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Ökolöwe - Umweltbund Leipzig e.V.
01.12.2011 (aktualisiert am 02.12.2011)

Pressemitteilung

Pressemitteilung

Ökolöwe fordert ordentliches Planverfahren für Abholzungen auf Deichen


Planfeststellung findet weiterhin nicht statt / Ökolöwe setzt Stadtverwaltung und Landesdirektion eine Erklärungsfrist bis 14.12.

Zentrale Kritikpunkte der Umweltvereine an den Baumfällungen bleiben bestehen:

Naturschutzgesetze werden weiterhin gebrochen, denn die Fällmaßnahmen waren und sind planfeststellungsbedürftig. Zudem besteht nur durch ein Planfeststellungsverfahren (PFV) eine Rechtsverbindlichkeit der Ausgleichsmaßnahmen. Der Ökolöwe befürchtet nun, dass die massiven Eingriffe auf mehr als 10 Hektar unzureichend ausgeglichen werden. 

Da die Fällungen keine Unterhaltungsmaßnahme, sondern ein Neubau darstellen, fordert der Ökolöwe die Verwaltungen auf, binnen zweier Wochen die Durchführung eines PFV notariell beglaubigt zuzusichern. Um das Naturschutzrecht durchzusetzen wird der Ökolöwe anderenfalls juristische Schritte einleiten.

Eine formale Verbandsbeteiligung nach Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz fehlt bisher – 10 Monate nach den Maßnahmen! Das aktuelle Anhörungsverfahren ersetzt keine rechtlich festgeschriebene Verbandsbeteiligung. Die verfahrensführende Behörde bei den landkreisübergreifenden Fällungen wäre die Landesdirektion Leipzig (LDL). Holger Seidemann, Vorstandsmitglied des Ökolöwen, führt hierzu aus: „Sollten wir bis zum 14. Dezember von der Stadtverwaltung und/oder der LDL keine juristisch belastbare Erklärung zur Aufnahme des korrekten Verfahrens erhalten, bleibt uns zum zweiten Mal der Weg vor die Gerichte nicht erspart. Diese schweren und hektargroßen Eingriffe in ein europäisches Schutzgebiet, das der Leipziger Auwald darstellt, können nicht mit einem lapidaren Verweis auf die Gewässerunterhaltung und einige bunte Bilanzierungskarten abgetan werden. Wir wollen, dass sich die Beteiligten der Bedeutung des Schutzgebiets bewusst werden und sich ihrer Verantwortung stellen!“

„Die gesamte Maßnahme ist falsch klassifiziert“, so Enrico Vlach, Umweltpolitischer Sprecher des Vereins. „Keinesfalls stellen die Fällungen eine Unterhaltungsmaßnahme dar, denn der gesetzlich geforderte Zustand bestand an Leipzigs Deichen in der Vergangenheit aus verschiedenen Gründen gar nicht.“ Die meist in den 1930er Jahren errichteten Deichanlagen Leipzigs entsprachen oft schon damals nicht den erforderlichen technischen Vorschriften und wurden zu DDR-Zeiten kaum unterhalten. Das kann man vor allem am Alter der nun gefällten Bäume erkennen, das teilweise weit über 50 Jahren liegt. Der aktuell im Sächsischen Wassergesetz geforderte Deichzustand mit 5 m Verteidigungsstreifen hinter dem ebenso gehölzfreien Deichkörper wurde also mit den Fällungen im Januar/Februar 2011 erstmalig hergestellt und kann deshalb keine Unterhaltungsmaßnahme sein – dies ist offensichtlich.

Holger Seidemann unterstreicht: „Die Rodungen sind nur als Neu- und Ausbau zu betrachten, einhergehend mit einer massiven Waldumwandlung. Diese Umwandlung erfordert aber nach sächsischem Recht die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung, die wiederum in einem PFV angesiedelt ist.“ Die Verwaltungen brechen daher geltendes Recht – und dieses fordert der Verein nun vehement ein!

An den meisten Deichrodungsabschnitten (v.a. an der Neuen Luppe) bestand im Gegensatz zu den Darstellungen von LTV und Stadtverwaltung keine Gefahr im Verzug, denn diese Deiche „schützen“ nur bestehenden Auwald, der schließlich doch in großen Teilen kontrolliert als Fließpolder unter Wasser gesetzt wurde. Weitere Gewässerabschnitte sind im Hochwasserfall durch eine festgelegte Wehrsteuerung von großen Wassermengen abgeriegelt und ebenso ungefährlich (Kleine Luppe). Wieder andere Gewässerränder stellen eher geringe Verwallungen und Hochufer dar, die keineswegs die Ausmaße und Funktionen eines „echten“ Deiches besitzen.

Neben diesem Kernpunkt in der Kritik des Umweltvereins an den vorgelegten Unterlagen führt der Ökolöwe in einer ausführlichen, an die Stadtverwaltung gerichteten Zusammenfassung zahlreiche weitere fachliche Mängel auf. So wurde bei den Untersuchungen oftmals nicht vollständig erkannt, welche geschützten Lebensraumtypen wie stark beeinträchtigt wurden (z.B. Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwald, Hartholzaue, feuchte Hochstaudensäume). Hierbei wurde somit regelmäßig das Überschreiten der sog. Erheblichkeitsschwelle verkannt, was bei europäischen Schutzgebieten zu besonderen rechtlichen Schlussfolgerungen führt. Notwendige Ausnahmegenehmigungen der EU-Kommission zu diesen Beeinträchtigungen liegen nicht vor.

Daraus resultiert, dass die bereits vorgeschlagenen Ausgleichsmaßnahmen unvollständig und unzureichend sind. Dabei ist bereits jetzt der Flächenerwerb nicht gesichert, von der räumlichen Nähe zum Eingriffsort ganz abgesehen. Aufgrund des falschen Verfahrens stehen den Behörden auch weniger administrative Mittel zur Verfügung, um den notwendigen Ausgleich durchzusetzen. Zur Wahrung der Kohärenz der Schutzgebiete müssten diese eigentlich erweitert werden, denn die Zahlung einer Ausgleichsabgabe ist nach europäischem Recht nicht möglich. Zudem sind viele der artenschutzrechtlichen Bewertungen fehlerhaft: Beeinträchtigungen wiederum europäisch geschützter Arten bzw. Populationen wurden entweder nicht und unzureichend erkannt (Zauneidechse, Eremit, Fledermäuse) oder unzulässig als ausgleichbar dargestellt (Eisvogel). Auch diese Mängel bestärken den Ökolöwen in seiner Forderung, dass nur ein PFV mit strengen Maßgaben zur Datenerhebung der notwendiger Rahmen zu diesem leider bitteren Thema sein kann.

Rückfragen an:
Holger Seidemann, Vereinsvorstandsmitglied (Tel. 0341-3065-161)
Enrico Vlach, Umweltpolitischer Sprecher (Tel. 0341-3065-370)
Fax: 0341-3065-179


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