können fortlaufenden Förderanträge gestellt werden. Der limitierende Faktor ist das jährlich zur Verfügung stehende Förderbudget. Ist das ausgereizt, kann in dem Jahr keine Förderung mehr erfolgen.  

Die Förderung eines Gründachs

Begrünte Dächer speichern bis zu 70 Prozent des Regenwassers und entlasten so bei Starkregen die Kanalisation. Gleichzeitig verdunsten sie Wasser und kühlen dadurch ihre Umgebung. Im Sommer halten sie Gebäude kühl, im Winter isolieren sie gegen Kälte. Die Stadt Leipzig fördert das Anlegen von Gründächern.

Grüne Dächer haben das Potential wertvolle lebendige Grünflächen zu sein, die wir in Zeiten von Klimakrise und Artensterben dringend brauchen.
Wie müssen Gründächer beschaffen sein, damit sie gefördert werden?

Neben den allgemeinen Voraussetzungen, die weiter oben beschrieben sind, gelten für Gründächer folgende Vorgaben:

  • Das Gründach muss mindestens 10 qm groß sein und die Mindestaufbaustärke des Substrats 10 cm bei Bestandsgebäuden und 12 cm bei Neubauten betragen.
  • Das Pflanzkonzept des Dachs muss mindestens 15 verschiedene standortegerechte, möglichst bestäuberfreundliche und heimische Pflanzen enthalten.
  • Die Fachlichkeit der Maßnahme muss sichergestellt werden. Daher muss die Anlage nach anerkannten Regeln der Technik (FLL-Dachbegrünungsrichtlinien) erfolgen.
Substratschicht
Die Substratschicht, hier als Vegetationstragschicht dargestellt, muss mindestens 10 cm hoch sein. Bildquelle: BuGG-Bundesverband GebäudeGrün e.V.
Was wird bei der Anlage eines Gründachs gefördert?

Bei der Anlage eines Gründachs fallen verschiedene Kosten an. Die folgenden Ausgaben sind förderfähig:

  • Planung, Material und Bau der Dachbegrünung von der wurzelfesten Dachabdichtung bis zu den Pflanzen (bei Eigenleistung nur das Material
  • Prüfung und Planung der Tragfähigkeit (Statik)
  • Absturzsicherungssysteme, die zur Pflege des Gründachs erforderlich sind
Wie hoch sind die Fördersätze?

Bei der Förderung von Gründächern gibt es ein komplexes Bonussystem. Der sogenannte Basiszuschuss wird für einfache, extensive Dachbegrünungen gewährt und beträgt 50 Prozent der förderfähigen Kosten (siehe: Was wird bei der Anlage eines Gründachs gefördert?).  

Die verschiedenen Boni, die den Basiszuschuss ergänzen, werden für die Anlage eines Intensivgründachs, für Solar-Gründächer, für ein Biodiversitätsgründach, ein Retentionsgründach sowie Bewässerungssysteme gewährt. Weitere Infos zu den aufgeführten Gründachvarianten erhältst du hier. Insgesamt können so bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten erstattet werden. Details zum Bonussystem sind hier nachzulesen.  

Die Förderung von Fassadenbegrünung

Eine begrünte Fassade senkt die Temperatur in der Wohnung um bis zu 5°C und die Oberflächentemperatur eines Gebäudes um bis zu 30°C. Das spart Energie für Klimaanlagen und verbessert das Stadtklima erheblich. Außerdem filtern die Pflanzen Feinstaub aus der Luft – ein natürliches Luftreinigungssystem. Die Stadt Leipzig fördert das Anlegen von Fassadengrün.

Kletterpflanzen sind wahre Alleskönner. Sie bieten viele Vorteile für Haus & Stadt und nehmen kaum zusätzlichen Platz in Anspruch.
Wie muss die Fassadenbegrünung beschaffen sein, damit sie gefördert wird?

Die Fassadenbegrünung ist förderfähig, wenn sie die oben beschriebenen allgemeingültigen Kriterien erfüllt und wenn die förderfähigen Kosten mindestens 500 Euro betragen. Es werden bodengebundene (Kletterpflanzen wachsen aus dem Boden nach oben) und wandgebundene (Pflanzen wachsen aus Behältnissen, die an der Fassade angebracht sind) Begrünungsvarianten gefördert. Ausgenommen von der Förderung sind bodengebundene Begrünungen mit Selbstklimmern (z.B. Efeu und Wilder Wein). 

