Landesverkehrsplan 2030 - Das sagen wir Ökolöwen
Landesverkehrsplan 2030 - Das sagen wir Ökolöwen
Das Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr schreibt den Landesverkehrsplan 2030 fort. Wir Ökolöwen geben in einer Stellungnahme wichtige Hinweise für die Region Leipzig.
Der Entwurf des Landesverkehrsplans 2030 listet Straßenbauprojekte in Höhe von 570 Mio. Euro auf - allein in der Region Leipzig. Bei Projekten für den Umweltverbund bleibt er vage.
Leipzig als Pilotregion für vorbildlichen Nahverkehr – 365-Euro-Jahresticket
Leipzig als Pilotregion für vorbildlichen Nahverkehr in Sachsen und Deutschland mit dem 365-Euro Jahresticket - das ist ein grundlegendes Anliegen, das wir Ökolöwen unserer Stellungnahme zum Landesverkehrsplan 2030 (LVP) voranstellen. Mit einem sächsischen Förderprogramm ist es möglich, die Luftreinhaltung in Leipzig sowie den Beitrag der Region zum Klimaschutz sicherzustellen. Darüber hinaus lässt sich hiermit der Strukturwandel im Zuge des Kohleausstiegs im Mitteldeutschen Revier nachhaltig gestalten. Unsere Hinweise zum Landesverkehrsplan in der Übersicht:
Im Entwurf des LVP sind keinerlei Aussagen zum Klimaschutz im Verkehr getroffen. Das Wort Klimaschutz hat es nicht einmal auf die Stichwortwolke auf dem Titelblatt geschafft. Der Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung legt für den Verkehrssektor eine Reduktion der Treibhausgasemission um 40 Prozent bis 2030 fest (ggü. 1990). Im LVP ist zu benennen, wie Sachsen die Reduktion der Treibhausgase im Verkehrssektor um 40 Prozent bis 2030 konkret umsetzen wird. Maßnahmen des LVP, die dem Klimaschutz zuwiderlaufen, sind zu streichen.
Leipzig überschreitet die Grenzwerte für Stickoxide, Dresden hält die Grenzwerte nur knapp ein. Hauptverursacher für die Grenzwertüberschreitung ist der Kfz-Verkehr. Trotzdem existiert das Thema Luftreinhaltung im Entwurf des LVP nicht - das ist nicht nachvollziehbar. Im LVP gilt es Maßnahmen zu benennen, die für saubere Luft in Großstädten sorgen und die Einhaltung der Grenzwerte nachhaltig sicherstellen. Maßnahmen, die diesem Ziel zuwiderlaufen, müssen im LVP gestrichen werden.
Es werden im LVP keine Aussagen zu Zielen und dem Handeln des Freistaates bzgl. Lärmsanierung gemacht. Im LVP ist folgender Satz einzufügen: „Der Freistaat Sachsen unterstützt die Umsetzung der aufgestellten Lärmaktionspläne der Kommunen mit einem eigenen Förderprogramm."
Der Freistaat Sachsen beteiligt sich an der vom Bund und der DB Netz AG betriebenen Lärmsanierung im Elbtal mit rund 11 Millionen Euro an den Baukosten. Der Freistaat bleibt aufgefordert, diesen Betrag auch für die Lärmsanierung am Güterring im Stadtgebiet Leipzig bereitzustellen.
In diesem Abschnitt des LVP wird die Unterstützung seitens des Freistaates für das ‚Chemnitzer Modell‘ hervorgehoben. Im Kontext des Strukturwandels im Mitteldeutschen Revier ist ein Förderschwerpunkt für „Leipzig als Pilotregion für vorbildlichen Nahverkehr“ im LVP einzuführen. Dieser soll insbesondere die Fertigstellung des bestehenden City-Tunnels sowie die noch fehlenden netzergänzenden Maßnahmen und den weiteren Ausbau der S-Bahn Mitteldeutschland beinhalten. Dazu gehört eine stärkere Unterstützung der Stadt Leipzig sowie der Landkreise Leipzig und Nordsachsen durch den Freistaat, um das ÖPNV-Angebot (Tram, Bus) besser mit dem Schienenpersonennahverkehr zu vernetzen. Die speziellen Anforderungen der sächsischen Großstädte mit ihrer Wachstumsdynamik im ÖPNV sind im LVP bisher nicht abgebildet.
