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Ökolöwe - Umweltbund Leipzig e.V.
09.03.2009 (aktualisiert am 00.00.0000)

Fällt mit den Vogelschutzverordnungen der Vogelschutz? (Dezember 2006)

 Auf den ersten Blick erscheint es paradox: "Dank" der Verabschiedung von Vogelschutzgebietsverordnungen wird es nun leichter, in Vogelschutzgebieten von europäischer Bedeutung zu bauen. Am Freitag meldete dpa, dass das Regierungspräsidium Leipzig (RPL) zum Jahresende die Bestimmungen für den Vogelschutz lockere. Hintergrund ist die Verabschiedung der Verordnungen für die Vogelschutzgebiete.

Nachdem Sachsen lange die offizielle Ausweisung der europäischen Vogelschutzgebiete (SPA-Gebiete) verschleppt hatte, werden zum Ende des Jahres nun doch endlich entsprechende Schutzgebietsverordnungen erlassen. Damit fällt aber gleichzeitig der strenge Veränderungsschutz der "faktischen" (d.h. den Schutzanforderungen entsprechenden, gemeldeten, aber noch nicht mit Verordnung festgesetzten) Schutzgebiete. Schon vor einigen Wochen kündigte das RPL an, dass nun endlich Bauvorhaben wieder großzügiger genehmigt werden könnten – was neben der drohenden EU-Vertragsstrafe wegen verschleppter Umsetzung der Vogelschutzrichtlinie anscheinend auch das eigentliche Anliegen hinter der Verabschiedung der Schutzgebietsverordnungen ist.


Dieses Interesse hat offensichtlich auch die Formulierung der SPA-Verordnungen bestimmt, die dem Ökolöwen und den anderen Naturschutzverbänden zur Stellungnahme vorlagen. Entsprechend lasch sind sie gefasst. Mehr noch: Die Verordnungen entsprechen nicht einmal den Mindestanforderungen an eine Schutzgebietsverordnung. Größtes Manko ist das völlige Fehlen von Verboten in den Entwürfen (vgl. z.B. angehängte SPA-VO für das Gebiet "Leipziger Auwald"). Definiert werden lediglich die Erhaltungsziele (§ 3) und die zulässigen Nutzungen (§ 4).

Das hatten der Ökolöwe und auch der Nabu im Rahmen des Beteiligungsverfahrens heftig kritisiert, aber anscheinend ohne Erfolg. Denn die Verordnungen werden nun am 23.12.2006 in Kraft treten. Damit wurde offensichtlich keine Zeit mehr gelassen, um die Verordnungen entsprechend den formalen Mindestanforderungen an eine Schutzgebietsverordnung zu überarbeiten und zu ergänzen (es mutet auch schon sehr verwunderlich an, wenn das Ausstellungsdatum der Verordnungen vom 27.10.2006 noch mitten im Auslegungs-/Beteiligungszeitraum liegt, welcher bis zum 8.11.2006 dauerte).

Es ist zudem sehr fraglich, ob die nun verabschiedeten Verordnungen den Intentionen der europäischen Gestetzgebern entsprechen und ob sie mit der Öffentlichkeitsrichtlinie und der Vogelschutzrichtlinie vereinbar sind. Dies wird sicherlich überprüft werden müssen.
Fällt mit den Vogelschutzverordnungen der Vogelschutz? (Dezember 2006)SPA-Verordnungsentwurf "Leipziger Auwald" (26 kB)

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