>> Baumschutz
16.06.2010 (aktualisiert am 17.06.2010)
Gestern, am 16.06.2010, sollte im Dresdner Landtag über das „Gesetz zur Vereinfachung des Landesumweltrechts“ und damit für oder gegen die Baumschutzsatzungen entschieden werden. Dazu kam es nicht, denn neben den naturschutzfachlich unvernünftigen Vorgaben, die der Ökolöwe scharf kritisierte, haben sich die Regierungsparteien CDU und FDP einen peinlichen Fauxpas geleistet. Das Gesetz ordnet die Gebührenfreiheit für Baumfäll-Genehmigungsverfahren an. Damit greift es in die Selbstverwaltung der Kommunen ein und macht einen Mehrbelastungsausgleich erforderlich. Obwohl ein entsprechender Hinweis und Antrag auf die erneute Überprüfung des Gesetzentwurfes vorlag, wurde eine weitere Anhörung abgelehnt. Erst als der juristische Dienst der Landtagsverwaltung feststellte, dass der „Verstoß gegen die verfassungsrechtlichen Anforderungen, die Art. 84 Abs. 2 SächsVerf an das Zustandekommen der in Frage stehenden Vorschriften stellt, zu deren formeller Verfassungswidrigkeit“ führen, lenkte man ein. Und weiter: „Im Fall einer verfassungsgerichtlichen Überprüfung können die gegen Art. 84 Abs. 2 SächsVerf verstoßenden Regelungen für nichtig erklärt werden“.
Bereits der erste Entwurf von CDU und FDP wurde von den eigenen Fraktionsmitgliedern zerpflückt. „Der zweite Entwurf macht nun einmal mehr deutlich, dass die Regierungsparteien nicht in der Lage sind, selbst die formalen Regeln eines Gesetzentwurfes einzuhalten.“, sagt Tobias Rieprecht vom Ökolöwen. „Man hat das Gefühl, dass hier nicht naturschutzfachliche Kompetenz, sondern die bloße Stimmenmehrheit im Landtag zählt.“, so Rieprecht weiter.
Für den Ökolöwen stehen jedoch nach wie vor die fachlichen Argumente im Vordergrund (PM Nr. 41 vom 4.6.10). Die Formulierung, dass Obst- und Nadelbäume, Birken, Pappeln und Weiden auf bebauten Grundstücken generell nicht mehr geschützt sind, verstößt ganz klar gegen die Bundesartenschutzverordnung und europäische Natur- und Artenschutzrichtlinien für FFH Gebiete (Flora-Fauna-Habitate). „Die BürgerInnen werden im Regen stehen gelassen mit Gesetzen, die sie nicht mehr überschauen können.", sagt Tobias Rieprecht. „Letztlich tragen aber sie das Risiko, Ordnungswidrigkeiten zu begehen und Bußgelder von 50.000 bis 500.000 Euro zu zahlen. Mit Bürokratieabbau hat das rein gar nichts zu tun.“, so Rieprecht weiter.
Über 6.000 BürgerInnen haben sich für den Erhalt der Baumschutzsatzungen ausgesprochen. Die Unterschriften wurden von unserem Dachverband, der GRÜNEN LIGA Sachsen e. V., am Montag Landtagspräsident Rößler übergeben, der sich mit dem Anliegen der BürgerInnen solidarisch zeigte.
Das nächste Plenum, in dem über die Baumschutzsatzungen abgestimmt werden könnte, findet Anfang September statt. Bis dahin werden sich auch die Kommunen zu dem verworrenen Gesetzentwurf von CDU und FDP äußern. Der Ökolöwe wird sich weiterhin für den Baumschutz in Sachsen einsetzten und die BürgerInnen informieren. (Pressemitteilung des Ökolöwen vom 17.06.10)
Peinlicher Fauxpas der Regierungsparteien – Gesetzentwurf verstößt gegen die Sächsische Verfassung
Abstimmung über die Baumschutzsatzung von der Tagesordnung gestrichen!
