Schriftgrösse A A
Ökolöwe - Umweltbund Leipzig e.V.
09.03.2009 (aktualisiert am 00.00.0000)

Fachgespräch zur Novellierung des Sächsischen Naturschutzgesetzes (Februar 2006)

Seit April 2005 steht die Novellierung des Sächsischen Naturschutzgesetzes an. Die Notwendigkeit dazu ergibt sich zum einen aus der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes 2002, das in Landesrecht umgesetzt werden muss.

Zum zweiten aus der EU-Richtlinie zur Öffentlichkeitsbeteiligung (sog. Aarhus-Konvention). Wie bei allen EU-Richtlinien sind auch hier die Länder in der Pflicht, die Regelungen innerhalb von zwei Jahren umzusetzen. Ist dies nicht der Fall, so gelten die Richtlinien unmittelbar. Wie oben berichtet, versucht sich der Ökolöwe dies im Fall des Elsterbeckens zu Nutze zu machen. Dort muss unserer Ansicht nach direkt die EU-Richtlinie greifen, wodurch wir im Rechtsstreit eine bessere Ausgangsposition hätten.

Als Landessprecher der GRÜNEN LIGA Sachsen e.V. wurde ich am 5.11.2005 von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingeladen, im Rahmen eines Fachgesprächs die Position der GRÜNEN LIGA zur Novellierung des Sächsischen Naturschutzgesetzes vorzutragen. Die inhaltliche und fachliche Ausarbeitung der Position der GRÜNEN LIGA lag dabei hauptsächlich in meinen Händen und wurde im Landessprecherrat und mit den interessierten LIGA-Mitgliedern abgestimmt.

Generell habe ich dafür plädiert, die Vorgaben und Intentionen des neuen Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG), der EU-Richtlinie und der FFH-Richtlinie möglichst genau umzusetzen. Die Regelungswerke stärken dabei die rechtliche Position des Naturschutzes, insbesondere durch die Anerkennung des Eigenwertes der Natur, die Einführung des Biotopverbundes, die Verbesserung der Position der Landschaftsplanung und durch die Ausweitung der Informationsmöglichkeiten, der Beteiligungspflichten und durch die Einführung der Verbandsklagemöglichkeit. Folglich haben alle EU-Bürger – somit auch die Vereine und Verbände – das Recht auf Umweltinformation, auf Beteiligung an Plan- und Genehmigungsverfahren sowie auf Rechtsbehelfe in allen umweltrechtlichen Fragen.

Als erster Redner habe ich mit meinen Ausführungen der naturschutzfachlichen Anforderungen an die einzelnen Regelungen quasi als Einführungsreferat einen generellen Überblick gegeben. Darin betonte ich, welche Anforderungen aus naturschutzfachlicher Sicht und aus Sicht der GRÜNEN LIGA bei der Umsetzung unbedingt aufgenommen werden sollten. Die nachfolgenden Redner, die sich konkret mit einzelnen Punkten auseinander setzten, bestätigten dabei meist meine grundlegenden Ausführungen – was natürlich die Position der GRÜNEN LIGA stärkt.
Im Anschluss an die Auswertung der Veranstaltung wird es einen Reader mit den Beiträgen geben, der uns rhetorische Unterstützung für die folgenden Debatten geben wird. Insgesamt war es insbesondere im Hinblick auf die Vernetzung mit Fachleuten aus den Bereichen Naturschutzrecht und Landschaftsplanung eine sehr lohnende Veranstaltung.

Durch die Wahl der neuen Regierung stellt sich augenblicklich jedoch grundlegend die Frage, ob das Umweltrecht nicht im Zuge der geplanten Föderalismusreform komplett in die Zuständigkeit des Bundes fallen wird bz ob nicht auch das BNatSchG wieder "entschärft" wird. Gerade letzteres wäre ein Rückschritt im Bereich des Naturschutzrechts – auch wenn zum Glück das Europarecht der Beschneidung Umweltverbände klare Grenzen setzt.

Philipp Steuer

Fachgespräch zur Novellierung des Sächsischen Naturschutzgesetzes (Februar 2006)Vereinsposition zur Gesetzesnovelle (121 kB)

zurück ...
nach oben

BITTE UNTERSTÜTZEN SIE UNS! JETZT!

ANSPRECHPARTNER

Enrico Vlach

Benjamin Schilling

Schutzgebiete

Tel. 0341-3065-370

NEWSLETTER

bestellen

abbestellen