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Ökolöwe - Umweltbund Leipzig e.V.
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09.03.2009

Fällt mit den Vogelschutzverordnungen der Vogelschutz? (Dezember 2006)

 Auf den ersten Blick erscheint es paradox: "Dank" der Verabschiedung von Vogelschutzgebietsverordnungen wird es nun leichter, in Vogelschutzgebieten von europäischer Bedeutung zu bauen. Am Freitag meldete dpa, dass das Regierungspräsidium Leipzig (RPL) zum Jahresende die Bestimmungen für den Vogelschutz lockere. Hintergrund ist die Verabschiedung der Verordnungen für die Vogelschutzgebiete.

Nachdem Sachsen lange die offizielle Ausweisung der europäischen Vogelschutzgebiete (SPA-Gebiete) verschleppt hatte, werden zum Ende des Jahres nun doch endlich entsprechende Schutzgebietsverordnungen erlassen. Damit fällt aber gleichzeitig der strenge Veränderungsschutz der "faktischen" (d.h. den Schutzanforderungen entsprechenden, gemeldeten, aber noch nicht mit Verordnung festgesetzten) Schutzgebiete. Schon vor einigen Wochen kündigte das RPL an, dass nun endlich Bauvorhaben wieder großzügiger genehmigt werden könnten – was neben der drohenden EU-Vertragsstrafe wegen verschleppter Umsetzung der Vogelschutzrichtlinie anscheinend auch das eigentliche Anliegen hinter der Verabschiedung der Schutzgebietsverordnungen ist.


Dieses Interesse hat offensichtlich auch die Formulierung der SPA-Verordnungen bestimmt, die dem Ökolöwen und den anderen Naturschutzverbänden zur Stellungnahme vorlagen. Entsprechend lasch sind sie gefasst. Mehr noch: Die Verordnungen entsprechen nicht einmal den Mindestanforderungen an eine Schutzgebietsverordnung. Größtes Manko ist das völlige Fehlen von Verboten in den Entwürfen (vgl. z.B. angehängte SPA-VO für das Gebiet "Leipziger Auwald"). Definiert werden lediglich die Erhaltungsziele (§ 3) und die zulässigen Nutzungen (§ 4).

Das hatten der Ökolöwe und auch der Nabu im Rahmen des Beteiligungsverfahrens heftig kritisiert, aber anscheinend ohne Erfolg. Denn die Verordnungen werden nun am 23.12.2006 in Kraft treten. Damit wurde offensichtlich keine Zeit mehr gelassen, um die Verordnungen entsprechend den formalen Mindestanforderungen an eine Schutzgebietsverordnung zu überarbeiten und zu ergänzen (es mutet auch schon sehr verwunderlich an, wenn das Ausstellungsdatum der Verordnungen vom 27.10.2006 noch mitten im Auslegungs-/Beteiligungszeitraum liegt, welcher bis zum 8.11.2006 dauerte).

Es ist zudem sehr fraglich, ob die nun verabschiedeten Verordnungen den Intentionen der europäischen Gestetzgebern entsprechen und ob sie mit der Öffentlichkeitsrichtlinie und der Vogelschutzrichtlinie vereinbar sind. Dies wird sicherlich überprüft werden müssen.

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09.03.2009

Kontrolle der Naturschutzflächen auf der Getzelauer Insel versagt (3. August 2006)

Die Naturschutzverbände Ökolöwe und NABU haben sich am 27.7.2006 in einer Pressemitteilung angesichts der am 23.7.2006 durchgeführten Schutzmaßnahmen zufrieden gezeigt. Nun kommt aber heraus: Die Kontrolle funktioniert nicht!
Im Gegenteil: Die überaus schützenswerte Insel wird noch mehr als befürchtet zum beliebten Ort für Partys von Jugendlichen. Und Polizei, Ordnungsamt und privater Sicherheitsdienst scheinen machtlos angesichts der Feiernden. Es fehlt zudem immer noch eine Gemeingebrauchsverordnung, auf deren Grundlage den Feiernden Einhalt geboten werden könnte. Noch letzte Woche kündigten Vertreter der Stadt Markkleeberg an, auch weiterhin rigoros gegen Beeinträchtigungen des Vorranggebietes Natur und Landschaft am Südufer des Markkleeberger Sees und auf der Getzelauer Insel vorzugehen. Dennoch mussten uns Mitglieder des Ökolöwen und der Ökostation Borna-Birkenhain erneut von Partys auf der Insel berichten. Auch in den vergangenen Tagen war die Getzelauer Insel Schauplatz mehrerer Partys und Grillabende. Die überaus schützenswerte Fauna und Flora hat bereits jetzt unwiederbringlichen Schaden genommen.