Die Anlage muss nach den anerkannten Regeln der Technik (FLL-Fassadenbegrünungsrichtlinien) erfolgen und die Vorgaben zum Brandschutz müssen berücksichtigt werden.  

Was wird bei der Anlage einer Fassadenbegrünung gefördert?

Bei der Anlage einer Fassadenbegrünung fallen verschiedene Kosten an. Die folgenden Ausgaben sind förderfähig: 

  • Planung, Material (z.B. für Rankhilfen) und Bau (z.B. Montage der Rankhilfen) der Fassadenbegrünung 
  • vorbereitende Maßnahmen (z. B. Entsiegelungen von Bodenbelägen, Bodenaufbereitung, Bodenaustausch)
  • Prüfung der Tragfähigkeit und Belastbarkeit der Fassade (Statik)
  • Bewässerungssystem bei wandgebundener Fassadenbegrünung
  • Brandschutzgutachten, wenn dieses im Zusammenhang mit der Begrünung erforderlich ist

Wir Ökolöwen beraten Dich im Rahmen unseres Projekts Kletterfix - Grüne Wände für Leipzig kostenfrei zu Deiner Fassadenbegrünung. 

Wie hoch sind die Fördersätze?

Du bekommst für eine Fassadenbegrünung 50 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst (maximal 15.000 Euro).  

Und auch hier gibt es einen Bonus: eine Bewässerungsanlage (auch nachträglich installiert) wird ebenfalls zu 50 Prozent (maximal jedoch 5.000 Euro) gefördert. In Kombination mit einer neu angelegten Begrünung ist der Förderzuschuss auf 75 Prozent begrenzt. 

Die Förderung von Entsiegelungsmaßnahmen und Hofbegrünung

Begrünte Hinterhöfe bieten Lebensraum für zahlreiche Insekten, Vögel und andere Tiere. Sie verbessern das Mikroklima und schaffen wertvolle Erholungsräume für uns Menschen. Die Stadt Leipzig fördert das Anlegen von grünen Hinterhöfen und Entsiegelungsmaßnahmen.

Grüner Hof Leipzig
Welche Voraussetzungen muss die Maßnahme erfüllen, damit sie gefördert wird?

Entsiegelungsmaßnahmen können im Hinterhof, Vorgarten und auf weiteren Freiflächen realisiert werden.  

Das Vorhaben ist förderfähig, wenn es die oben beschriebenen allgemeingültigen Kriterien erfüllt und die zu entsiegelnde Fläche mind. 20 qm groß ist. Eine weitere Voraussetzung: mindestens 40 Prozent der entsiegelten Fläche müssen begrünt werden (vollentsiegelte Flächen). Der verbleibende Anteil kann auch teilweise entsiegelt werden, indem durchlässige und begrünbare Bodenbefestigungen, wie beispielsweise Rasensteine, verwendet werden (hier gibt es ein schönes Beispiel). Teilbereiche, die als Stellflächen für die Feuerwehr festgeschrieben sind, dürfen nicht entsiegelt werden. Es dürfen weiterhin nur Flächen freigelegt werden, die keine Altlasten im Boden enthalten. Das muss mit einem Bodengutachten nachgewiesen werden. Dafür ist ein formloser Antrag bei der Abfall- und Bodenschutzbehörde zu stellen.  

Auf dem zu begrünenden Areal sollen mindestens 15 verschiedene, standortgerechte, möglichst bestäuberfreundliche und heimische Pflanzen wachsen. 

Was wird bei diesen Maßnahmen gefördert?

Bei einem Entsiegelungsvorhaben fallen verschiedene Kosten an. Die folgenden Ausgaben sind förderfähig: 

  • Planungs-, Rückbau- und Entsorgungskosten der Entsiegelung einer vollversiegelten  Fläche nach den anerkannten Regeln der Technik
  • Planungs-, Material- und Baukosten der Wiederherstellung der natürlichen Bodenfunktion und der anschließenden Begrünung (gärtnerische Gestaltung) oder Teilversiegelung durch durchlässige und begrünbare Flächenbefestigungen nach den anerkannten Regeln der Technik
Wie hoch sind die Fördersätze?

Es werden 50 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst. Insgesamt ist die Fördersumme pro Maßnahme auf 50.000 € begrenzt.