>> Schutzgebiete
Fachgespräch zur Novellierung des Sächsischen Naturschutzgesetzes (Februar 2006)
Seit April 2005 steht die Novellierung des Sächsischen Naturschutzgesetzes an. Die Notwendigkeit dazu ergibt sich zum einen aus der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes 2002, das in Landesrecht umgesetzt werden muss.Zum zweiten aus der EU-Richtlinie zur Öffentlichkeitsbeteiligung (sog. Aarhus-Konvention). Wie bei allen EU-Richtlinien sind auch hier die Länder in der Pflicht, die Regelungen innerhalb von zwei Jahren umzusetzen. Ist dies nicht der Fall, so gelten die Richtlinien unmittelbar. Wie oben berichtet, versucht sich der Ökolöwe dies im Fall des Elsterbeckens zu Nutze zu machen. Dort muss unserer Ansicht nach direkt die EU-Richtlinie greifen, wodurch wir im Rechtsstreit eine bessere Ausgangsposition hätten.
Als Landessprecher der GRÜNEN LIGA Sachsen e.V. wurde ich am 5.11.2005 von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingeladen, im Rahmen eines Fachgesprächs die Position der GRÜNEN LIGA zur Novellierung des Sächsischen Naturschutzgesetzes vorzutragen. Die inhaltliche und fachliche Ausarbeitung der Position der GRÜNEN LIGA lag dabei hauptsächlich in meinen Händen und wurde im Landessprecherrat und mit den interessierten LIGA-Mitgliedern abgestimmt.
Generell habe ich dafür plädiert, die Vorgaben und Intentionen des neuen Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG), der EU-Richtlinie und der FFH-Richtlinie möglichst genau umzusetzen. Die Regelungswerke stärken dabei die rechtliche Position des Naturschutzes, insbesondere durch die Anerkennung des Eigenwertes der Natur, die Einführung des Biotopverbundes, die Verbesserung der Position der Landschaftsplanung und durch die Ausweitung der Informationsmöglichkeiten, der Beteiligungspflichten und durch die Einführung der Verbandsklagemöglichkeit. Folglich haben alle EU-Bürger – somit auch die Vereine und Verbände – das Recht auf Umweltinformation, auf Beteiligung an Plan- und Genehmigungsverfahren sowie auf Rechtsbehelfe in allen umweltrechtlichen Fragen.
Als erster Redner habe ich mit meinen Ausführungen der
naturschutzfachlichen Anforderungen an die einzelnen Regelungen quasi
als Einführungsreferat einen generellen Überblick gegeben. Darin
betonte ich, welche Anforderungen aus naturschutzfachlicher Sicht und
aus Sicht der GRÜNEN LIGA bei der Umsetzung unbedingt aufgenommen
werden sollten. Die nachfolgenden Redner, die sich konkret mit
einzelnen Punkten auseinander setzten, bestätigten dabei meist meine
grundlegenden Ausführungen – was natürlich die Position der GRÜNEN LIGA
stärkt.
Im Anschluss an die Auswertung der Veranstaltung wird es einen Reader
mit den Beiträgen geben, der uns rhetorische Unterstützung für die
folgenden Debatten geben wird. Insgesamt war es insbesondere im
Hinblick auf die Vernetzung mit Fachleuten aus den Bereichen
Naturschutzrecht und Landschaftsplanung eine sehr lohnende
Veranstaltung.
Durch die Wahl der neuen Regierung stellt sich augenblicklich jedoch grundlegend die Frage, ob das Umweltrecht nicht im Zuge der geplanten Föderalismusreform komplett in die Zuständigkeit des Bundes fallen wird bz ob nicht auch das BNatSchG wieder "entschärft" wird. Gerade letzteres wäre ein Rückschritt im Bereich des Naturschutzrechts – auch wenn zum Glück das Europarecht der Beschneidung Umweltverbände klare Grenzen setzt.
Philipp Steuer
BITTE UNTERSTÜTZEN SIE UNS! JETZT!
ANSPRECHPARTNER
NEWSLETTER

