PM Ökolöwe empört: Verkehrsamt will im Auwald über 50 Bäume für Behelfsbrücke fällen

Verkehrsamt will im Auwald über 50 Bäume für Behelfsbrücke fällen

Das Leipziger Verkehrs- und Tiefbauamt plant im Zuge von mehreren Brückenerneuerungen an der Gustav-Esche-Straße, drei Behelfsbrücken für die Dauer der Baumaßnahmen zu errichten. Alle drei Vorhaben der Stadt sind Eingriffe in das FFH-Gebiet „Leipziger Auensystem“ und beinhalten die Rodung geschützter Lebensraumtypen des Auwaldes. In der kommenden Ratsversammlung soll der Stadtrat auf Wunsch der Stadtverwaltung über eines der drei Vorhaben abstimmen. Schon allein mit diesem Beschluss würde der Stadtrat die Fällung von etwa 50 Bäumen beschließen.  

„Für den Bau der Behelfsbrücken soll eine Fläche von über 2.500 m² Auwald gerodet werden. Und dass nur, damit Autofahrende keine Zeit verlieren“, zeigt sich Ökolöwen-Sprecher Tino Supplies empört und stellt klar: „Wir reden hier von einem 150 Jahre alten Ökosystem, das europäischen Schutzstatus trägt. Da kann man nicht einfach Bäume fällen, wie man lustig ist und schon gar nicht mit der dünnen Begründung, die das Verkehrsamt hier liefert.”

Leipzigs Umweltverein Ökolöwe kritisiert das Vorgehen, mit dem das Verkehrsamt die Baumaßnahmen vorantreibt. Für Eingriffe in geschützte Lebensraumtypen in FFH-Gebieten gelten sogenannte Erheblichkeitsschwellen. Gesamt betrachtet überschreiten die Ersatzneubauten an der Gustav-Esche-Straße diesen Schwellenwert von 1.000 Quadratmetern deutlich. Das heißt: Sie erfordern gemäß §34 Bundesnaturschutzgesetz ein Ausnahmeverfahren.  

„Im Fall Gustav-Esche-Straße drängt sich die Vermutung auf, dass die Bauvorhaben bewusst in mehrere Abschnitte gesplittet wurden, um einer strengeren naturschutzfachlichen Prüfung aus dem Weg zu gehen. Das wäre rechtswidrig! Der Eingriff in das Schutzgebiet muss gesamtheitlich betrachtet werden“, warnt Supplies und fügt hinzu: „Es läuft bereits eine Fachaufsichtsbeschwerde. Der Stadtrat wäre gut beraten, die Vorlage des Oberbürgermeisters von der Tagesordnung zu nehmen, bis alle naturschutzrechtlichen Fragen sauber geklärt sind. Der Schutz des Auwaldes muss an dieser Stelle Priorität haben!”

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