Ökolöwe e.V. reicht Fachaufsichtsbeschwerde ein: Stadt Leipzig ignoriert eigene Schutzregeln für Stadtgrün
Ökolöwe e.V. reicht Fachaufsichtsbeschwerde ein: Stadt Leipzig ignoriert eigene Schutzregeln für Stadtgrün
Der Ökolöwe e.V. hat eine Fachaufsichtsbeschwerde gegen die Stadt Leipzig eingereicht. Anlass ist die ungenehmigte Zerstörung einer jahrzehntealten Fassadenbegrünung in der Thomasiusstraße im Januar 2026. Statt den Eingriff zu ahnden, billigte die Stadt das Vorgehen und beendete das Verfahren ohne ersichtliche Konsequenzen für den Eigentümer.
Der Verein wirft der Stadtverwaltung vor, ihre eigene Baumschutzsatzung nicht rechtskonform anzuwenden: Ist eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung nötig, scheint die Stadt eine Genehmigung nach Baumschutzsatzung für überflüssig zu halten.
„Diese Rechtsauffassung ist falsch", erklärt Božena Nawka, Umweltpolitische Sprecherin des Ökolöwe e.V. „Denkmalschutz ersetzt nicht den Naturschutz. Weil die Stadt das ignoriert, entfallen wichtige Prüfungen – etwa zu Alternativen oder zu notwendigen Ersatzpflanzungen."
Hinzu kommt: Die Stadt prüft nicht, ob geschützte Tierarten betroffen sind. Bei einem großen, jahrzehntealten Efeubewuchs ist das Vorkommen von Vögeln oder Fledermäusen naheliegend. Statt Nachweise vom Eigentümer zu fordern und Vergleichsflächen mit demselben Potenzial zu prüfen, nahm die Behörde einfach an, dass keine geschützten Tiere betroffen seien.
„Dass die Stadt Verstöße nicht ahndet, ist vermutlich kein Einzelfall”, betont Nawka. „Allein in den letzten drei Jahren gab es über 200 illegale Eingriffe in geschützte Bäume und Pflanzen. Bleiben Regelverstöße folgenlos, während regelkonformes Verhalten benachteiligt wird, höhlt das die Baumschutzsatzung aus.”
Mit der Beschwerde fordert der Ökolöwe e.V. die Landesdirektion Sachsen als zuständige Aufsichtsbehörde auf, die Praxis der Stadt Leipzig zu überprüfen und sicherzustellen, dass geltendes Recht konsequent angewendet wird. Von der Stadt Leipzig fordert der Verein, ihre Rechtsauffassung zu korrigieren, verbindliche Artenschutzprüfungen durchzuführen und Ordnungswidrigkeiten künftig konsequent zu verfolgen.