Schriftgrösse A A
Ökolöwe - Umweltbund Leipzig e.V.
28.04.2010 (aktualisiert am 29.04.2010)

28.04.2010 Aktionstag gegen Lärm – Lärmspaziergang Leipzig

28.04.2010 Aktionstag gegen Lärm – Lärmspaziergang Leipzig Mittwoch, der 28. April, ist der „Tag gegen Lärm - International Noise Awareness Day 2010“. In Deutschland sind nach Berechnungen des Umweltbundesamtes rund 13 Millionen Menschen durch Straßenverkehr mit Geräuschpegeln belastet, die lärmbedingte Gesundheitsrisiken und zunehmende Schlafstörungen verursachen. Seit 2002 ist die EU-Umgebungslärmrichtlinie in Kraft, die eine Mitwirkung der Bevölkerung vorsieht. Für eine effektive öffentliche...
... Bürgerbeteiligung aber sind Grundkenntnisse zur  Umgebungslärmrichtlinie, Lärmkartierung und Aktionsplanung nötig. Das Regionalbüro der GRÜNEN Landtagsabgeordneten Gisela Kallenbach lädt gemeinsam mit der GRÜNEN LIGA e.V. für diesen Tag zu einem Lärmspaziergang in der Leipziger Innenstadt ein. Treffpunkt ist um 9 Uhr am Portal der Thomaskirche. Ein Lärmspaziergang bietet Interessierten eine praktische Einführung in das Thema Umgebungslärm. Man lernt Lärmkarten lesen und Schallpegel messen, aber auch bauliche Maßnahmen im Straßenraum zu erleben und zu bewerten. Eingeladen sind vor allem Akteure aus Vereinen, Verbänden und Initiativen, aber auch Umweltbehörden und Unternehmen der Immobilienwirtschaft, die sich in die Thematik einarbeiten und ihre Kenntnisse als Multiplikatoren weitergeben wollen. Den Lärmspaziergang führt der Akustiker Marc Wiemers, Leiter der Bundeskontaktstelle „Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Umgebungslärmrichtlinie“ der Grünen Liga e.V.
Weitere Informationen auf www.uglr-info.de und www.tag-gegen-laerm.de
>> mehr Infos
09.03.2009

Ökolöwe klagt gegen Festlegung der Flugrouten (Juni 2008)

Am 18.6.2008 - knapp ein Jahr nach der Festlegung der Flugrouten durch das Luftfahrtbundesamt und ca. zwei Monate nach der offiziellen Wiederfreigabe der sogenannten "kurzen Südabkurvung (Ost)" - klagte der Ökolöwe gegen diese Abflugroute, die in geringer Höhe direkt das SPA-Gebiet "Leipziger Auwald" quert und menschliche wie tierische Anwohner zu Lärmgeschädigten macht. Dabei wird er von einer breiten Koalition von Leipziger Bürgern und Bürgerinitiativen unterstützt.

Die Verträglichkeit der konkreten Flugrouten wurde nie geprüft und wurde, wie alle anderen Flugrouten auch, ohne Beteiligung der Verbände und Anwohner festgelegt. Dies ist ein eklatanter Widerspruch zur seit 2005 direkt wirksamen EU-Öffentlichkeitsrichtlinie, die bei allen "Projekten, Programmen und Vorhaben" die Beteiligung von allen "Bürgern und Verbänden" vorsieht. Außerdem ist der Auwald Schutzgebiet von europäischer Bedeutung (SPA-Vogelschutzgebiet, FFH-Gebiet sowie Landschafts- und Naturschutzgebiet). Und das heißt, die Verbände sind in jedem Fall zu beteiligen, denn es handelt sich eindeutig um Planungen mit Auswirkungen auf Schutzgebiete.

