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Ökolöwe - Umweltbund Leipzig e.V.
02.11.2009 (aktualisiert am 18.12.2009)

Salz gehört in die Suppe und nicht auf den Gehweg!

Salz gehört in die Suppe und nicht auf den Gehweg!

Der Winter steht vor der Tür und die nasskalte Jahreszeit bringt außer Grippeviren noch andere Gefahren mit sich. Durch Eis und Schnee entsteht Glätte und Rutschgefahr auf den Straßen und Gehwegen, die nicht unterschätzt werden sollte. Hier besteht Handlungsbedarf, das ist völlig klar! Das Vorgehen ist im Grunde allseits bekannt: entweder man streut Sand oder Splitt oder räumt den weißen Niederschlag mit einem Schneeschieber gleich ganz aus dem Weg.

Das Verwenden von Streusalz auf Gehwegen ist laut der Leipziger Winterdienstsatzung verboten! Dort heißt es in §6: „Chemische Auftaumittel sind nur erlaubt, wenn auf Grund besonderer Witterungsbedingungen (z. B. Blitzeis) mit anderen Mitteln keine hinreichende Wirkung erzielt werden kann sowie auf Treppen, Rampen oder ähnlichen Gefahrenstellen.“

Für den Ökolöwen ist der Fall klar: Salz gehört in die Suppe und nicht auf den Gehweg!

Denn wer Salz streut verstößt nicht nur gegen die Stadtordnung, sondern trägt auch zur Schädigung der Straßenbepflanzung (Bäume und Grünanlagen), des Bodens und Grundwassers bei. Ganz abgesehen von Schuhwerk, Kleidung, Fahrrädern oder Autos, die durch das aggressive Salz besonders leiden und deshalb stärker gepflegt werden müssen.

Wer diesen Aufwand vermeiden will, wem die Bäume vor der eigenen Haustür nicht egal sind und wer verantwortungsbewusstes Handeln für sinnvoll hält, der sollte den Empfehlungen des Umweltbundesamts folgen. Dabei soll, je nach Situation, das entsprechende Vorgehen gewählt werden:

1. Die „Nullstreuung“, bei der Schnee nur geräumt und gar nicht gestreut wird. Besondere Umsichtigkeit soll hier zur Vermeidung von Unfällen beitragen.

2. Die verstärkte mechanische Schneeräumung mit Schneeschieber oder Kehrmaschine soll eine nachfolgende Streuung mit abstumpfenden Mitteln deutlich verringern bzw. ganz erübrigen.

3. Nur auf besonders verkehrswichtigen Straßen und Gefahrenstellen sollte Feuchtsalz gestreut werden.

Klar ist also, dass wenn keine extremen Witterungsbedingungen und Gefahrenstellen vorliegen, der Einsatz von Streusalz in der Regel verboten ist. Ordnungswidrigkeiten werden von der Stadt Leipzig mit Geldbußen bis zu 500 Euro geahndet!

Achten Sie beim Kauf von Streugut auf das Umweltzeichen „Blauer Engel“ – weitere Informationen und Streugutempfehlungen erhalten sie hier .

Übrigens: Salz wirkt nicht besser! Es macht zwar kurzfristig trittfest, sobald es wieder überfriert muss nachgestreut werden. Splitt wirkt mechanisch und hilft dauerhaft! 


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