Forstwirtschaft nur mit Naturschutzauflagen im Auwald
Forstwirtschaft nur mit Naturschutzauflagen im Auwald
Naturschutz ist das oberste Ziel im Leipziger Auwald. Alles andere muss sich unterordnen. Das gilt auch bei der Forstwirtschaft.
Um eine intakte Aue in Leipzig wieder vorzufinden, braucht die Auenlandschaft dringend Wasser. Der Auwald kann nur gerettet werden, wenn er an natürliche Fließgewässer angeschlossen wird. Forstliche Maßnahmen ersetzen keinesfalls natürliche Prozesse. Sie können lediglich dabei helfen, eine Artenzusammensetzung zu fördern, die typisch für einen Auwald ist. In ihrer Wirkung sind Forstmaßnahmen jedoch begrenzt.
Natur- und Artenschutz als oberstes Ziel im Leipziger Auwald
Viele Akteure in Leipzigs Stadtgesellschaft haben gegensätzliche Interessen, wenn es um die Entwicklung der Leipziger Auenlandschaft geht. Da der Leipziger Auwald Natura 2000-Gebiet ist, müssen aber immer die Belange des Natur- und Artenschutzes an erster Stelle stehen. Und dies gilt auch bei den forstlichen Eingriffen im Auwald.
Mithilfe von Stellungnahmen und Gremienarbeit, naturschutzfachlichen Begehungen und Beratungen sowie Kartierungen arbeiten wir Ökolöwen seit Jahren, um den Natur- und Artenschutz im Auwald sicherzustellen. Wir sprechen uns grundsätzlich für eine sensible und kleinräumigere Umsetzung von forstlichen Maßnahmen aus. Vor allem in der Nonne sind die Eingriffe in einem deutlich ausgedehnteren Zeitraum zu realisieren. Forstwirtschaftspläne müssen transparenter gestaltet werden, um die geplanten Maßnahmen im Auwald und deren naturschutzfachlichen Anforderungen aufzuzeigen.
+++ Update Dezember 2019: Naturschutzfachliche Auflagen im Forstwirtschaftsplan – Ökolöwen-Forderungen aufgenommen +++
Der neue Forstwirschaftsplan wurde in der Ratsversammlung am 11. Dezember mehrheitlich beschlossen. Wir Ökolöwen konnten während des Beteiligungsverfahrens erreichen, dass geplante Fällungen im FFH-Gebiet „Bienitz- und Moormergelgebiet“ nicht mehr Teil des aktuellen Forstwirtschaftsplans sind. Zudem haben wir uns an Politik und Verwaltung gewandt und unsere Forderungen nach mehr Naturschutz verstärkt. Die SPD hat all unsere Forderungen in einem Änderungsantrag aufgenommen, welcher in Zusammenarbeit mit Die Linke in den Verwaltungsstandpunkt überging. Die ökologische Forstbegleitung soll im kommenden Haushalt berücksichtigt werden, um sie dauerhaft einzurichten. Durch Bündnis 90/Die Grünen ist die Forderung nach transparenter Kommunikation mit der Beantragung eines Auwald-Kommunikationskonzept eingegangen.
Das war ein wichtiger Schritt für mehr Naturschutz im Auwald! Für den aktuellen wie auch für zukünftige Forstwirtschaftspläne gilt ab sofort:
Bei einer ökologischen Forstbegleitung kontrollieren Sachverständige die Bäume direkt vor der Fällung. So wird das Risiko verringert, unentdeckte Lebensstätten zu zerstören oder Tiere zu verletzen bzw. zu töten. Die ökologische Forstbegleitung stellt sicher, dass die Umsetzung den naturschutzfachlichen Anforderungen entspricht.
Die ökologische Forstbegleitung muss dauerhaft eingerichtet und in den kommenden Haushaltsplänen der Stadt berücksichtigt werden. Bisher ist die Gutachterstelle lediglich auf sechs Monate befristet.
Stark- und Biotopbäume sind von der Fällung ausgeschlossen (Ausnahme nur bei akuter Verkehrssicherung). Alle Bäume, die älter als 160 Jahre alt sind oder einen bestimmten Stammdurchmesser (definiert nach Baumart) besitzen, bleiben stehen. Als Grundlage hierfür dient die Starkbaumkartierung. Diese muss von der Abteilung Stadtforsten ab 2020 in die zukünftigen Forstwirtschaftspläne eingearbeitet beziehungsweise angefügt werden.
Es gilt nicht nur den Anteil an Biotopbäumen, sondern auch den Anteil an Totholz zu erhöhen. Sie bieten für geschützte Arten wichtige Lebensräume. So muss die Abteilung Stadtforsten ab 2020 das Totholz- und Biotopbaumkonzept in zukünftige Forstwirtschaftspläne verbindlich integrieren.
Alle notwendigen Maßnahmen, um Natur- und Artenschutz bei forstlichen Eingriffen zu gewährleisten, sind umzusetzen. Wir Ökolöwen haben 2018 in Abstimmung mit der Abteilung Stadtforsten eine Liste aufgestellt, die konkrete Maßnahmen zur Vorsorge, Minderung und Nachsorge (streng) geschützter Auwald-Arten beinhaltet. Diese sind dem aktuellen Forstwirtschaftsplan hinzuzufügen.
Darüber hinaus gilt es zukünftig die Bürgerinnen und Bürger bereits im Vorfeld umfassend zu informieren, um Transparenz über geplante Maßnahmen im Auwald und deren naturschutzfachliche Bedeutung herzustellen.
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