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Ökolöwe - Umweltbund Leipzig e.V.
09.03.2009 (aktualisiert am 00.00.0000)

Ökolöwe klagt gegen Festlegung der Flugrouten (Juni 2008)

Am 18.6.2008 - knapp ein Jahr nach der Festlegung der Flugrouten durch das Luftfahrtbundesamt und ca. zwei Monate nach der offiziellen Wiederfreigabe der sogenannten "kurzen Südabkurvung (Ost)" - klagte der Ökolöwe gegen diese Abflugroute, die in geringer Höhe direkt das SPA-Gebiet "Leipziger Auwald" quert und menschliche wie tierische Anwohner zu Lärmgeschädigten macht. Dabei wird er von einer breiten Koalition von Leipziger Bürgern und Bürgerinitiativen unterstützt.

Die Verträglichkeit der konkreten Flugrouten wurde nie geprüft und wurde, wie alle anderen Flugrouten auch, ohne Beteiligung der Verbände und Anwohner festgelegt. Dies ist ein eklatanter Widerspruch zur seit 2005 direkt wirksamen EU-Öffentlichkeitsrichtlinie, die bei allen "Projekten, Programmen und Vorhaben" die Beteiligung von allen "Bürgern und Verbänden" vorsieht. Außerdem ist der Auwald Schutzgebiet von europäischer Bedeutung (SPA-Vogelschutzgebiet, FFH-Gebiet sowie Landschafts- und Naturschutzgebiet). Und das heißt, die Verbände sind in jedem Fall zu beteiligen, denn es handelt sich eindeutig um Planungen mit Auswirkungen auf Schutzgebiete.

"Es kann nicht sein, dass das Luftfahrtbundesamt ohne Beteiligung der anerkannten Naturschutzverbände und der betroffenen Anwohner Entscheidungen trifft, die mit Sicherheit erhebliche Auswirkungen auf Schutzgebiete von deutscher und europäischer Bedeutung haben werden", so Philipp Steuer, Geschäftsführer des Ökolöwen - Umweltbund Leipzig e.V., zur Motivation einer solche Klage. Hier reißt das deutsche Luftfahrtrecht eine große Lücke im Naturschutzrecht: Entscheidungen im Planfeststellungsverfahren und solche "mit Auswirkungen auf Schutzgebiete" sind generell unter Beteiligung der anerkannten Verbände zu treffen. "Das Vorgehen der Festlegung der Flugrouten widerspricht der Intention und dem Wortlaut der europäischen Öffentlichkeitsrichtlinie, deren Umsetzung und Anwendung Deutschland und Sachsen immer wieder blockieren – trotz aller Absichtserklärungen, die Bürger mehr in politische Entscheidungen einbeziehen zu wollen." Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klage mittlerweile als Normenkontrollantrag angenommen und mit einem Aktenzeichen versehen – ein erster Hinweis darauf, dass auch das Gericht das Verfahren als problematisch ansieht.

"Auch wir Anwohner wurden über die genaue Lage der Flugrouten völlig im Unklaren gelassen", ergänzt ein Mitglied der Bürgerinitiative "Gegen die Südabflugroute". "Dabei sind wir neben den geschützten Tieren die Leidtragenden bei dieser Entscheidung. In geringsten Höhen überfliegen die Flugzeuge nun bei Ostwind unsere Häuser. Wir können uns nicht einmal mehr im nahen Auwald erholen, weil dort genauso ein Lärm ist wie bei uns zu Hause."

Auch für die geschützten Tiere stellt der Lärm eine nicht zu tolerierende Beeinträchtigung dar. Bei den meisten Vogelarten treten die nachteiligen Wirkungen ab einer Lärmbelastung von 50 dB(A) auf. Die vom Deutschen Fluglärmdienst gleich am Auwald in Lützschena gemessenen Lärmwerte liegen fast durchgehend über 50 dB(A) (vgl. www.dfld.de). Insbesondere Ruhezeiten und Nachtrhythmen kommen bei Tieren wie Anwohnern durcheinander.

