Salamitaktik beim Flughafenausbau Leipzig/Halle

Salamitaktik beim Flughafenausbau Leipzig/Halle

Für den Ausbau des Flughafens Leipzig/Halle laufen gleich mehrere Verfahren parallel - ohne eine gesamtheitliche Prüfung auf die Umwelt.

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Mehr Flugzeuge, mehr Industrie und Lieferverkehr sowie langjährige Bauarbeiten: der Flughafen Leipzig/Halle soll zu einem europäischen Frachtkreuz ausgebaut werden. Viele Bürgerinitiativen laufen Sturm gegen diese Pläne - und das völlig zurecht.

Das plant die Flughafen Leipzig/Halle GmbH

Über zwei Millionen Quadratmeter werden gleich über drei parallellaufende Verfahren beplant: Die Flughafen Halle/Leipzig GmbH will im Rahmen der Norderweiterung die Start- und Landebahn Nord noch in diesem Jahr erneuern. Zudem will sie die südliche Start- und Landebahn ausbauen und hat das millionenschwere Projekt bei der Landesdirektion beantragt. Die Hauptverantwortung für den Flughafenausbau liegt letztlich beim Land Sachsen. Parallel zu diesen Verfahren soll ein riesiges Industriegebiet in Lützschena-Stahmeln (Radefelder Allee) durch die Stadt Leipzig gebaut werden.

Wir Ökolöwen haben alle drei Verfahren geprüft und müssen feststellen: Jedes Vorhaben wird nur für sich allein betrachtet. Jedes Vorhaben hat für sich erheblich negative Auswirkungen auf die Umwelt. Eine Gesamtbetrachtung auf die Umweltauswirkungen wird in jedem dieser Verfahren komplett ignoriert. Wir Ökolöwen fordern: Stopp mit der Salamitaktik! Ohne eine Gesamtprüfung auf Umweltverträglichkeit darf hier überhaupt nicht das Wort Ausbau in den Mund genommen werden.

Diese eklatanten Lücken weisen die Unterlagen zum Ausbau des Verkehrflughafens auf

Aber nicht nur, dass eine gesamte Umweltverträglichkeitsprüfung fehlt. Generell müssen die Unterlagen zum Ausbau der Start- und Landebahn Süd erstmal richtig und vollständig in das Verfahren eingebracht werden:

  • unzureichende und fehlende Prüfungen zum gesetzlichen Artenschutz
  • fehlerhafte Bewertung der Ausgleichsflächen für Artenschutz-Maßnahmen (CEF-Maßnahmen)
  • unzureichende Betrachtung des Wirkfaktors Schall auf die planungsrelevanten Arten
  • unzureichende Prüfung der Auswirkungen von Lichtemissionen
  • unvollständiges Bodenlärmgutachten
  • kein lärmmedizinisches Gutachten
  • keine geeignete Abbildung der Klimafolgekosten nach den gesetzlichen Vorgaben der §§ 1 BauGB sowie 13 KSG

Wir Ökolöwen haben Stellung bezogen und fordern in diesen Punkten Nachbesserung und Korrektur. Darüber hinaus werden die Lärmemissionen auf das Leipziger Auensystem pauschal als “nicht erheblich” beurteilt. Gerade das permanente Überfliegen eines europäisch geschützten Lebensraumes für seltene und vom Ausstreben bedrohten Arten muss richtig geprüft werden. Das haben wir 2008 schon gerichtlich eingefordert. Durch das vorliegende Verfahren ist vielmehr die "kurze Südabkurvung" einzustellen.

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