Verschärft wird die Situation dadurch, dass öffentliche und private Sicherheitskräfte überhaupt nicht auf den Ansturm und die Dreistigkeit der Feiernden vorbereitet sind: Den Aufforderungen, die Insel zu verlassen, kommen diese einfach nicht nach, und den Sicherheitskräften fehlt es an Ausrüstung, um am Südufer und auf der Insel eingreifen zu können, ebenso wie an einer sicheren rechtlichen Grundlage, auf der gegen die wiederholten und schwerwiegenden Ruhestörungen vorgegangen werden kann.

Insgesamt ist festzuhalten, dass die Stadt Markkleeberg mit der frühzeitigen offiziellen Eröffnung – d.h. vor Beschluss einer Gemeingebrauchsverordnung und eines brauchbaren Schutzkonzeptes – die Probleme zu einem Gutteil selbst geschaffen und die rücksichtslosen Feiernden angelockt hat. Nun muss sie eine brauchbare Strategie des Umgangs mit dem Problem entwickeln und v.a. auch umsetzen.

Bereits zur Eröffnung des Markkleeberger Sees mahnte der Ökolöwe den wasserseitigen Schutz und vor allem die eindeutige Ausweisung des Vorranggebietes am Südufer und auf der Insel an, um die menschliche Nutzung in kalkulierbare Bahnen leiten zu können. Der Ökolöwe fordert vor dem Hintergrund der aktuellen Ereignisse nochmals und mit Nachdruck, so schnell wie möglich eine den Gemeingebrauch in den Vorranggebieten einschränkende Rechtsverordnung zu erlassen und für ausreichend Kontrollen zu sorgen.
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09.03.2009

Naturschutz hat auf der Getzelauer Insel nach dem Willen der Stadt vorerst Vorrang (27. Juli 2006)

Naturschutzverbände begrüßen die Sofortmaßnahmen der Stadt Markkleeberg zum Schutz der Getzelauer Insel.


Die Naturschutzverbände Ökolöwe und NABU sind mit den Sofortmaßnahmen am 23.7.2006 im Naturvorranggebiet sehr zufrieden. Schon kurz nach der offiziellen Eröffnung des Markkleeberger Sees zeichnete sich ab, dass sich gerade die Getzelauer Insel zum beliebten Ort für Partys von Jugendlichen zu entwickeln drohte. Doch die Stadt Markkleeberg intervenierte rechtzeitig und angemessen. Nun bleibt abzuwarten, ob die Stadt auch zukünftig so entschlossen vorgehen wird.
Philipp Steuer, Geschäftsführer des Umweltbundes Ökolöwe, erläutert die Situation: "Wie uns Mitglieder des Ökolöwen berichteten, war die Getzelauer Insel am vergangenen Wochenende Schauplatz mehrerer Partys und Grillabende. Dabei wurde auf die schützenswerte Fauna und Flora keine Rücksicht genommen." Bereits zur Eröffnung des Markkleeberger Sees mahnte der Ökolöwe deshalb den wasserseitigen Schutz und vor allem die eindeutige Ausweisung des Vorranggebietes am Südufer und auf der Insel an, um die menschliche Nutzung in kalkulierbare Bahnen leiten zu können. "Es geht uns schließlich darum, den Menschen die Schönheit und Einzigartigkeit der hiesigen Natur nahe zu bringen. Deshalb sind wir auch in erster Linie für eine eindeutige Beschilderung und nicht für eine umfassende Umzäunung eingetreten. Allerdings muss sichergestellt werden, dass enorme Störungen der Tiere, das Zurücklassen von Müll und das Verwüsten des Gebietes nicht möglich sind", betont Steuer nachdrücklich.

Doch die Stadt Markkleeberg wusste - zumindest am ersten Tag - mit dem Problem umzugehen und schritt sofort ein. Sie erklärte, zukünftig durch regelmäßige Rundgänge die Einhaltung der Schutzbestimmungen gewährleisten zu wollen. Ob das funktioniert, werden die Umweltverbände in den nächsten Tagen und Wochen kontrollieren. Erfreut über die "einstweilige" Durchsetzung der Ruhezonen zeigte sich auch Joachim Schruth vom NABU Sachsen: "Wir sind sehr froh darüber, in der Stadt Markkleeberg eine Verbündete bei der Durchsetzung des Schutzstatus gefunden zu haben. Zweifellos rechtfertigt die schon jetzt reiche und zukünftig wahrscheinlich noch wertvollere Vogelwelt der Insel und des Südufers diesen engagierten Einsatz."

