Unsere Aktivtäten im Natur- und Artenschutz
Das Projekt widmet sich in übergreifendem Sinne dem Naturschutz in und um Leipzig. Einen Schwerpunkt bilden die Schaffung, Erhaltung und Pflege naturschutzfachlich bedeutsamer Lebensräume. Derzeit ist dies insbesondere der gesetzlich geschützte Biotop Streuobstwiese.
Grundsätzlich machen wir uns seit 1993 stark für eine naturnahe Gestaltung unserer Stadt, zum Beispiel für die Bepflanzung von Wohnumfeldern. Wir liefern Beiträge zu Renaturierungs- und Sanierungsvorhaben, planen diese in Zusammenarbeit mit der jeweiligen Fachbehörde und setzen unsere Ideen in die Tat um.
Außerdem sind wir für viele im Alltag auftretende Fragen Ihr Ansprechpartner:
Was mache ich mit einem Hornissennest in meinem Garten? Wieso werden dort Bäume abgeholzt? Dürfen die das? Wir helfen Ihnen gern weiter.
Mach aktiv mit!
Wir suchen engagierte Bürger, ehrenamtliche Mitarbeiter und Praktikanten. Ihre und Eure Mitarbeit ist in Projekten zur Erhaltung und Entwicklung
besonders schützenswerter Biotope in Leipzig (z.B. die Weinteichsenke
im Osten Markkleebergs und die Streuobstwiese in Pönitz bei Taucha),
bei konzeptionellen Arbeiten, Naturbildung, Bestandskartierungen,
Biotoppflege und der Öffentlichkeitsarbeit gefragt.
Praktika sind ab einer Dauer von 2 Monaten, gern auch als ganzes
Praktikumssemester, möglich. Dabei suchen wir Studenten mit
Organisationstalent und abgeschlossenem Grundstudium in den
Studienrichtungen Biologie (evtl. mit Spezialisierung
Ornithologie, Entomologie, Botanik, Naturschutz), Lehramt Biologie und
Geschichte, Geographie, Landespflege und Journalistik.
Gleichermaßen sind uns Spezialisten in den oben genannten Fachgebieten
herzlich willkommen. Ihre Erfahrungen und Kenntnisse sollen unsere
Arbeit generationsübergreifend bereichern.
Wenn Sie Lust verspüren, sich ökologisch brisanten Themen zu widmen und Sie
ihre Zeit gern im Grünen und über Fachliteratur verbringen – dann
werden Sie bei uns nicht grün hinter den Ohren bleiben! Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf:
Naturschutz ist kein Luxus!
2010 – das Internationale Jahr der Biodiversität
Am 11. Januar 2010 wurde das „Internationale Jahr der Biodiversität“ mit einem Festakt im Museum für Naturkunde in Berlin eröffnet,
von Bundeskanzlerin Angela Merkel, Bundesumweltminister Norbert Röttgen und Exekutivdirektor des UN-Umweltprogramms Achim Steiner.
Die Vereinten Nationen haben dieses
Jahr ins Zeichen der Artenvielfalt gestellt, um uns allen die
bedrohlich werdende Zerstörung von Lebensräumen sowie den
wachsenden Verlust und die Unwiederbringlichkeit von Pflanzen- und
Tierarten klar zu machen.
Biodiversität
umfasst sowohl die Vielfalt der Ökosysteme, als auch die der Arten
und die genetische Vielfalt innerhalb der Arten. Dass die
Bewahrung der Artenvielfalt nicht nur ein regionales Thema ist,
sondern globale Bedeutung hat, muss stärker ins Bewusstsein gerückt
werden. Denn der Verlust und die Zerstörung der Biodiversität
entzieht letztlich allen Menschen die wirtschaftliche, soziale und
kulturelle Lebensgrundlage.
"Naturschutz ist kein Luxus. Die Natur liefert uns Nahrung, sauberes Wasser oder Medikamente. Insekten sichern unsere Ernten, indem sie Obst- und Gemüsepflanzen bestäuben. Wälder schützen uns vor Überschwemmungen, speichern große Mengen Kohlendioxid und wirken damit gegen den Klimawandel. Zerstören wir die Natur, bringen wir uns langfristig um unsere Existenz- und Wirtschaftsgrundlage", sagte der Bundesumweltminister Röttgen bei der Eröffnungsveranstaltung in Berlin.
