Sicher auf eisigen Wegen – ohne Streusalz

Sicher auf eisigen Wegen – ohne Streusalz

Mit dem Winter kündigen sich auch eisige Wege an. Hausmeister:innen und Privatpersonen reagieren oft mit dem Einsatz von Streusalz, obwohl das in Leipzig verboten ist – aus gutem Grund.

Bild von Schnee schippen im Winter (Quelle: pixabay)

Die Verwendung von Streusalz ist in Leipzig verboten. Das hat der Stadtrat im September 2022 beschlossen. Wir Ökolöwen hatten uns zuvor für ein Verbot stark gemacht, denn allzu häufig ist der Griff zum Streusalz für Hausmeister:innen, Privatpersonen oder auch die Stadtreinigung selbstverständlich. In Paragraph 5 der Winterdienstsatzung der Stadt Leipzig heißt es:

"Zur Glättebekämpfung sind vornehmlich abstumpfende Streustoffe zu verwenden, wobei vorrangig Natursteine wie insbesondere Sand, Splitt und Granulat oder Blähschiefer einzusetzen sind. Die Verwendung auftauender Streustoffe (Salze) ist grundsätzlich nicht erlaubt. Auftauende Streustoffe dürfen nur in Ausnahmefällen (z.B. bei überfrierender Nässe, Eisregen, Reif- und Eisglätte) und nur dann verwendet werden, wenn mit abstumpfenden Stoffen keine ausreichende Wirkung zu erzielen ist. In diesen Fällen ist ausschließlich Kochsalz (Natriumchlorid) zu verwenden."

Das heißt, dass lediglich der städtische Winterdienst Streusalz einsetzen darf – und das auch nur im Ausnahmefall. Ordnungswidrigkeiten werden von der Stadt Leipzig mit bis zu 500 Euro Geldbuße geahndet. Das Ordnungsamt nimmt Hinweise bzgl. des Verstoßes gegen die Winterdienstsatzung entgegen. Zuständig ist das Sachgebiet Allgemeine Ordnungswidrigkeiten.

Streusalz gefährdet Umwelt und Natur

Streusalz wirkt sich negativ auf Pflanzen, Bäume, Tiere und auch Gebäude aus. Zudem ist Salz nicht besonders effektiv: Es macht Wege und Straßen zwar kurzfristig trittfest, aber sobald es wieder überfriert, muss nachgestreut werden.

Gefahr für Pflanzen und Bäume

Kommen Pflanzen zum Beispiel durch Spritzwasser von Kraftfahrzeugen direkt mit dem Salz in Kontakt, sind häufig Verätzungen die Folge. Zudem reichert sich Salz im Boden an. Ein erhöhter Salzgehalt im Boden wäscht lebensnotwendige Nährstoffe aus und erschwert so die Nährstoffaufnahme der Pflanze.

Durch die hohe Salzkonzentration sterben außerdem die Feinwurzeln der Pflanzen ab. Dadurch wird die lebensnotwendige Symbiose zu den Bodenpilzen gestört, was wiederum mangelnde Wasserversorgung und ein Ungleichgewicht im Nährstoffhaushalt der Pflanzen bedeutet. In vielen Fällen lassen sie auch vorzeitig ihre Blätter fallen.

Durch die verursachten Mangelerscheinungen und das geschwächte Wachstum sind die Pflanzen insgesamt anfälliger gegen Krankheiten. Die Schäden sind umso gravierender, je näher die Vegetation an Straßen und Wegen steht. Auch sind zum Beispiel Ahorn, Linde und Rosskastanie, die vorwiegend Straßenbaumarten sind, von Natur aus salzempfindlicher als andere, sodass diese besonders durch den Einsatz von Streusalz gefährdet sind.

Gefahr für Tiere

Das aggressive Streusalz greift die Pfoten der Vierbeiner an. Vor allem Hunde bekommen spröde und rissige Pfoten, was zu schlimmen Entzündungen führen kann. Katzen sind davon nicht so sehr betroffen, da sie für gewöhnlich abseits der Wege unterwegs sind, auf denen gestreut wird.

Gefahr für Gebäude

Fahrzeuge oder Betonbauwerke werden stark durch die korrosive Salzwirkung angegriffen, da das Salz zu Zersetzungen führt. Dies verursacht hohe Reparaturkosten. Selbst Schuhe und Reifen verschleißen durch das Salz schneller.

Was tun bei vereisten Wegen?

Auch ohne umweltgefährdendes Streusalz müssen Privatpersonen auf Wegen nicht rutschen: Wir Ökolöwen wie auch das Umweltbundesamt empfehlen, den Schnee mit dem Schieber zu räumen und mechanische Streumittel wie Sand, Splitt oder Blähschiefer zu verwenden. Sie stumpfen glatte Wege zuverlässig ab und schonen dabei auch Bäume und Sträucher am Wegesrand. Umweltfreundliche Produkte sind in den Geschäften leicht an dem Symbol "Blauer Engel" zu erkennen.

Hilfreich ist es zudem, frühzeitig den Schnee zu räumen. Zum einen kommt man so der gesetzlichen Räumungspflicht nach, zum anderen macht es in den meisten Fällen zusätzlichen Streumitteleinsatz überflüssig. Wer sich unsicher ist, wie und wann er oder sie zum Räumen von Wegen verpflichtet ist, findet weitere Antworten zum Winterdienst bei der Stadtreinigung Leipzig.

Salzstreuverbot gilt ganzjährig

Diese Reglungen gelten übrigens nicht nur für den Winter. Das ist durch den §12 im Pflanzenschutzgesetz geregelt. Demnach ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, wie beispielsweise Glyphosat-haltigen Produkten und anderen chemischen Substanzen, die Beikraut abtöten können, wie zum Beispiel Streu- und Kochsalz, Essig, Steinreiniger, Haushaltsreiniger und andere Substanzen, auf befestigten Freilandflächen und auf sonstigen Freilandflächen verboten.

Zu befestigten Freiflächen und sonstigen Freiflächen zählen insbesondere:

  • befestigte und gepflasterte Flächen, wie beispielsweise:
    • Gehwege, auch auf Friedhöfen, Bürgersteige
    • Grundstücks- und Garageneinfahrten
    • Hof- und Betriebsflächen, auch Flächen unter oder neben Zäunen
    • gepflasterte oder anderweitig befestigte Plätze, Parkplätze
    • Radwege, Verkehrsflächen
    • Tribünen oder Treppenanlagen
    • nicht begrünte Flächen von Sportplätzen, wie z.B.
  • Straßen, Wirtschafts- und Feldwege einschließlich der Wegränder
  • Feldraine, Böschungen, Hecken und Feldgehölze

Jede nicht erlaubte Anwendung eines Pflanzenschutzmittels, z. B. auf dem Gehsteig oder einer versiegelten Hoffläche, ist ein Verstoß gegen das Pflanzenschutzgesetz und kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

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