Im LVP heißt es zum Thema Fußverkehr: „Dafür sind keine speziellen Förderprogramme oder landesseitigen Maßnahmenkataloge erforderlich.“ Aus unserer Sicht ist diese Aussage nicht nachvollziehbar. Natürlich braucht es ein sächsisches Förderprogramm für die Umsetzung von Maßnahmen aus kommunalen Fußverkehrskonzepten. Darüber hinaus braucht es eine klare Unterstützung von Fußverkehrsmaßnahmen (z.B. Zebrastreifenprogramme) durch die Straßenverkehrsbehörden des Landes u.v.m. Das Themenfeld Fußverkehr ist im LVP in der weiteren Bearbeitung deutlich zu vertiefen.
Wir begrüßen die Untersuchung von Radschnellwegen sowie die aufgeführte Förderung von Fahrrad-Parkplätzen und Fahrrad-Parkhäusern. Generell wird im Absatz zum Radverkehr zu sehr auf touristische Aspekte und Erholungsaspekte abgestellt. Für tausende Sächsinnen und Sachsen ist das Fahrrad mittlerweile Hauptverkehrsmittel. Im LVP müssen die Belange des Alltags-Radverkehrs stärker berücksichtigt werden. Hierfür braucht es verbindliche Ziele und Maßnahmenpläne.
Sächsische Großstädte sind beim Thema Carsharing Vorreiter in den neuen Bundesländern. Das größte Carsharing-Unternehmen Ostdeutschlands kommt aus Leipzig. Es ist deshalb unerklärlich, dass das Megathema Carsharing lediglich als Stichwort im Titelbild des LVP vorhanden ist und sonst nicht weiter erwähnt wird. Im LVP ist klar zu benennen, wie der Freistaat zeitnah dafür sorgen wird, dass in allen Wohngebieten sächsischer Städte Carsharing-Stationen im öffentlichen Straßenraum angeordnet werden. Das Thema Carsharing ist generell als eigener Punkt auszuführen.
Das sogenannte „Vier-Säulen-Konzept“, welches das Sächsische Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr der Verkehrssicherheit zugrunde legt, ist nicht sachgerecht und muss grundlegend überholt werden. Es postuliert den Leitsatz „Opfer schütze dich!“. Sicherheitsaufklärung gilt es stattdessen stärker bei Autofahrern als Hauptverursacher von schweren Unfällen anzusetzen.
Im LVP heißt es zum Kfz-Verkehr: "Der Schwerpunkt des Handelns liegt auf der Erhaltung der Straßeninfrastruktur." Dies ist zu begrüßen. In den Anhängen zum Textteil wird jedoch Gegenteiliges deutlich: Allein für Westsachsen sind Straßenaus- und -neubauprojekte im Umfang von insgesamt 567 Millionen Euro aufgeführt.
Für Leipzig fordern wir konkret, auf den Aus-/Neubau der B87 zwischen Torgau und Leipzig sowie den Ausbau der B181 von der A9 bis Rückmarsdorf zu verzichten. Stattdessen sind S-Bahn-Verbindungen in Richtung (Süd-)Westen (Halle, Merseburg, Weißenfels) und Nordosten (Torgau) zu stärken. Grundsätzlich teilen wir die Ansicht, Verbesserungen an bestehenden Ortsdurchfahrten dem Neubau einer Umfahrung vorzuziehen. Konsequenterweise sollten daher die im LVP geplanten Ortsumfahrungen gestrichen werden. Im Bereich Westsachsen sehen wir keinen vordringlichen Bedarf bei den aufgeführten Projekten. Ortsdurchfahrten sollten vielmehr so umgestaltet werden, dass der Verkehr dort stadtverträglich abgewickelt werden kann. Dies meint Maßnahmen, die zu niedrigeren Geschwindigkeiten führen. Gute Anregungen hierzu liefert Brandenburg, wo dies seit Jahren vorbildlich praktiziert wird.
Für den Luftverkehr am Flughafen Leipzig/Halle bleibt ein umfassendes Nachtflugverbot zwischen 22 und 6 Uhr erforderlich – analog zu Forderungen des Umweltbundesamtes sowie der Deutschen Herzstiftung in Bezug auf stadtnahe Flughäfen. Unterstützt sehen wir uns dabei in der Grenzwertempfehlung der WHO, die zum Schutz der Gesundheit einen jährlichen durchschnittlichen Geräuschpegel von maximal 40 Dezibel in der Nacht vorsieht. Im Landesverkehrsplan werden die gesundheitlichen Folgen von Fluglärm jedoch verschwiegen und das Problem mit der Aussage verharmlost, dass sich Anwohner lediglich gestört fühlen.
Statt die Stellplatzzahl für PKW zu erhöhen, gilt es die Anbindung der Flughäfen an den ÖPNV, insbesondere in den Abendstunden, durch den Freistaat zu verbessern.
Der Landesverkehrsplan 2030 kann auf den Seiten des Freistaates eingesehen werden.
Die Stellungnahme der Ökolöwen zum Download
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