Gestern, am 16.06.2010, sollte im Dresdner Landtag über das „Gesetz zur Vereinfachung des Landesumweltrechts“ und damit für oder gegen die Baumschutzsatzungen entschieden werden. Dazu kam es nicht, denn neben den naturschutzfachlich unvernünftigen Vorgaben, die der Ökolöwe scharf kritisierte, haben sich die Regierungsparteien CDU und FDP einen peinlichen Fauxpas geleistet. Das Gesetz ordnet die Gebührenfreiheit für Baumfäll-Genehmigungsverfahren an. Damit greift es in die Selbstverwaltung der Kommunen ein und macht einen Mehrbelastungsausgleich erforderlich. Obwohl ein entsprechender Hinweis und Antrag auf die erneute Überprüfung des Gesetzentwurfes vorlag, wurde eine weitere Anhörung abgelehnt. Erst als der juristische Dienst der Landtagsverwaltung feststellte, dass der „Verstoß gegen die verfassungsrechtlichen Anforderungen, die Art. 84 Abs. 2 SächsVerf an das Zustandekommen der in Frage stehenden Vorschriften stellt, zu deren formeller Verfassungswidrigkeit“ führen, lenkte man ein. Und weiter: „Im Fall einer verfassungsgerichtlichen Überprüfung können die gegen Art. 84 Abs. 2 SächsVerf verstoßenden Regelungen für nichtig erklärt werden“.
Bereits der erste Entwurf von CDU und FDP wurde von den eigenen Fraktionsmitgliedern zerpflückt. „Der zweite Entwurf macht nun einmal mehr deutlich, dass die Regierungsparteien nicht in der Lage sind, selbst die formalen Regeln eines Gesetzentwurfes einzuhalten.“, sagt Tobias Rieprecht vom Ökolöwen. „Man hat das Gefühl, dass hier nicht naturschutzfachliche Kompetenz, sondern die bloße Stimmenmehrheit im Landtag zählt.“, so Rieprecht weiter.
Für den Ökolöwen stehen jedoch nach wie vor die fachlichen Argumente im Vordergrund (PM Nr. 41 vom 4.6.10). Die Formulierung, dass Obst- und Nadelbäume, Birken, Pappeln und Weiden auf bebauten Grundstücken generell nicht mehr geschützt sind, verstößt ganz klar gegen die Bundesartenschutzverordnung und europäische Natur- und Artenschutzrichtlinien für FFH Gebiete (Flora-Fauna-Habitate). „Die BürgerInnen werden im Regen stehen gelassen mit Gesetzen, die sie nicht mehr überschauen können.", sagt Tobias Rieprecht. „Letztlich tragen aber sie das Risiko, Ordnungswidrigkeiten zu begehen und Bußgelder von 50.000 bis 500.000 Euro zu zahlen. Mit Bürokratieabbau hat das rein gar nichts zu tun.“, so Rieprecht weiter.
Über 6.000 BürgerInnen haben sich für den Erhalt der Baumschutzsatzungen ausgesprochen. Die Unterschriften wurden von unserem Dachverband, der GRÜNEN LIGA Sachsen e. V., am Montag Landtagspräsident Rößler übergeben, der sich mit dem Anliegen der BürgerInnen solidarisch zeigte.
Das nächste Plenum, in dem über die Baumschutzsatzungen abgestimmt werden könnte, findet Anfang September statt. Bis dahin werden sich auch die Kommunen zu dem verworrenen Gesetzentwurf von CDU und FDP äußern. Der Ökolöwe wird sich weiterhin für den Baumschutz in Sachsen einsetzten und die BürgerInnen informieren. (Pressemitteilung des Ökolöwen vom 17.06.10)
BITTE UNTERSTÜTZEN SIE UNS! JETZT!
ANSPRECHPARTNER
FACHLITERATUR ZUM THEMA BAUMSCHUTZ
LEIPZIGER BAUMSCHUTZSATZUNG
NEWSLETTER


