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Ökolöwe klagt gegen Festlegung der Flugrouten (Juni 2008)
Am 18.6.2008 - knapp ein Jahr nach der Festlegung der Flugrouten durch das Luftfahrtbundesamt und ca. zwei Monate nach der offiziellen Wiederfreigabe der sogenannten "kurzen Südabkurvung (Ost)" - klagte der Ökolöwe gegen diese Abflugroute, die in geringer Höhe direkt das SPA-Gebiet "Leipziger Auwald" quert und menschliche wie tierische Anwohner zu Lärmgeschädigten macht. Dabei wird er von einer breiten Koalition von Leipziger Bürgern und Bürgerinitiativen unterstützt.Die Verträglichkeit der konkreten Flugrouten wurde nie geprüft und wurde, wie alle anderen Flugrouten auch, ohne Beteiligung der Verbände und Anwohner festgelegt. Dies ist ein eklatanter Widerspruch zur seit 2005 direkt wirksamen EU-Öffentlichkeitsrichtlinie, die bei allen "Projekten, Programmen und Vorhaben" die Beteiligung von allen "Bürgern und Verbänden" vorsieht. Außerdem ist der Auwald Schutzgebiet von europäischer Bedeutung (SPA-Vogelschutzgebiet, FFH-Gebiet sowie Landschafts- und Naturschutzgebiet). Und das heißt, die Verbände sind in jedem Fall zu beteiligen, denn es handelt sich eindeutig um Planungen mit Auswirkungen auf Schutzgebiete.
"Es kann nicht sein, dass das Luftfahrtbundesamt ohne Beteiligung der
anerkannten Naturschutzverbände und der betroffenen Anwohner
Entscheidungen trifft, die mit Sicherheit erhebliche Auswirkungen auf
Schutzgebiete von deutscher und europäischer Bedeutung haben werden",
so Philipp Steuer, Geschäftsführer des Ökolöwen - Umweltbund Leipzig
e.V., zur Motivation einer solche Klage. Hier reißt das deutsche Luftfahrtrecht eine große Lücke im
Naturschutzrecht: Entscheidungen im Planfeststellungsverfahren und
solche "mit Auswirkungen auf Schutzgebiete" sind generell unter
Beteiligung der anerkannten Verbände zu treffen. "Das Vorgehen der
Festlegung der Flugrouten widerspricht der Intention und dem Wortlaut
der europäischen Öffentlichkeitsrichtlinie, deren Umsetzung und
Anwendung Deutschland und Sachsen immer wieder blockieren – trotz aller
Absichtserklärungen, die Bürger mehr in politische Entscheidungen
einbeziehen zu wollen." Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klage
mittlerweile als Normenkontrollantrag angenommen und mit einem
Aktenzeichen versehen – ein erster Hinweis darauf, dass auch das
Gericht das Verfahren als problematisch ansieht.
"Auch wir Anwohner wurden über die genaue Lage der Flugrouten völlig im
Unklaren gelassen", ergänzt ein Mitglied der Bürgerinitiative "Gegen
die Südabflugroute". "Dabei sind wir neben den geschützten Tieren die
Leidtragenden bei dieser Entscheidung. In geringsten Höhen überfliegen
die Flugzeuge nun bei Ostwind unsere Häuser. Wir können uns nicht
einmal mehr im nahen Auwald erholen, weil dort genauso ein Lärm ist wie
bei uns zu Hause."
Auch für die geschützten Tiere stellt der Lärm eine nicht zu tolerierende Beeinträchtigung dar. Bei den meisten Vogelarten treten die nachteiligen Wirkungen ab einer Lärmbelastung von 50 dB(A) auf. Die vom Deutschen Fluglärmdienst gleich am Auwald in Lützschena gemessenen Lärmwerte liegen fast durchgehend über 50 dB(A) (vgl. www.dfld.de). Insbesondere Ruhezeiten und Nachtrhythmen kommen bei Tieren wie Anwohnern durcheinander.