Und entgegen der Ankündigungen der Planer, dass Flüge nicht über verdichtetem Siedlungsraum stattfinden werden ("Leipzig wird umflogen"), beobachten die Bürger der Stadt seit geraumer Zeit zahlreiche Überflüge direkt über Stadtteilen mit hohen Einwohnerzahlen, wie z.B. der Südvorstadt. Das bestätigen auch die Flugspurenaufzeichnungen unter www.dfld.de. "Obwohl eine Umfliegung der Stadt festgelegt ist, kürzen die Flugzeuge direkt über dicht besiedelten Stadtgebieten – Stötteritz, Südvorstadt, Connewitz und Markkleeberg – ihre Strecken ab", so Philipp Steuer.

Dazu kommen die sehr schlechten Bedingungen der derzeit entstehenden Arbeitsplätze. Aus dem Jobangebot von DHL: "Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 22 Stunden. Regelarbeitszeit: ausschließlich nachts, an 6 Tagen in der Woche, auch Sonn- und Feiertags. Das monatliche Entgelt wird je nach Berufserfahrung zwischen 700 EUR und 900 EUR brutto betragen." Ob das eine Verbesserung der Lebensumstände der hier arbeitenden Leipziger ist?

"Wollen wir den Naturschutz und den Nachtschlaf ein paar Arbeitsplätzen unter nahezu menschenunwürdigen Bedingungen opfern?", fragt Philipp Steuer. "An allen anderen DHL-Standorten – die jetzt vermutlich Stück für Stück geschlossen werden – verdienten die Packer mehr Geld." Der Ökolöwe will erreichen, dass die Bundesrepublik ebenso wie das Land Sachsen seine Bürger ernst nimmt. Angesichts von Politikverdrossenheit und minimaler Wahlbeteiligung bekundet die Politik immer wieder den Willen, die Bürger an den sie betreffenden Entscheidungen zu beteiligen. Außerdem sind die europäischen Richtlinien zur Beteiligung und zum Naturschutz endlich umzusetzen!

Der Ökolöwe bat die Leipziger um Spenden für die Finanzierung des teuren Gangs vor das Bundesverwaltungsgerichts.


Hintergrund:
Im Planfeststellungsbeschluss vom 4.11.2004 ist zu lesen: "Die verbindliche Festlegung der Flugrouten gem. § 27a LuftVO geschieht durch Rechtsverordnung des Luftfahrt-Bundesamtes (auf Vorschlag der Deutschen Flugsicherung) und wird erst kurz vor Betriebsbeginn erfolgen. Eine Regelungsmöglichkeit im Planfeststellungsbeschluss ist nicht gegeben. Einwendungen, in denen die Festlegung der Flugrouten im Wege der Planfeststellung gefordert wurde, kann daher nicht entsprochen werden. Die den Prognosen des Flugbetriebs zugrunde gelegten An- und Abflugwege, die Grundlage der lärmphysikalischen Berechnungen waren, sind von der Deutschen Flugsicherung im Planfeststellungsverfahren ausdrücklich als plausibel und realistisch eingeschätzt worden" (S. 385). Damit versuchte die Genehmigungsbehörde, die Festlegung der Routen aus dem (beklagbaren und mit Beteiligungsrechten versehenen) Planfeststellungsverfahren herauszulösen.

Nach Diskussion der geplanten (aber noch ausgesetzten) Flugrouten im Vereinsvorstand forderten wir das Regierungspräsidium mit Schreiben vom 9.10.2007 auf, eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) der veränderten Flugrouten durchzuführen. Auf unser Schreiben erwiderte die Behörde "dass die nachträgliche Änderung der Flugrouten nicht dazu führen kann, die Umweltverträglichkeitsprüfung einer nochmaligen Prüfung zu unterziehen". Damit machte die Genehmigungsbehörde deutlich, dass sie nicht gewillt ist, den europäischen Anforderungen an die Durchführung einer Erheblichkeitsprüfung bei Auswirkungen auf Schutzgebiete von europäischer Bedeutung zu entsprechen. Darin sehen wir einen ganz klaren Verstoß gegen Intention und Wortlaut der Öffentlichkeitsrichtlinie und der im deutschen Recht verankerten Beteiligungsrechte, und haben Klage eingereicht

Ökolöwe klagt gegen Festlegung der Flugrouten (Juni 2008)DHL-Jobbeschreibung (17 kB)

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