Leipzig bekommt neue Stellplatzsatzung
Leipzig bekommt neue Stellplatzsatzung
Sparsam mit kostbaren (Grün-)Flächen umgehen statt unnötige Autoparkplätze erzwingen – das forderten wir Ökolöwen in unserer Stellungnahme. Das hat der Stadtrat beschlossen.

Kaum zu glauben: Noch heute verpflichten viele Bundesländer Bauherren jeglicher Couleur dazu, eine Mindestanzahl an Autoparkplätzen zu bauen, wenn sie ein Gebäude errichten. Das gilt auch für jene Häuslebauer, die eigentlich viel lieber einen begrünten Innenhof hätten. Diese alte Regelung zur Stellplatzpflicht findet ihre Herleitung noch in der Reichsgaragenordnung von 1939.
Im Jahr 2015 haben die Gemeinden in Sachsen erstmalig die Möglichkeit erhalten, eigene Regelungen zu erforderlichen Stellplätzen, Garagen sowie Abstellplätzen für Fahrräder zu treffen. Dresden hatte die Chance sofort ergriffen und den Zwang zum Parkplatzbau abgemildert. 2018 hatte auch endlich die Stadt Leipzig einen Entwurf zu einer Stellplatzsatzung vorgelegt – längst überfällig nach drei Jahren.
Entwurf der Leipziger Stellplatzsatzung muss nachgebessert werden
Wir Ökolöwen sagten damals: Der Entwurf der Leipziger Satzung zeigt in die richtige Richtung. Er muss an wichtigen Stellen noch nachgebessert und anschließend schnell beschlossen werden! Denn mit jedem verlorenen Tag werden weiter Baugenehmigungen erteilt, die Investoren zu einer viel zu großen Anzahl an Kfz-Stellplätzen zwingen, die eigentlich nicht erforderlich sind. Damit werden Bauvorhaben künstlich verteuert, Flächen unnötig verbraucht und der Grünschwund weiter forciert. Zugleich könnten die Parkplätze umgewidmet werden, um die Wohnfläche für sozialen Wohnungsbau auszuweiten.
Im Entwurf der Leipziger Stellplatzsatzung fehlten aus Ökolöwen-Sicht noch wichtige Punkte, die es vor dem zugehörigen Beschluss noch auszubessern galt. So brauchen wir eine Verpflichtung zur Begrünung von Parkhäusern, Qualitätskriterien für Fahrrad-Parkplätze und eine Begrenzung von zulässigen Parkplätzen vor allem an Supermärkten und Shopping-Centern. Auch Carsharing und Elektrofahrzeuge kamen in dem Entwurf noch zu kurz.
November 2019: Leipziger Stellplatzsatzung beschlossen - Ökolöwen-Punkte aufgenommen
In der Ratsversammlung am 19. November 2019 wurde die neue Stellplatzsatzung für Leipzig beschlossen. Im Vorfeld hatte die Stadtverwaltung einige Punkte aus der Ökolöwen-Stellungnahme übernommen. Zudem hat der Stadtrat mit den Stimmen von DIE LINKE und SPD Änderungsanträge von B90/Die Grünen beschlossen. CDU, FDP und Piraten hatten dagegen über Anträge versucht, die in der Verbändebeteiligung erzielte Einigung zwischen Wohnungswirtschaft und Umweltverbänden zu konterkarieren. Diese Anträge wurden von der Ratsmehrheit abgelehnt.
Für Neubauten in Leipzig sind damit ab Dezember 2019 deutliche Verbesserungen für ein flächensparsames, klimaschonendes und kostengünstiges Bauen eingeführt. Die Punkte im Einzelnen:
✔ Der Zwang zum Bau von Kfz-Stellplätzen wurde für alle Gebäudeklassen deutlich nach unten korrigiert.
✔ Bauherren müssen ab sofort eine definierte Zahl von Fahrradparkplätzen nachweisen.
✔ Anreize für das Schaffen von Carsharing-Stellplätzen
Für das Fahrradparken sind endlich Qualitätskriterien einzuhalten:
- Nähe zum Eingangsbereich.
- Fläche von mindestens 1,5 m² je Abstellplatz.
- In gemeinschaftlich genutzten Anlagen muss das Fahrrad am Rahmen angeschlossen werden können (Fahrradbügel).
- Felgenkiller sind explizit untersagt.
- zusätzliche Flächen für Lastenfahrräder oder Fahrradanhänger.
- beleuchtete Abstellräume für neu gebaute Mehrfamilienhäuser und Wohnheime verpflichtend.
Auch für neu geplante KfZ-Parkplätze sind nun ökologische Standards einzuhalten:
- Ebenerdige Stellplätze und ihre Zufahrten sind wasserdurchlässig zu befestigen.
- Für große Parkplätze sind Pflanzstreifen mit standortgerechten Gehölzen verpflichtend. Sie sind durchgängig fachgerecht zu begrünen und zu pflegen.