"Es kann nicht sein, dass das Luftfahrtbundesamt ohne Beteiligung der anerkannten Naturschutzverbände und der betroffenen Anwohner Entscheidungen trifft, die mit Sicherheit erhebliche Auswirkungen auf Schutzgebiete von deutscher und europäischer Bedeutung haben werden", so Philipp Steuer, Geschäftsführer des Ökolöwen - Umweltbund Leipzig e.V., zur Motivation einer solche Klage. Hier reißt das deutsche Luftfahrtrecht eine große Lücke im Naturschutzrecht: Entscheidungen im Planfeststellungsverfahren und solche "mit Auswirkungen auf Schutzgebiete" sind generell unter Beteiligung der anerkannten Verbände zu treffen. "Das Vorgehen der Festlegung der Flugrouten widerspricht der Intention und dem Wortlaut der europäischen Öffentlichkeitsrichtlinie, deren Umsetzung und Anwendung Deutschland und Sachsen immer wieder blockieren – trotz aller Absichtserklärungen, die Bürger mehr in politische Entscheidungen einbeziehen zu wollen." Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klage mittlerweile als Normenkontrollantrag angenommen und mit einem Aktenzeichen versehen – ein erster Hinweis darauf, dass auch das Gericht das Verfahren als problematisch ansieht.

"Auch wir Anwohner wurden über die genaue Lage der Flugrouten völlig im Unklaren gelassen", ergänzt ein Mitglied der Bürgerinitiative "Gegen die Südabflugroute". "Dabei sind wir neben den geschützten Tieren die Leidtragenden bei dieser Entscheidung. In geringsten Höhen überfliegen die Flugzeuge nun bei Ostwind unsere Häuser. Wir können uns nicht einmal mehr im nahen Auwald erholen, weil dort genauso ein Lärm ist wie bei uns zu Hause."

Auch für die geschützten Tiere stellt der Lärm eine nicht zu tolerierende Beeinträchtigung dar. Bei den meisten Vogelarten treten die nachteiligen Wirkungen ab einer Lärmbelastung von 50 dB(A) auf. Die vom Deutschen Fluglärmdienst gleich am Auwald in Lützschena gemessenen Lärmwerte liegen fast durchgehend über 50 dB(A) (vgl. www.dfld.de). Insbesondere Ruhezeiten und Nachtrhythmen kommen bei Tieren wie Anwohnern durcheinander.

Und entgegen der Ankündigungen der Planer, dass Flüge nicht über verdichtetem Siedlungsraum stattfinden werden ("Leipzig wird umflogen"), beobachten die Bürger der Stadt seit geraumer Zeit zahlreiche Überflüge direkt über Stadtteilen mit hohen Einwohnerzahlen, wie z.B. der Südvorstadt. Das bestätigen auch die Flugspurenaufzeichnungen unter www.dfld.de. "Obwohl eine Umfliegung der Stadt festgelegt ist, kürzen die Flugzeuge direkt über dicht besiedelten Stadtgebieten – Stötteritz, Südvorstadt, Connewitz und Markkleeberg – ihre Strecken ab", so Philipp Steuer.

Dazu kommen die sehr schlechten Bedingungen der derzeit entstehenden Arbeitsplätze. Aus dem Jobangebot von DHL: "Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 22 Stunden. Regelarbeitszeit: ausschließlich nachts, an 6 Tagen in der Woche, auch Sonn- und Feiertags. Das monatliche Entgelt wird je nach Berufserfahrung zwischen 700 EUR und 900 EUR brutto betragen." Ob das eine Verbesserung der Lebensumstände der hier arbeitenden Leipziger ist?

"Wollen wir den Naturschutz und den Nachtschlaf ein paar Arbeitsplätzen unter nahezu menschenunwürdigen Bedingungen opfern?", fragt Philipp Steuer. "An allen anderen DHL-Standorten – die jetzt vermutlich Stück für Stück geschlossen werden – verdienten die Packer mehr Geld." Der Ökolöwe will erreichen, dass die Bundesrepublik ebenso wie das Land Sachsen seine Bürger ernst nimmt. Angesichts von Politikverdrossenheit und minimaler Wahlbeteiligung bekundet die Politik immer wieder den Willen, die Bürger an den sie betreffenden Entscheidungen zu beteiligen. Außerdem sind die europäischen Richtlinien zur Beteiligung und zum Naturschutz endlich umzusetzen!

