>> S 46 / Weinteichsenke
09.03.2009 (aktualisiert am 00.00.0000)
· Durch die Umsetzung der Planung S 46 neu wäre es zu einer Verkehrsverlagerung von der A 38 auf die S 46 neu gekommen. Der Verkehr wäre also in das Stadtgebiet von Leipzig gezogen worden. Dieser Effekt wurde bereits 1998 in einem Verkehrsgutachten im Rahmen der Dienstversammlung des Oberbürgermeisters der Stadt Leipzig umfänglich erörtert und war damit sowohl der Allgemeinheit als auch den Genehmigungsbehörden zugänglich.
· Die Planungsunterlagen im Genehmigungsverfahren stammen partiell noch aus den 90er Jahren und waren somit teilweise erheblich veraltet. Die Naturschutzverbände mussten im Rahmen ihrer Verfahrensbeteiligung auf zahlreiche bisher unberücksichtigte Arten hinweisen. Insgesamt wurde festgestellt, dass die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen unzureichend waren.
· Weder der Vorhabensträger (Straßenbauamt Leipzig) noch das Regierungspräsidium Leipzig als Genehmigungsbehörde haben die Veränderungen im Bundesnaturschutzgesetz registriert noch in die Genehmigungsunterlagen mit einfließen lassen. So entstanden für eine Reihe von Vogelarten (z. B. Greifvögel) stärkere Schutzkategorien, die ein besonders sensibles Ausgleichsmanagement erfordern. Diese Gesichtspunkte blieben in der Planung weitestgehend unberücksichtigt.
Die im Planungsverfahren ausgewiesenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen waren besonders für die streng geschützten Vogelarten vollkommen unzureichend. So sollten nach dem Willen der Planungsträger unter anderem die Ausgleichsflächen für besonders gefährdete Brutvogelarten direkt neben dem Trassenneubau entstehen. An den Umstand, daß der entstehende Straßenlärm die Vögel vertreibt, wurde dabei nicht gedacht.
· Durch die besonders hohe Qualität der Artenausstattung in der Weinteichsenke - die letzte erhaltene Bachaue im Leipziger Süden - erschien die zuletzt zur Genehmigung vorgelegte Trassenführung bereits im vorgelagerten Raumordnungsverfahren als ungünstig.
· Bereits in den 90er Jahren sollte die Weinteichsenke aufgrund ihrer Qualität und ihrer Funktion als letzte unzerschnittene Bachaue im Süden Leipzigs als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen werden. Die Ausweisung wurde später aus politischen Gründen verzögert.
· Die Weinteichsenke dient zahlreichen Markkleebergern und Leipzigern als ein ideales Naherholungsgebiet. Durch die Lärmeinwirkung einer Straßentrasse wäre die Erholungsfunktion weitestgehend verlorengegangen.
· Die Konflikte für die Anwohner sind nach Fertigstellung der A 38 durch verkehrslenkende Maßnahmen auf ein erträgliches Maß minimierbar.
Die Hintergründe zur S 46 in Markleeberg-Ost (Mai 2006)
Die erfreuliche Entscheidung des Regierungspräsidiums Leipzig, die Planungen zur S 46 neu in Markkleeberg-Ost aufzugeben, wurde von verschiedenen Seiten mit Fehlinformationen angegriffen. Somit wollen wir an dieser Stelle nochmals die Gründe unserer Ablehnung darlegen und daraus folgend die der Planversagung darstellen: · Der Neubau der Trasse S 46 kann nur als verkehrspolitisch unsinnig angesehen werden. Nach der Fertigstellung der A 38 entstehen deutliche Entlastungseffekte auf der Wachauer Straße. So sinken dort die Verkehrszahlen von 11.300 Kfz/Tag auf 7.400 Kfz/Tag.· Durch die Umsetzung der Planung S 46 neu wäre es zu einer Verkehrsverlagerung von der A 38 auf die S 46 neu gekommen. Der Verkehr wäre also in das Stadtgebiet von Leipzig gezogen worden. Dieser Effekt wurde bereits 1998 in einem Verkehrsgutachten im Rahmen der Dienstversammlung des Oberbürgermeisters der Stadt Leipzig umfänglich erörtert und war damit sowohl der Allgemeinheit als auch den Genehmigungsbehörden zugänglich.
· Die Planungsunterlagen im Genehmigungsverfahren stammen partiell noch aus den 90er Jahren und waren somit teilweise erheblich veraltet. Die Naturschutzverbände mussten im Rahmen ihrer Verfahrensbeteiligung auf zahlreiche bisher unberücksichtigte Arten hinweisen. Insgesamt wurde festgestellt, dass die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen unzureichend waren.
· Weder der Vorhabensträger (Straßenbauamt Leipzig) noch das Regierungspräsidium Leipzig als Genehmigungsbehörde haben die Veränderungen im Bundesnaturschutzgesetz registriert noch in die Genehmigungsunterlagen mit einfließen lassen. So entstanden für eine Reihe von Vogelarten (z. B. Greifvögel) stärkere Schutzkategorien, die ein besonders sensibles Ausgleichsmanagement erfordern. Diese Gesichtspunkte blieben in der Planung weitestgehend unberücksichtigt.
Die im Planungsverfahren ausgewiesenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen waren besonders für die streng geschützten Vogelarten vollkommen unzureichend. So sollten nach dem Willen der Planungsträger unter anderem die Ausgleichsflächen für besonders gefährdete Brutvogelarten direkt neben dem Trassenneubau entstehen. An den Umstand, daß der entstehende Straßenlärm die Vögel vertreibt, wurde dabei nicht gedacht.
· Durch die besonders hohe Qualität der Artenausstattung in der Weinteichsenke - die letzte erhaltene Bachaue im Leipziger Süden - erschien die zuletzt zur Genehmigung vorgelegte Trassenführung bereits im vorgelagerten Raumordnungsverfahren als ungünstig.
· Bereits in den 90er Jahren sollte die Weinteichsenke aufgrund ihrer Qualität und ihrer Funktion als letzte unzerschnittene Bachaue im Süden Leipzigs als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen werden. Die Ausweisung wurde später aus politischen Gründen verzögert.
· Die Weinteichsenke dient zahlreichen Markkleebergern und Leipzigern als ein ideales Naherholungsgebiet. Durch die Lärmeinwirkung einer Straßentrasse wäre die Erholungsfunktion weitestgehend verlorengegangen.
· Die Konflikte für die Anwohner sind nach Fertigstellung der A 38 durch verkehrslenkende Maßnahmen auf ein erträgliches Maß minimierbar.
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