- Auf solchen Parkplätzen ist je angefangene vier Stellplätze ein standortgerechter, hochstämmiger Laubbaum mit einer begrünten Baumscheibe zu planen und fachgerecht zu pflegen. Bei Verlust muss neu gepflanzt werden.
- Dächer von Parkhäusern sind fachgerecht zu begrünen.
- Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge müssen angeboten werden.
Die Leipziger Stellplatzsatzung gilt für alle Wohngebäude, Schulen, Kindergärten, Wohnheime, Ferienhäuser und Sportstätten in Leipzig, die nach dem 7. Dezember 2019 eine Baugenehmigung erhalten haben. Jetzt müssen noch zügig Regelungen für gewerblich genutzte Gebäude folgen. Wir Ökolöwen fordern beispielsweise eine festgelegte Höchstzahl für Supermarktparkplätze, damit graue Parkplatzwüsten in Zukunft effektiv vermieden werden.
Leipziger Stellplatzsatzung 2019 und Ökolöwen-Stellungnahme zum Download
Oktober 2025: Leipziger Stellplatzsatzung fortgeschrieben
Seit dem 5. Oktober 2025 gilt in Leipzig eine neue Stellplatzsatzung. Mit dieser Fortschreibung können nun erstmals auch Gewerbeneubauten von der überzogenen sächsischen Parkplatzbaupflicht abweichen. Damit kommt die Stadtverwaltung einer Forderung nach, die wir Ökolöwen schon 2018 erhoben hatten.
Stellplatzpflicht nun abhängig von ÖPNV-Erschließung
Die Vorteile der bis dato gültigen Stellplatzsatzung bleiben weitestgehend erhalten. Auf Wunsch der Immobilienwirtschaft wird die mögliche Reduzierung der Stellplatzpflicht stärker an eindeutige Kriterien für die ÖPNV-Erschließung geknüpft und nicht mehr an verpflichtende Mobilitätskonzepte, die für jeden Einzelfall aufwendig mit der Stadt verhandelt werden mussten.
Bei guter Anbindung an Bus und Bahn und wenn weitere Kriterien, wie etwa die Nähe zu Stadtteilzentren, zutreffen, ist es nun möglich, bei Wohnungen die notwendige Anzahl der Stellplätze um bis zu 45 Prozent zu reduzieren, bei Gewerbe um maximal 75 Prozent. Dadurch können oftmals nicht benötigte aber besonders kostenintensive Tiefgaragenplätze eingespart werden. Das ist ein zentraler Schlüssel für kostengünstiges Wohnen. Denn im Durchschnitt erhöht ein Tiefgaragenplatz die Baukosten für eine Wohnung um 1000 Euro pro Quadratmeter
Download Stellplatzsatzung der Stadt Leipzig 2025
Stellplatzablöse
Wenn eine Bauherrin nachweisen kann, dass sie die in der Satzung geforderten Parkplätze nicht oder nur mit unvertretbar hohem Aufwand bauen kann, dann kann sie sich von der Stellplatzpflicht freikaufen. Die Stellplatzablösesatzung unterscheidet dafür in drei Zonen:
- 10.000 € (Zone 1)
- 8.200 € (Zone 2)
- 4.100 € (Zone 3)
In Leipzig verwendet die Stadtverwaltung diese Einnahmen insbesondere, um barrierefreie Bushaltestellen zu bauen. Ein Ansatz, den wir Ökolöwen im Sinne der Verkehrswende ausdrücklich unterstützen.

Ökologische Standards für Parkplätze in Begrünungssatzung überführt
Oben genannte ökologische Standards für Parkplätze sind nicht mehr in der Stellplatzsatzung geregelt. Sie sind nun 1 zu 1 in der seit 2024 gültigen Begrünungssatzung aufgeführt, die generell die Pflicht für grünes Bauen in Leipzig festschreibt. Diese Satzung haben wir Ökolöwen maßgeblich vorangetrieben, um dem Grünschwund zumindest teilweise begegnen zu können.
Fazit
Insgesamt behält die Stellplatzsatzung den Nutzen, die überzogene Parkplatzbaupflicht des Freistaats Sachsen abzumildern. Ein Fortschritt ist, dass das nun auch für Gewerbebauten gilt. Wir Ökolöwen wünschen uns jedoch vielmehr eine Höchstgrenze z.B. für Supermarktparkplätze, damit nicht immer neue Parkplatzwüsten entstehen. Doch das ist in Sachsen rechtlich nicht möglich.
Wir Ökolöwen stellen den staatlichen Zwang zum Autoparkplatzbau generell in Frage. Die Bundesländer Hamburg, Berlin und Brandenburg haben ihn abgeschafft. Hier in Leipzig besteht auch mit der sinnvollen Leipziger Stellplatzsatzung immer noch die Pflicht, zu viele Auto-Parkplätze bauen zu müssen - nicht weil es der Hauseigentümer, sondern weil es der Freistaat Sachsen so will.
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