Ökolöwen fordern Überarbeitung des REWE-Bauvorhabens
Ökolöwen fordern Überarbeitung des REWE-Bauvorhabens am Connewitzer Kreuz
Wir Ökolöwen setzen uns für eine Überarbeitung des Bebauungsplans des REWE-Markt am Connewitzer Kreuz ein. Leider sieht der Plan wieder nur das typische Baukastenprinzip ''Parkplatz neben Supermarkt'' vor.
Das Connewitzer Kreuz weist deutliche funktionale Defizite auf, da der Stadtraum durch zahlreiche angrenzende Brachflächen zerfließt. Es fehlt die Fassung, die ein so wichtiger Stadtraum wie das Connewitzer Kreuz dringend benötigt, um als starke Ortsteilmitte zu fungieren.
Das Prinzip 'Supermarkt neben Parkplatz' ist in Stadtteilzentren nicht legitim
Wir bedauern ausdrücklich, dass mit dem Vorhaben letztlich nur ein Supermarkt mit angeschlossenem Parkplatz realisiert wird. Das Prinzip 'Supermarkt neben Parkplatz' ist in Gewerbegebieten am Stadtrand legitim, jedoch nicht innerhalb eines kompakten Stadtteilzentrums. Die prominente Lage hätte durchaus eine mehrgeschossige Bebauung mit verschiedenen Einzelhandelseinrichtungen im Erdgeschossbereich gerechtfertigt.
Förderung eines urbanen Straßenraumes
Beispielgebend für diesen Ansatz ist der KONSUM-Supermarkt in der Könneritzstraße in Leipzig (siehe Bild). Hier hat der Stadtraum eine deutliche Aufwertung erfahren. Es hat sich aus einer vormals unansehnlichen Brache ein urbaner Straßenraum entwickelt. Dieser Supermarkt zeigt, dass die Stapelung von Kauf- und Stellplatzfläche durchaus wirtschaftlich tragfähig ist und somit auch der TLG als Investor am Connewitzer Kreuz zugemutet werden kann. Die TLG würde ganz im Gegenteil sogar von höheren Mieteinnahmen profitieren.
Auch wenn die Fassadengestaltung nicht Bestandteil des B-Plans ist, möchten wir jedoch darauf hinweisen, dass im Bereich der Arno-Nietzsche-Straße keine Erdgeschossnutzung vorgesehen ist. Daher sollte gestalterisch (Gliederung/Begrünung) darauf hingewirkt werden, dass hier keine abweisende "Rückseite" entsteht. Wir folgen der Sichtweise, dass die fußläufige Erreichbarkeit des Verbrauchermarktes, der Erreichbarkeit von Einzelhandelseinrichtungen in Kerngebieten entspricht.
30 PKW Stellplätze reichen vollkommen aus
Das Connewitzer Kreuz ist ein Kerngebiet nach § 7 BauNVO, da in der näheren Umgebung vorwiegend Handelsbetriebe, Gastronomie und zentrale Einrichtungen der Wirtschaft und der Verwaltung sowie Wohnungen angesiedelt sind. Zudem befinden sich mehrere überörtlich bedeutsame kulturelle Einrichtungen im Umfeld des Connewitzer Kreuzes. Es wurde hierfür (nach einer Verringerung um 30 % aufgrund des ÖPNV-Anschlusses) eine notwendige Stellplatzanzahl von 30 ermittelt. Jedoch wurde anschließend der Mittelwert verschiedener Rechenansätze gebildet und im Ergebnis 42 Stellplätze festgesetzt. Dieses Vorgehen erschließt sich uns nicht. Das Argument, dass ''eine Reduzierung der Stellplatzzahl aufgrund des dann entstehenden Parksuchverkehrs in den angrenzenden Wohngebieten zu einem städtebaulichen Missstand führen würde" implementiert, dass dieser Missstand heute schon anzutreffen wäre, da die aktuelle Anzahl weit unter 30 liegt. Solch ein Missstand ist jedoch aktuell nicht festzustellen und ist demnach auch nach der Erweiterung auf 30 Stellplätze nicht zu erwarten.
Wir empfehlen die Stellplatzanzahl auf 30 zu begrenzen, da so nachteilige Umweltauswirkungen minimiert werden können. Die Begrenzung trägt ebenso zur Förderung des Umweltverbundes bei. Der Standort weist durch die unmittelbare Nähe zu einem bedeutenden Knoten des öffentlichen Nahverkehrs eine hohe Lagegunst auf. Der Verbrauchermarkt konnte aufgrund dieser Lagegunst bisher wirtschaftlich sehr erfolgreich betrieben werden. Dies wird auch in Zukunft, unabhängig von der Stellplatzzahl, der Fall sein. Die negativen Umweltauswirkungen der Baumaßnahme sowie die Ziele der Bauleitplanung können weiterhin durch die Festsetzung zweier Verkehrsflächen mit besonderer Zweckbestimmung nach § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB minimiert bzw. gesichert werden. Wir fordern die Festsetzung von 2 Stellplätzen für Car-Sharing. Gegebenenfalls kann dies auch als ergänzende Vereinbarung zum Bebauungsplan im Rahmen eines städtebaulichen Zielbindungsvertrages geschehen.
Ein kleiner Stadtplatz als optischer Ausgleich
Wir begrüßen den Ansatz, durch gestalterische Elemente die historische Raumkante im Bereich des KfZ-Parkplatzes zu betonen. Wir bezweifeln jedoch, dass die aufgeführten Maßnahmen diesem Ziel genügen. Sollte den vorher gemachten Vorschlägen zur Dachlage der Plätze nicht folge geleistet werden, fordern wir mindestens eine stärkere optische Abschirmung des Parkplatzes. Wir empfehlen, zwischen dem Kreuzungsbereich Karl-Liebknecht-/Scheffelstraße und der neuen Gebäudekante des Marktes, anstelle der zwölf nicht benötigten Stellplätze (s.o.), einen kleinen Stadtplatz zu etablieren, der auf vielfältige Weise (temporäre Marktstände etc.) genutzt werden kann. Der dahinter liegende Parkplatz sollte durch eine Wand/Rankgitter mit Begrünung eingehaust werden. Damit würde der öffentlich nutzbare Raum nicht derart zerfließen und eine deutlichere Gliederung erfahren.
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