Der Ökolöwe bat die Leipziger um Spenden für die Finanzierung des teuren Gangs vor das Bundesverwaltungsgerichts.


Hintergrund:
Im Planfeststellungsbeschluss vom 4.11.2004 ist zu lesen: "Die verbindliche Festlegung der Flugrouten gem. § 27a LuftVO geschieht durch Rechtsverordnung des Luftfahrt-Bundesamtes (auf Vorschlag der Deutschen Flugsicherung) und wird erst kurz vor Betriebsbeginn erfolgen. Eine Regelungsmöglichkeit im Planfeststellungsbeschluss ist nicht gegeben. Einwendungen, in denen die Festlegung der Flugrouten im Wege der Planfeststellung gefordert wurde, kann daher nicht entsprochen werden. Die den Prognosen des Flugbetriebs zugrunde gelegten An- und Abflugwege, die Grundlage der lärmphysikalischen Berechnungen waren, sind von der Deutschen Flugsicherung im Planfeststellungsverfahren ausdrücklich als plausibel und realistisch eingeschätzt worden" (S. 385). Damit versuchte die Genehmigungsbehörde, die Festlegung der Routen aus dem (beklagbaren und mit Beteiligungsrechten versehenen) Planfeststellungsverfahren herauszulösen.

Nach Diskussion der geplanten (aber noch ausgesetzten) Flugrouten im Vereinsvorstand forderten wir das Regierungspräsidium mit Schreiben vom 9.10.2007 auf, eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) der veränderten Flugrouten durchzuführen. Auf unser Schreiben erwiderte die Behörde "dass die nachträgliche Änderung der Flugrouten nicht dazu führen kann, die Umweltverträglichkeitsprüfung einer nochmaligen Prüfung zu unterziehen". Damit machte die Genehmigungsbehörde deutlich, dass sie nicht gewillt ist, den europäischen Anforderungen an die Durchführung einer Erheblichkeitsprüfung bei Auswirkungen auf Schutzgebiete von europäischer Bedeutung zu entsprechen. Darin sehen wir einen ganz klaren Verstoß gegen Intention und Wortlaut der Öffentlichkeitsrichtlinie und der im deutschen Recht verankerten Beteiligungsrechte, und haben Klage eingereicht



>> mehr Infos
09.03.2009

Waren die genehmigten neuen Flugrouten genehmigungsfähig? (Oktober 2007)

Der Ökolöwe begrüßt die verfahrensrechtlich notwendige Aussetzung der Südabflugroute um weitere drei Monate. Die geplanten veränderten Flugrouten erfordern eigenständige aktualisierte Umweltgutachten. Der Verein rechnet aufgrund der erhöhten Lärmeinwirkungen mit größeren Beeinträchtigungen des europäischen Schutzgebiets Leipziger Auwald sowie des Vogelschutzgebiets Tannenwald.
Im Zuge der Neufestlegung der Flugrouten des Flughafens Leipzig-Halle sind bedeutende Belastungen der geschützten Natur – insbesondere der Vogelwelt – zu erwarten. Diese Belastungen wurden bislang keiner spezifischen Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen. Die vorliegenden Gutachten betrachten andere, nicht unerheblich abweichende Flugrouten und können deshalb nicht zur Grundlage einer Neufestsetzung gemacht werden.

