Bärlauch im Auwald: Diese Regeln gelten
Bärlauch im Auwald: Diese Regeln musst Du beachten
Die Bärlauch-Saison beginnt: Überall sprießen die Frühblüher bald aus dem Boden, besonders im Leipziger Auwald. Doch Vorsicht: Die beliebte Pflanze darf nicht überall gepflückt werden. Es gibt Regeln, die in Leipzig kaum bekannt sind.
Ob Pesto, Salat oder Heilkraut gegen Bluthochdruck: Bärlauch ist aus vielen Gründen sehr beliebt. Doch auch wenn er in unserer Stadt scheinbar überall aus dem Boden sprießt, dürfen Leipziger:innen ihn nicht einfach aus der Erde reißen oder abschneiden. Es gibt Gesetze, die das Pflücken des wilden Knoblauchs regeln.
Bärlauch darf nur in kleinen Mengen und für den eigenen Bedarf gesammelt werden. Das regelt § 14 des Sächsischen Waldgesetzes. Eine kleine Menge entspricht etwa der Größe eines Handstraußes. Wer den wilden Knoblauch in größeren Mengen und für gewerbliche Zwecke sammeln möchte, braucht eine Genehmigung der Waldbesitzer:innen oder der Naturschutzbehörde. Außerdem sollte jede:r beim Pflücken auf die eigenen Schritte achten und die Pflanzen nicht willkürlich zertreten.
Vorsicht: Bärlauch nur außerhalb der Naturschutzgebiete sammeln
Im Leipziger Auwald befinden sich vier Naturschutzgebiete (NSG) und einige Flächennaturdenkmäler. In diesen Gebieten ist das Ausgraben der Bärlauchzwiebeln sowie das Sammeln von Bärlauch und allen anderen Pflanzen laut Naturschutzgesetz gänzlich verboten. Das heißt: Es ist untersagt, im nördlichen Auwald im NSG Luppeaue und im NSG Burgaue sowie im südlichen Auwald im NSG Elster- und Pleiße-Auwald und im NSG Lehmlache Lauer Bärlauch zu pflücken.
Wer diese Gesetze missachtet, schadet der eigenen Geldbörse. Bis zu 2.500 Euro kann ein solcher Verstoß gemäß § 52 des Sächsischen Waldgesetzes kosten.
Du ertappst Täter:innen auf frischer Tat?
Solltest du Sammler:innen beobachten, die in den Naturschutzgebieten pflücken, zu große Mengen ernten oder Pflanzen ausgraben, wende Dich direkt an das Ordnungsamt unter 0341 123 8888. Sie sind für jeden Hinweis dankbar.
Achtung: Verwechslungsgefahr!
Ehe der Bärlauch seine leicht erkenntlichen, weißen und kugelförmigen Blütenstände ausbildet, ähneln die Blätter drei giftigen Pflanzen: den Maiglöckchen, dem Aronstab und den Herbstzeitlosen. Leipziger:innen sollten beim Pflücken deshalb vorsichtig sein.
Das einfachste Unterscheidungsmerkmal zwischen den drei Pflanzen ist der für Bärlauch typische Knoblauchgeruch. Werden mehrere Blätter gepflückt, kann der Knoblauchgeruch allerdings an den Händen haften und ist kein zuverlässiges Bestimmungsmerkmal mehr. Auch die Blätter sind ein guter Hinweis: Der Bärlauch sprießt einzeln am Stängel, wohingegen bei Maiglöckchen und Herbstzeitlosen zwei oder mehrere Blätter aus dem gleichen Stängel wachsen.
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