Angesichts des reichen Brut- und Zugvogelbestandes wurde sowohl die Insel als auch das Südufer des Markkleeberger Sees zum Naturvorranggebiet erklärt. Das Besondere daran: Hier soll der Natur freier Lauf gelassen werden (Experten sprechen dabei von Sukzession), was jedoch eine starke Einschränkung der menschlichen Nutzung erfordert. In den letzten 15 Jahren war dies gegeben, und so konnten sich - wie jüngst eine Studie der Ökologischen Station Borna nachwies - etliche seltene Vogelarten etablieren.
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09.03.2009

GRÜNE LIGA fordert stärkere Berücksichtigung des Leipziger Südens bei der Ausweisung der neuen Vogelschutzgebiete (6. Juni 2006)

Die GRÜNE LIGA Sachsen begrüßte bereits im März die Ausweitung der sächsischen Vogelschutzgebiete, die mit den bereits anerkannten 20 Vogelschutzgebieten nun insgesamt 13,6 Prozent der Landesfläche einnehmen.

"Leider ist aber dem besonderen europäischen Schutzstatus der Vogelschutzgebiete bei der Ausweisung nur unzureichend entsprochen wurden", so Torsten Kohl, kommissarischer Geschäftsführer der GRÜNEN LIGA Sachsen. Die Gebiete seien einerseits teilweise zu klein, um den Ansprüchen der bedrohten Vogelarten gerecht zu werden. Andererseits seien ganze Regionen bei der Deklarierung der Vogelschutzgebiete nahezu ausgeklammert worden, so Kohl weiter. "Das trifft vor allem auf den Süden Leipzigs zu, der bei den Gebietsvorschlägen viel zu wenig beachtet wurde", konstatierte Kohl.

Speziell das Vorranggebiet für Natur und Landschaft am Süd- und Westufer des Markkleeberger See und die Getzelauer Inseln hätten trotz der kurzen Entwicklungszeit von nur wenigen Jahren laut einer gerade veröffentlichten Studie der Naturförde-rungsgesellschaft Ökologische Station Borna-Birkenhain e.V. ein enormes natur- und artenschutzrelevantes Potential entwickelt. Eine Unterschutzstellung als Naturschutzgebiet sei somit mehr als gerechtfertigt, erklärte der Landessprecher der GRÜNEN LIGA Sachsen und Geschäftsführer des Ökolöwen – Umweltbund Leipzig e.V., Philipp Steuer. "Bisher wurden bereits 38 Vogelarten nachgewiesen, die in der Roten Liste Sachsens geführt werden. 23 Arten sind im Anhang I der Vogelschutzrichtlinie verankert." Entsprechend groß sei die Bedeutung des Gebietes als Brut- und Raststätte für viele Vögel. "Das erhebliche Artenpotential macht es nun dringend notwendig, beide Inseln ebenso wie das Südufer des Markkleeberger Sees so schnell wie möglich als Vogelschutzgebiet auszuweisen", folgert der Leipziger Landessprecher, "denn ohne entsprechende Besucherlenkung und Sicherung von Teilbereichen gegen Zutritt kann diese Artenvielfalt kaum erhalten werden." Aber auch andere Gebiete wie der Weinteichsenke sollten laut Philipp Steuer den SPA-Schutzstatus erhalten, denn bereits mehrere Gutachten belegen den Vogelreichtum dieser letzten Bachaue im Süden Leipzigs.

Zudem sei zu erwarten, dass der hohe EU-rechtliche Schutzstatus der Vogelschutzgebiete unterlaufen werden könnte. Die Auswahl der künftigen Vogelschutzgebiete erfolgte laut Sächsischem Ministerium für Umwelt und Landwirtschaft zwar nach fachlichen Kriterien, Landeigentümern und Landnutzern versicherte Sachsens Umwelt- und Landwirtschaftsminister Stanislaw Tillich jedoch, dass in den Vogelschutzgebieten prinzipiell genauso wie bisher gewirtschaftet werden kann. Daneben wird es ausdrückliche Sonderregelungen geben, die es ermöglichen, innerhalb der Schutzgebiete Straßenbauprojekten Vorrang zu gewähren. "Der mehrfach angemahnte Vollzug des Europäischen Naturschutzrechts in Sachsen wird folglich wieder einmal unterminiert werden", resümiert Philipp Steuer.


