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Ökolöwe - Umweltbund Leipzig e.V.
09.03.2009 (aktualisiert am 00.00.0000)

Ein fauler Kompromiss bei der Nachtflugerlaubnis am Flughafen Leipzig-Halle (Juli 2007)

Auch wenn beide Seiten Klagen angekündigt haben: Letzten Freitag erteilte das Regierungspräsidium Leipzig (RPL) eine uneingeschränkte Nachtflugerlaubnis für Frachtflüge. Gleichzeitig verbot es Nachtflüge für Passagiere – weshalb die Erlaubnis von offizieller Seite als "guter Kompromiss" verkauft wird.

Natürlich ist es zu begrüßen, dass das RPL zumindest bei der Frage der Passagierflüge Mut bewiesen hat – für die lärmgeplagten Anwohner wäre aber eine Begrenzung aller Flüge, egal ob für Fracht oder Passagiere, sicher die bessere Lösung gewesen. Nun können die Frachtfluganbieter ohne Beschränkung Nachtflüge ansetzen …warum nicht gleich hundert in einer Nacht? Die Erlaubnis des RPL setzt hier keine Grenzen, diese sind rein technischer Natur, nämlich limitiert durch die Zahl der Flugzeuge, die (auf den zwei Bahnen!) hintereinander starten bzw. landen können.

Ein weiterer Wermutstropfen: Auch militärische Truppentransporte wurden nicht eingeschränkt – auch nicht solche, für die zivile Flugzeuge genutzt werden. Während also die in den Irak und nach Afghanistan verlegten GIs in der Statistik und bei der Hochrechnung des zu erwartenden Flugverkehrs ungeniert als "Passagiere" gezählt werden, werden sie dies bei der Nachtflugerlaubnis nicht. Insofern wird Leipzig nicht nur seinen Ruf als Frachtdrehkreuz, sondern auch als "Soldatendrehkreuz" für (amerikanische) Auslandsmissionen festigen. Und auch die militärischen Frachtflüge im Rahmen des so genannten SALIS-Programm werden nicht beschränkt, so dass auch die militärische Ausrüstung für verschiedene Missionen weiterhin über Leipzig umgeschlagen wird – Leipzig wird damit eine der wichtigsten Drehscheiben für militärische Einsätze im Nahen und Fernen Osten. Ob man darauf stolz sein kann, das muss jeder für sich entscheiden.

Bereits am Tag nach der Entscheidung des RPL waren die üblichen "Totschlagmeldungen" zu lesen, die auch in jedem neueren Artikel zum Thema wiedergekäut werden: Ein Anbieter z.B. spricht von 500 Flügen und 30 Arbeitsplätzen, die ab kommendem Jahr gestrichen werden müssten. Deshalb werde man auch in Widerspruch gehen. Das Totschlagargument der Schaffung von Arbeitsplätzen ist jedenfalls immer schnell zur Hand. Lärmmäßig dürften die nun nicht mehr gestatteten Flüge aber leicht von den Emissionen der (lauteren) Frachtmaschinen "kompensiert" werden.

Ebenfalls Klage angekündigt hat die IG Nachtflugverbot Leipzig/Halle e.V. Diese erklärte, dass die uneingeschränkte Genehmigung von nächtlichen Frachtflügen nicht der Intention des Bundesverwaltungsgerichts entspräche, das die ursprüngliche Entscheidung des RPL für nicht rechtmäßig erklärt hatte. Und für sie ist die Unterscheidung zwischen Passagier- und Frachtflügen eher nebensächlich – schlafstörenden Lärm machen sie alle, die Frachtflieger sogar etwas mehr. Insofern ist der Kompromiss für sie kein wirklicher, da "weit mehr neuer Fluglärm hinzu[kommt], als durch den Verzicht der wenigen Passagiermaschinen eingespart wurde" (Presseerklärung der IG vom 4.7.2007). Schon das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts – nachts nur notwendige Frachtexpressflüge zuzulassen – stellte aus ihrer Sicht "einen schwachen Kompromiss zwischen den Bürgerinteressen und den wirtschaftlichen Interessen der Flughafennutzer dar, [da es] bereits eine erhebliche Belastung der Anwohner" in Kauf nehme. Die jetzige Erlaubnis geht aber weit über die Zulassung dieser Frachtexpressflüge hinaus!

Ob sich daraus eine richtige Bewegung entwickelt, wie sie in den 1980er Jahren die Startbahn West am Frankfurter Flughafen verhindern konnte?

Weitere Informationen bei der IG Nachtflugverbot!


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