Die Schonzeit endet. Leipzigs Grün in Gefahr?
Die Schonzeit endet. Leipzigs Grün in Gefahr?
Ab dem 1. Oktober wird wieder am Stadtgrün gesägt. Seit 2016 wurden in Leipzig über 60 Hektar gerodet. So darf es nicht weitergehen!
Ab dem 1. Oktober beginnt wieder die Fällsaison. Nachdem Bäume in den vorherigen sieben Monaten bis auf seltene Ausnahmen vor der Motorsäge verschont blieben, sind die Regelungen über die Herbst- und Winterzeit weniger streng. Aber Achtung, nicht einfach drauf los fällen! Jeder gefällte Baum ist ein großer Verlust für den Artenschutz und die Lebensqualität in Leipzig. Nur gemeinsam können wir Leipzigs Grün retten!
Baumfällungen nur im Ausnahmefall
Bäume sind nicht nur Lebensraum für zahlreiche Tiere und Pflanzen. Diese Multitalente verbessern das Stadtklima, mindern den Lärm und verschönern das Stadtbild. Auf diese Weise tragen Bäume und auch Sträucher, Hecken und Kletterpflanzen zum Allgemeinwohl bei und wirken sich positiv auf die Lebensqualität der Leipzigerinnen und Leipziger aus. Daher appellieren wir Ökolöwen, immer genau zu prüfen, ob eine Fällung wirklich nötig ist oder es Alternativen dazu gibt. Denn etwa für EigentümerInnen von Grundstücken mit Baumbestand gilt: „Eigentum verpflichtet“ und sollte bestmöglich zum Wohle der Allgemeinheit beitragen (Art. 14 des Grundgesetzes).
Was ist geschützt?
Prinzipiell gilt, dass auch außerhalb der Schonzeit Regeln bestehen und für Fällungen Genehmigungen beim zuständigen Amt eingeholt werden müssen.
Immer geschützt sind höhlenreiche Einzelbäume (unabhängig von ihrer Art, Größe und Standort), Naturdenkmale, Bäume in Landschafts- und Naturschutzgebieten und in der freien Landschaft.
Es müssen Genehmigungen für Fällungen eingeholt werden, wenn es sich auf bebauten Gebieten um
- Laubbäume mit einem Stammumfang ab 1 Meter (gemessen in einer Stammhöhe von 1 Meter),
- Laubsträucher ab Höhe 4 Meter,
- Laubholzhecken ab 1 Meter Höhe sowie
- Rank- und Klettergehölze ab 3 Meter Höhe handelt.
Für nicht bebaute Grundstücke gelten uneingeschränkt die Bestimmungen der Baumschutzsatzung der Stadt Leipzig. Danach sind alle Gehölze, die die folgenden Inhalte erfüllen, geschützt:
- alle Laub- und Nadelbäume ab einem Stammumfang von 0,3 Meter
- Obstbäume ab einem Stammumfang von 1 Meter
- Laub- und Nadelholz-Sträucher ab 0,4 Meter Höhe,
- Laub- und Nadelholz-Hecken ab 1 Meter Höhe
- Klettergehölze ab 3 Meter Höhe
Pappeln, Birken, Baumweiden, Nadel- und Obstgehölze sowie Laubbäume mit einem Stammumfang bis zu 1 Meter (gemessen in einer Stammhöhe von 1 Meter) dürfen ohne Genehmigung gefällt werden, wenn sie auf einem bebauten Grundstück stehen. Diese Ausnahme halten wir Ökolöwen für sehr bedenklich. Vermittelt sie doch, dass diese Baumarten weniger schützenswert sind. Dabei haben auch Pappeln, Birken und Baumweiden einen großen Wert für die Natur und den Artenschutz, da sie wichtige Nahrungsquellen für Insekten darstellen. Besonders problematisch: Schwarzpappeln und Weißtannen sind in Sachsen vom Aussterben bedroht und auch Baumweiden zählen zu den charakteristischen Arten der geschützten Weichholzaue.
Rechtsunsicherheit entsteht zudem durch das sogenannten „Sächsische Baum-ab-Gesetz“. Danach gilt ein Antrag auf Baumfällung bereits als genehmigt, wenn die zuständige Behörde ihn nicht innerhalb von drei Wochen beantwortet. Handelt es sich bei dem Baum nämlich um eine nach deutschem und europäischem Recht geschützte Baumart, drohen trotz vermeintlicher Genehmigung Bußgeldstrafen. Wir Ökolöwen appellieren daher an die Leipzigerinnen und Leipziger, sich vor einer geplanten Baumfällung von Naturschutzbehörden, Natur- und Umweltschutzvereinen oder Fachgutachtern beraten zu lassen, um möglichen Ordnungswidrigkeiten und damit verbundene Bußgeldzahlungen zu vermeiden.
Du siehst Fällungen und Rodungen?
Hilf uns! Lass uns zusammen auf den Verlust und den Mangel von Stadtgrün aufmerksam machen! Durch Deine Meldung von Fällungen, Rodungen und Grünflächenbebauung wird das Ausmaß erst sichtbar!
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