Um das Aussterben bedrohter Arten einzudämmen, wurde bereits 1992 eine internationale Biodiversitätskonvention in Rio verabschiedet. Diese sieht die Erhaltung der biologischen Vielfalt sowie ihre nachhaltige und gerechte Nutzung auf globaler Ebene vor. Für 2010 schreibt die Konvention folgende Ziele fest:
-
die Verlustrate der Artenvielfalt (z.B. Ökosysteme, Arten, genetische Vielfalt) reduzieren,
-
die Ökosysteme erhalten und stärken,
-
die größten Bedrohungen der Biodiversität erkennen und deutlich machen (fremde Arten, Klimawandel, Umweltverschmutzung, Lebensraumveränderungen),
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die Biodiversität nachhaltig nutzen,
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traditionelles Wissen, Neuerungen und Praktiken bewahren,
-
eine faire und angemessene Nutzung von genetischen Ressourcen sichern und
-
finanzielle und technische Ressourcen bereitstellen, um die Konvention in Entwicklungsländern umzusetzen
Übrigens: Im Rahmen des Internationalen Jahres der Biodiversität hat die Deutsche Umwelthilfe e.V. und die Stiftung Lebendige Stadt Wettbewerbe für Kommunen und Städte ausgeschrieben. Auch Leipzig wird sich um den Titel „Bundeshauptstadt der Biodiversität“ bemühen.
Wenn Sie im Jahr der Biodiversität selbst aktiv werden wollen, freuen wir uns auf ihr Interesse und ihre Ideen.
Infos zur Bundeshauptstadt der Biodiversität
Infos zum Internationalen Jahr der Biodiversität
Bundesnaturschutzgesetz und Sächsisches Naturschutzgesetz
Der Ökolöwe ist in dem Bereich Arten- und Naturschutz tätig und betätigt sich innerhalb eines gewissen gesetzlichen Rahmens. Damit auch Sie die Möglichkeit haben, sich zu informieren, stellt der Ökolöwe hier das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sowie das Sächsische Naturschutzgesetz (SächsNatSchG) zur Verfügung.
Das Ziel des Naturschutzes in Deutschland ist es, Natur und Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlage des Menschen zu erhalten (§ 1 BNatSchG). Er ist somit öffentliche Aufgabe und dient dem in Artikel 20a Grundgesetz verankerten Staatsziel.
Die Menschen, welche im Naturschutz tätig sind, assoziieren auch weitergreifende Erwartungen und Motive mit dem Naturschutz. So gehören z.B. ethische (Tierschutz) oder emotionale Gründe (Heimatschutz) dazu. Durch das Wissen, welches wir erlangt haben, ist uns bekannt, dass eine Übernutzung und Zerstörung von Natur und Landschaft dramatische und katastrophale Folgen für den Siedlungsstandort, die Gesundheit und die Nahrungsmittelproduktion des Menschen haben wird. Deshalb wird die Wiederherstellung, der Erhalt und die langfristige und nachhaltige Nutzbarkeit des Naturhaushaltes angestrebt.
Otti Wilmanns formulierte 5 Argumente für den Naturschutz:
1. Ethisches Argument: Da der Mensch über Sein oder Nichtsein aller anderen Arten entscheiden kann, hat er aus ethischen Gründen das Recht aller Organismen auf Leben zu achten.
2. Theoretisch-wissenschaftliches Argument: Einzelne Arten, Biozönosen und Landschaften sind Gegenstand unseres Erkenntnisstrebens. Sehr viele Zusammenhänge können prinzipiell nur in ungestörten Lebensräumen studiert werden. Nur aus den entsprechenden Forschungsergebnissen können auch heutige und künftige Probleme der Menschheit gelöst werden.
3. Pragmatisches Argument: Da der Mensch Naturgüter für sein Überleben benötigt, muss er sie für die Gegenwart und für kommende Generationen erhalten. So sollen Wildformen oder Landsorten von Kulturpflanzen für Resistenzzüchtungen erhalten werden. Pflanzen bzw. deren Inhaltsstoffe können für künftige Generationen pharmazeutisch von Bedeutung werden.
4. Anthropobiologisches Argument: Der Mensch benötigt die Natur als Ausgleich und Anregung. Die Bindung zu einer Heimatlandschaft gehört zum Identitätsbewußtsein eines jeden Individuums.
5. Historisch-kulturelles Argument: Naturschutz bezieht sich auch auf Landschaftsteile, die durch jahrhundertelange bäuerliche Nutzung entstanden sind. Diese Landschaften sind Dokumente der menschlichen Kultur und deshalb ähnlich Kunstwerken erhaltenswert.
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
Sächsische Naturschutzgesetz (SächsNatSchG)
ANSPRECHPARTNER
Stefan Schmiedichen
Tobias Rieprecht
Natur- und Artenschutz
Tel. 0341-3065-171
BAUMSCHUTZ PETITION
Unsere Bäume sind gezählt!