Und entgegen der Ankündigungen der Planer, dass Flüge nicht über
verdichtetem Siedlungsraum stattfinden werden ("Leipzig wird
umflogen"), beobachten die Bürger der Stadt seit geraumer Zeit
zahlreiche Überflüge direkt über Stadtteilen mit hohen Einwohnerzahlen,
wie z.B. der Südvorstadt. Das bestätigen auch die
Flugspurenaufzeichnungen unter www.dfld.de. "Obwohl eine Umfliegung der
Stadt festgelegt ist, kürzen die Flugzeuge direkt über dicht
besiedelten Stadtgebieten – Stötteritz, Südvorstadt, Connewitz und
Markkleeberg – ihre Strecken ab", so Philipp Steuer.
Dazu kommen die sehr schlechten Bedingungen der derzeit entstehenden
Arbeitsplätze. Aus dem Jobangebot von DHL: "Die wöchentliche
Arbeitszeit beträgt 22 Stunden. Regelarbeitszeit: ausschließlich
nachts, an 6 Tagen in der Woche, auch Sonn- und Feiertags. Das
monatliche Entgelt wird je nach Berufserfahrung zwischen 700 EUR und
900 EUR brutto betragen." Ob das eine Verbesserung der Lebensumstände
der hier arbeitenden Leipziger ist?
"Wollen wir den Naturschutz und den Nachtschlaf ein paar Arbeitsplätzen
unter nahezu menschenunwürdigen Bedingungen opfern?", fragt Philipp Steuer.
"An allen anderen DHL-Standorten – die jetzt vermutlich Stück für Stück
geschlossen werden – verdienten die Packer mehr Geld."
Der Ökolöwe will erreichen, dass die Bundesrepublik ebenso wie das Land
Sachsen seine Bürger ernst nimmt. Angesichts von Politikverdrossenheit
und minimaler Wahlbeteiligung bekundet die Politik immer wieder den
Willen, die Bürger an den sie betreffenden Entscheidungen zu
beteiligen. Außerdem sind die europäischen Richtlinien zur Beteiligung
und zum Naturschutz endlich umzusetzen!
Der Ökolöwe bat die Leipziger um Spenden für die Finanzierung des
teuren Gangs vor das Bundesverwaltungsgerichts.
Hintergrund:
Im Planfeststellungsbeschluss vom 4.11.2004 ist zu lesen: "Die
verbindliche Festlegung der Flugrouten gem. § 27a LuftVO geschieht
durch Rechtsverordnung des Luftfahrt-Bundesamtes (auf Vorschlag der
Deutschen Flugsicherung) und wird erst kurz vor Betriebsbeginn
erfolgen. Eine Regelungsmöglichkeit im Planfeststellungsbeschluss ist
nicht gegeben. Einwendungen, in denen die Festlegung der Flugrouten im
Wege der Planfeststellung gefordert wurde, kann daher nicht entsprochen
werden. Die den Prognosen des Flugbetriebs zugrunde gelegten An- und
Abflugwege, die Grundlage der lärmphysikalischen Berechnungen waren,
sind von der Deutschen Flugsicherung im Planfeststellungsverfahren
ausdrücklich als plausibel und realistisch eingeschätzt worden" (S.
385). Damit versuchte die Genehmigungsbehörde, die Festlegung der
Routen aus dem (beklagbaren und mit Beteiligungsrechten versehenen)
Planfeststellungsverfahren herauszulösen.
Nach Diskussion der geplanten (aber noch ausgesetzten) Flugrouten im
Vereinsvorstand forderten wir das Regierungspräsidium mit Schreiben vom
9.10.2007 auf, eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) der veränderten
Flugrouten durchzuführen. Auf unser Schreiben erwiderte die Behörde
"dass die nachträgliche Änderung der Flugrouten nicht dazu führen kann,
die Umweltverträglichkeitsprüfung einer nochmaligen Prüfung zu
unterziehen". Damit machte die Genehmigungsbehörde deutlich, dass sie
nicht gewillt ist, den europäischen Anforderungen an die Durchführung
einer Erheblichkeitsprüfung bei Auswirkungen auf Schutzgebiete von
europäischer Bedeutung zu entsprechen. Darin sehen wir einen ganz
klaren Verstoß gegen Intention und Wortlaut der
Öffentlichkeitsrichtlinie und der im deutschen Recht verankerten
Beteiligungsrechte, und haben Klage eingereicht
BITTE UNTERSTÜTZEN SIE UNS! JETZT!
ANSPRECHPARTNER
PROJEKT MACHS LEISER


