Das
Verwenden von Streusalz auf Gehwegen ist laut der Leipziger
Winterdienstsatzung verboten! Dort heißt es in §6: „Chemische
Auftaumittel sind nur erlaubt, wenn auf Grund besonderer
Witterungsbedingungen (z. B. Blitzeis) mit anderen Mitteln keine
hinreichende Wirkung erzielt werden kann sowie auf Treppen, Rampen
oder ähnlichen Gefahrenstellen.“
Für den Ökolöwen ist der Fall klar:
Salz gehört in die Suppe und nicht auf den Gehweg!
Denn wer Salz streut verstößt nicht
nur gegen die Stadtordnung, sondern trägt auch zur Schädigung der
Straßenbepflanzung (Bäume und Grünanlagen), des Bodens und
Grundwassers bei. Ganz abgesehen von Schuhwerk, Kleidung, Fahrrädern
oder Autos, die durch das aggressive Salz besonders leiden und
deshalb stärker gepflegt werden müssen.
Wer diesen Aufwand vermeiden will, wem
die Bäume vor der eigenen Haustür nicht egal sind und wer
verantwortungsbewusstes Handeln für sinnvoll hält, der sollte den
Empfehlungen des Umweltbundesamts folgen. Dabei soll, je nach
Situation, das entsprechende Vorgehen gewählt werden:
1. Die
„Nullstreuung“, bei der Schnee nur geräumt und gar nicht
gestreut wird. Besondere Umsichtigkeit soll hier zur Vermeidung von
Unfällen beitragen.
2. Die verstärkte mechanische Schneeräumung
mit Schneeschieber oder Kehrmaschine soll eine nachfolgende Streuung
mit abstumpfenden Mitteln deutlich verringern bzw. ganz erübrigen.
3. Nur auf besonders verkehrswichtigen Straßen und Gefahrenstellen
sollte Feuchtsalz gestreut werden.
Klar ist also, dass wenn keine extremen
Witterungsbedingungen und Gefahrenstellen vorliegen, der Einsatz
von Streusalz in der Regel verboten ist. Ordnungswidrigkeiten
werden von der Stadt Leipzig mit Geldbußen bis zu 500 Euro
geahndet!
Achten Sie beim Kauf von Streugut auf
das Umweltzeichen „Blauer Engel“ – weitere Informationen und Streugutempfehlungen
erhalten sie hier .
Übrigens: Salz wirkt nicht besser! Es macht zwar kurzfristig trittfest, sobald es wieder überfriert muss nachgestreut werden. Splitt wirkt mechanisch und hilft dauerhaft!