01.12.2011 (aktualisiert am 02.12.2011)
Pressemitteilung
Ökolöwe fordert ordentliches Planverfahren für Abholzungen auf Deichen
Planfeststellung findet weiterhin nicht statt / Ökolöwe setzt Stadtverwaltung und Landesdirektion eine Erklärungsfrist bis 14.12.
Zentrale Kritikpunkte der Umweltvereine an den Baumfällungen bleiben
bestehen:
Naturschutzgesetze werden weiterhin gebrochen, denn die
Fällmaßnahmen waren und sind planfeststellungsbedürftig. Zudem besteht
nur durch ein Planfeststellungsverfahren (PFV) eine
Rechtsverbindlichkeit der Ausgleichsmaßnahmen. Der Ökolöwe befürchtet
nun, dass die massiven Eingriffe auf mehr als 10 Hektar unzureichend
ausgeglichen werden.
Da die Fällungen keine Unterhaltungsmaßnahme, sondern ein Neubau
darstellen, fordert der Ökolöwe die Verwaltungen auf, binnen zweier
Wochen die Durchführung eines PFV notariell beglaubigt zuzusichern. Um
das Naturschutzrecht durchzusetzen wird der Ökolöwe anderenfalls
juristische Schritte einleiten.
Eine formale Verbandsbeteiligung nach
Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz fehlt bisher – 10 Monate nach den
Maßnahmen! Das aktuelle Anhörungsverfahren ersetzt keine rechtlich
festgeschriebene Verbandsbeteiligung. Die verfahrensführende Behörde bei
den landkreisübergreifenden Fällungen wäre die Landesdirektion Leipzig
(LDL). Holger Seidemann, Vorstandsmitglied des Ökolöwen, führt hierzu
aus: „Sollten wir bis zum 14. Dezember von der Stadtverwaltung und/oder
der LDL keine juristisch belastbare Erklärung zur Aufnahme des korrekten
Verfahrens erhalten, bleibt uns zum zweiten Mal der Weg vor die
Gerichte nicht erspart. Diese schweren und hektargroßen Eingriffe in ein
europäisches Schutzgebiet, das der Leipziger Auwald darstellt, können
nicht mit einem lapidaren Verweis auf die Gewässerunterhaltung und
einige bunte Bilanzierungskarten abgetan werden. Wir wollen, dass sich
die Beteiligten der Bedeutung des Schutzgebiets bewusst werden und sich
ihrer Verantwortung stellen!“
„Die gesamte Maßnahme ist falsch klassifiziert“, so Enrico Vlach,
Umweltpolitischer Sprecher des Vereins. „Keinesfalls stellen die
Fällungen eine Unterhaltungsmaßnahme dar, denn der gesetzlich geforderte
Zustand bestand an Leipzigs Deichen in der Vergangenheit aus
verschiedenen Gründen gar nicht.“ Die meist in den 1930er Jahren
errichteten Deichanlagen Leipzigs entsprachen oft schon damals nicht den
erforderlichen technischen Vorschriften und wurden zu DDR-Zeiten kaum
unterhalten. Das kann man vor allem am Alter der nun gefällten Bäume
erkennen, das teilweise weit über 50 Jahren liegt. Der aktuell im
Sächsischen Wassergesetz geforderte Deichzustand mit 5 m
Verteidigungsstreifen hinter dem ebenso gehölzfreien Deichkörper wurde
also mit den Fällungen im Januar/Februar 2011 erstmalig hergestellt und
kann deshalb keine Unterhaltungsmaßnahme sein – dies ist offensichtlich.
Holger Seidemann unterstreicht: „Die Rodungen sind nur als Neu- und
Ausbau zu betrachten, einhergehend mit einer massiven Waldumwandlung.
Diese Umwandlung erfordert aber nach sächsischem Recht die Durchführung
einer Umweltverträglichkeitsprüfung, die wiederum in einem PFV
angesiedelt ist.“ Die Verwaltungen brechen daher geltendes Recht – und
dieses fordert der Verein nun vehement ein!
An den meisten Deichrodungsabschnitten (v.a. an der Neuen Luppe) bestand
im Gegensatz zu den Darstellungen von LTV und Stadtverwaltung keine
Gefahr im Verzug, denn diese Deiche „schützen“ nur bestehenden Auwald,
der schließlich doch in großen Teilen kontrolliert als Fließpolder unter
Wasser gesetzt wurde. Weitere Gewässerabschnitte sind im Hochwasserfall
durch eine festgelegte Wehrsteuerung von großen Wassermengen
abgeriegelt und ebenso ungefährlich (Kleine Luppe). Wieder andere
Gewässerränder stellen eher geringe Verwallungen und Hochufer dar, die
keineswegs die Ausmaße und Funktionen eines „echten“ Deiches besitzen.
Neben diesem Kernpunkt in der Kritik des Umweltvereins an den
vorgelegten Unterlagen führt der Ökolöwe in einer ausführlichen, an die
Stadtverwaltung gerichteten Zusammenfassung zahlreiche weitere fachliche
Mängel auf. So wurde bei den Untersuchungen oftmals nicht vollständig
erkannt, welche geschützten Lebensraumtypen wie stark beeinträchtigt
wurden (z.B. Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwald, Hartholzaue, feuchte
Hochstaudensäume). Hierbei wurde somit regelmäßig das Überschreiten der
sog. Erheblichkeitsschwelle verkannt, was bei europäischen
Schutzgebieten zu besonderen rechtlichen Schlussfolgerungen führt.
Notwendige Ausnahmegenehmigungen der EU-Kommission zu diesen
Beeinträchtigungen liegen nicht vor.
Daraus resultiert, dass die bereits vorgeschlagenen Ausgleichsmaßnahmen
unvollständig und unzureichend sind. Dabei ist bereits jetzt der
Flächenerwerb nicht gesichert, von der räumlichen Nähe zum Eingriffsort
ganz abgesehen. Aufgrund des falschen Verfahrens stehen den Behörden
auch weniger administrative Mittel zur Verfügung, um den notwendigen
Ausgleich durchzusetzen. Zur Wahrung der Kohärenz der Schutzgebiete
müssten diese eigentlich erweitert werden, denn die Zahlung einer
Ausgleichsabgabe ist nach europäischem Recht nicht möglich. Zudem sind
viele der artenschutzrechtlichen Bewertungen fehlerhaft:
Beeinträchtigungen wiederum europäisch geschützter Arten bzw.
Populationen wurden entweder nicht und unzureichend erkannt
(Zauneidechse, Eremit, Fledermäuse) oder unzulässig als ausgleichbar
dargestellt (Eisvogel). Auch diese Mängel bestärken den Ökolöwen in
seiner Forderung, dass nur ein PFV mit strengen Maßgaben zur
Datenerhebung der notwendiger Rahmen zu diesem leider bitteren Thema
sein kann.
Rückfragen an:
Holger Seidemann, Vereinsvorstandsmitglied (Tel. 0341-3065-161)
Enrico Vlach, Umweltpolitischer Sprecher (Tel. 0341-3065-370)
Fax: 0341-3065-179