>> Schutzgebiete
Fällt mit den Vogelschutzverordnungen der Vogelschutz? (Dezember 2006)
Nachdem Sachsen lange die offizielle Ausweisung der europäischen Vogelschutzgebiete (SPA-Gebiete) verschleppt hatte, werden zum Ende des Jahres nun doch endlich entsprechende Schutzgebietsverordnungen erlassen. Damit fällt aber gleichzeitig der strenge Veränderungsschutz der "faktischen" (d.h. den Schutzanforderungen entsprechenden, gemeldeten, aber noch nicht mit Verordnung festgesetzten) Schutzgebiete. Schon vor einigen Wochen kündigte das RPL an, dass nun endlich Bauvorhaben wieder großzügiger genehmigt werden könnten – was neben der drohenden EU-Vertragsstrafe wegen verschleppter Umsetzung der Vogelschutzrichtlinie anscheinend auch das eigentliche Anliegen hinter der Verabschiedung der Schutzgebietsverordnungen ist.
Dieses Interesse hat offensichtlich auch die Formulierung der SPA-Verordnungen
bestimmt, die dem Ökolöwen und den anderen Naturschutzverbänden zur
Stellungnahme vorlagen. Entsprechend lasch sind sie gefasst. Mehr noch: Die
Verordnungen entsprechen nicht einmal den Mindestanforderungen an eine
Schutzgebietsverordnung. Größtes Manko ist das völlige Fehlen von Verboten in
den Entwürfen (vgl. z.B. angehängte SPA-VO für das Gebiet "Leipziger
Auwald"). Definiert werden lediglich die Erhaltungsziele (§ 3) und die
zulässigen Nutzungen (§ 4).
Das hatten der Ökolöwe und auch der Nabu im Rahmen des Beteiligungsverfahrens
heftig kritisiert, aber anscheinend ohne Erfolg. Denn die Verordnungen werden
nun am 23.12.2006 in Kraft treten. Damit wurde offensichtlich keine Zeit mehr
gelassen, um die Verordnungen entsprechend den formalen Mindestanforderungen an
eine Schutzgebietsverordnung zu überarbeiten und zu ergänzen (es mutet auch
schon sehr verwunderlich an, wenn das Ausstellungsdatum der Verordnungen vom
27.10.2006 noch mitten im Auslegungs-/Beteiligungszeitraum liegt, welcher bis zum
8.11.2006 dauerte).
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