Laubbläser gehören verboten!

Laubbläser gehören verboten!

Laubbläser oder -sauger sind nervtötend und richten großen Schaden an. Leider können sie aber nicht gänzlich verboten werden. Daher appellieren wir Ökolöwen: Verzichtet auf Laubbläser!

Laubbläser im Einsatz

Laubbläser und Laubsauger haben – gerade aus ökologischer Sicht nur Nachteile. Vor allem die benzinbetriebenen Modelle tragen maßgeblich zur Luftverschmutzung bei und können die Lautstärke eines Presslufthammers erreichen. Erfreulicherweise geht der Trend über zu akku- und elektrobetriebenen Geräten. Das reduziert Lautstärke und minimiert Abgase.

Igel im Herbstlaub
Igel im Herbstlaub

Aber egal welcher Motor: Laubbläser blasen nicht nur Blätter weg, sondern auch Insekten, Würmer, Frösche und andere Kleintiere. Besonders kritisch sind die Laubsauger. Sie schreddern und häckseln das aufgenommene Laub – mit diesem auch die aufgesaugten Tiere. Zudem entfernen diese Geräte die oberste Erdschicht, Äste, Nüsse, Pflanzenreste und -samen. Damit werden Lebensräume vieler kleiner Lebewesen zerstört und Nahrung wie für Igel oder Eichhörnchen einfach aufgesaugt.

Warum werden Laubbläser nicht gänzlich verboten?

Für uns Ökolöwen gehören diese Geräte verboten! Aber ähnlich wie Kettensägen oder Rasenmäher, fallen sie unter die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung. So ist ein gänzliches Verbot durch das Bundesumweltministerium aus europa- und wettbewerbsrechtlichen Gründen (Artikel 6 Absatz 1 der Richtlinie 2000/14/EG) nicht möglich. Der Artikel 17 dieser EU-Richtlinie erlaubt es allerdings, die Betriebsstunden dieser Geräte und Maschinen einzuschränken.

Verbot von Laubbläsern in Leipzig zu bestimmten Zeiten:

Betriebszeiten von Laubbläsern
Zu den rot markierten Zeiten dürfen Laubbläser nicht betrieben werden. Bild: Umweltportal, berlin.de

Laut Bundesimmissionsverordnung (BISchV) können Laubsauger und -bläser mittel- oder langfristige Hörschäden verursachen. Die zeitlichen Begrenzungen sollen daher in erster Linie die Gesundheit schützen. Die Vorgaben der Betriebsstunden sind in der neuen Leipziger Polizeiverordnung (§ 17) festgesetzt. Somit dürfen Laubbläser und -sauger werktags zwischen 13:00 und 15:00 Uhr und nach 17:00 bis 9:00 Uhr des Folgetages nicht benutzt werden. An Sonn- und Feiertagen ist der Einsatz dieser Geräte generell untersagt. Wird gegen die beauflagten Zeiten verstoßen, kann es teuer werden! Verstöße können direkt ans Ordnungsamt gemeldet werden.

Wie handhabt es die Stadt?

Die Stadt verzichtet gänzlich auf Laubsauger und somit auf das Häckseln des Laubes. Allerdings benutzt die Stadtreinigung weiterhin benzinbetriebene Laubbläser. Seit Anfang des Jahres wurde aufgrund einer Petition "Laubbläser verbieten" beschlossen, dass nur noch akkubetriebene Geräte angeschafft werden dürfen. Diese sind deutlich leiser sowie abgas- und schadstofffrei gegenüber den Geräten mit Verbrennungsmotoren. Aber die Umstellung verläuft zu langsam. Hier braucht es dringend mehr Geld sowie Personal, um auf die Verwendung von Laubbläsern vermehrt zu verzichten.

Was kannst Du stattdessen tun?

Verzicht ganz einfach im eigenen Garten auf Laubbläser und -sauger. Greif lieber zur Harke und zum Rechen, das verursacht keinen Lärm, keine Abgase und tut der Natur nicht so weh. Warum Laub liegen lassen für die Natur so wichtig ist, erfährst Du hier.

Wenn Du keinen eigenen Garten hast: Wir helfen Dir ein eigenes Baumbeet vor der Haustür zu schaffen.

Oder unterstütze uns Ökolöwen im Kampf für starken Umweltschutz in Leipzig. Diese Arbeit braucht einen langen Atem. Den kannst Du uns geben. Stärke uns bei unserer umweltpolitischen Arbeit für mehr Artenvielfalt in Leipzig.

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