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09.03.2009

Fachgespräch zur Novellierung des Sächsischen Naturschutzgesetzes (Februar 2006)

Seit April 2005 steht die Novellierung des Sächsischen Naturschutzgesetzes an. Die Notwendigkeit dazu ergibt sich zum einen aus der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes 2002, das in Landesrecht umgesetzt werden muss.

Zum zweiten aus der EU-Richtlinie zur Öffentlichkeitsbeteiligung (sog. Aarhus-Konvention). Wie bei allen EU-Richtlinien sind auch hier die Länder in der Pflicht, die Regelungen innerhalb von zwei Jahren umzusetzen. Ist dies nicht der Fall, so gelten die Richtlinien unmittelbar. Wie oben berichtet, versucht sich der Ökolöwe dies im Fall des Elsterbeckens zu Nutze zu machen. Dort muss unserer Ansicht nach direkt die EU-Richtlinie greifen, wodurch wir im Rechtsstreit eine bessere Ausgangsposition hätten.

Als Landessprecher der GRÜNEN LIGA Sachsen e.V. wurde ich am 5.11.2005 von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingeladen, im Rahmen eines Fachgesprächs die Position der GRÜNEN LIGA zur Novellierung des Sächsischen Naturschutzgesetzes vorzutragen. Die inhaltliche und fachliche Ausarbeitung der Position der GRÜNEN LIGA lag dabei hauptsächlich in meinen Händen und wurde im Landessprecherrat und mit den interessierten LIGA-Mitgliedern abgestimmt.

Generell habe ich dafür plädiert, die Vorgaben und Intentionen des neuen Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG), der EU-Richtlinie und der FFH-Richtlinie möglichst genau umzusetzen. Die Regelungswerke stärken dabei die rechtliche Position des Naturschutzes, insbesondere durch die Anerkennung des Eigenwertes der Natur, die Einführung des Biotopverbundes, die Verbesserung der Position der Landschaftsplanung und durch die Ausweitung der Informationsmöglichkeiten, der Beteiligungspflichten und durch die Einführung der Verbandsklagemöglichkeit. Folglich haben alle EU-Bürger – somit auch die Vereine und Verbände – das Recht auf Umweltinformation, auf Beteiligung an Plan- und Genehmigungsverfahren sowie auf Rechtsbehelfe in allen umweltrechtlichen Fragen.

Als erster Redner habe ich mit meinen Ausführungen der naturschutzfachlichen Anforderungen an die einzelnen Regelungen quasi als Einführungsreferat einen generellen Überblick gegeben. Darin betonte ich, welche Anforderungen aus naturschutzfachlicher Sicht und aus Sicht der GRÜNEN LIGA bei der Umsetzung unbedingt aufgenommen werden sollten. Die nachfolgenden Redner, die sich konkret mit einzelnen Punkten auseinander setzten, bestätigten dabei meist meine grundlegenden Ausführungen – was natürlich die Position der GRÜNEN LIGA stärkt.
Im Anschluss an die Auswertung der Veranstaltung wird es einen Reader mit den Beiträgen geben, der uns rhetorische Unterstützung für die folgenden Debatten geben wird. Insgesamt war es insbesondere im Hinblick auf die Vernetzung mit Fachleuten aus den Bereichen Naturschutzrecht und Landschaftsplanung eine sehr lohnende Veranstaltung.

Durch die Wahl der neuen Regierung stellt sich augenblicklich jedoch grundlegend die Frage, ob das Umweltrecht nicht im Zuge der geplanten Föderalismusreform komplett in die Zuständigkeit des Bundes fallen wird bz ob nicht auch das BNatSchG wieder "entschärft" wird. Gerade letzteres wäre ein Rückschritt im Bereich des Naturschutzrechts – auch wenn zum Glück das Europarecht der Beschneidung Umweltverbände klare Grenzen setzt.

Philipp Steuer



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ANSPRECHPARTNER

Schutzgebiete und umweltpolitische Arbeit:

Enrico Vlach
Umweltpolitischer Sprecher

Tel. 0341-3065-370
(
Erreichbarkeit: montags, mittwochs, donnerstags)

 

Baum- und Gehölzschutz

Tobias Rieprecht, Stefan Schmiedichen

Tel. 0341-3065-171

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