Der Ökolöwe weist darauf hin, dass die Entscheidung der Deutschen Flugsicherung auch aus verfahrensrechtlichen Gründen notwendig gewesen ist. Denn Recherchen des Umweltverbands ergaben, dass für diese geplanten neuen Routen keine gesetzlich zwingend vorgeschriebene Umweltverträglichkeitsprüfung stattfand. Darauf haben wir das Regierungspräsidium Leipzig (RPL) in einem Schreiben vom 4.10.2007 auch hingeweisen. Wir gehen davon aus, dass dieser Hinweis, der auch der Deutschen Flugsicherung gegeben wurde, mit ausschlaggebend für die erneute Aussetzung der Flugrouten gewesen ist.

Insgesamt heißt das: Auch in drei Monaten wäre eine Genehmigung der geplanten Flugrouten ohne Verträglichkeitsprüfung ein Verstoß gegen geltendes Recht. Denn bislang kann niemand sagen, welche Auswirkungen auf die besonders geschützten (und die anderen) Arten zu erwarten sind und ob diese mit dem Arten- und Auwaldschutz vereinbar sind. Bevor also die neuen Flugrouten genutzt werden können, müssen die notwendigen Gutachten nachgeliefert werden. Damit gewinnen menschliche und tierische Anwohner wieder ein wenig Zeit.

Bereits im Juli diesen Jahres hatte der Ökolöwe beim RPL eine entsprechende Anfrage gestellt. In der Antwort wurde uns mitgeteilt, dass diese Informationen bei der Planfeststellungsbehörde nicht vorlägen und wir uns an die Deutsche Flugsicherung zu wenden hätten. Das ist aber verfahrensrechtlich falsch, da das RPL als Genehmigungsbehörde selbstverständlich entsprechende Gutachten zur Beurteilung der naturschutzrechtlichen Genehmigungsfähigkeit selbst einholen oder einfordern muss. Das hat das Regierungspräsidium aber offensichtlich "versäumt", womit keine Genehmigungsfähigkeit vorliegt, da es hierfür keine naturschutzrechtliche Grundlage gibt. Damit stellt sich die Frage, ob der erlassene Planfeststellungsbeschluss überhaupt rechtskonform ist.

Aber auch eine solche Prüfung kann natürlich die Auswirkungen nicht vermindern oder vermeiden. Aus naturschutzfachlicher Sicht und aus Sicht der Anwohner ist die Nutzung der Süabflugroute generell zu versagen. Zumindest müssten aber gewisse Auflagen zum Schutz der Gesundheit und der Natur erteilt werden, z.B. Lärmgrenzwerte für die Flieger oder eine Begrenzung der Flugzeiten und der Anzahl der Flüge.

Anbei finden Sie zur weiteren Information unser Schreiben an das RPL im pdf-Format.

>> mehr Infos
09.03.2009

Ökolöwe unterstützt Initiative gegen Fluglärm (10. September 2007)

Ökolöwe unterstützt Initiative gegen Fluglärm (10. September 2007) Mit großer Sympathie beobachten und begleiten der Ökolöwe das Engagement der Bewohner der Ortsteile Stahmeln, Wahren, Lützschena und Böhlitz-Ehrenberg gegen die zu befürchtende Wiederaufnahme der so genannten kurzen Südflugroute. Dabei geht es uns nicht nur um den Schutz des Auwalds und seiner tierischen Bewohner, sondern eben auch um den Schutz der Gesundheit der Anwohner. Lärm ist eines der größten, und meistverkannten Gesundheits- und Umweltprobleme.

Seit vielen Jahren belegen seriöse Studien, dass Lärmbelastungen zu Gesundheitsschäden, aber auch zum "Verlust" von Lebensräumen führen. Aktuelle Studien des Umweltbundesamtes belegen eindrücklich den Zusammenhang zwischen Fluglärmbelastung und Gesundheit der Anwohner. Hier ist zu lesen: "Es zeigten sich von der Lärmintensität abhängige Erhöhungen der Verordnungen für Arzneimittel zur Behandlung erhöhten Blutdrucks, Arzneimittel zur Behandlung von Herz- und Kreislauferkrankungen, Tranquilizern, Beruhigungs- und Schlafmitteln."

Die Gewinne der Airlines gehen zu Lasten der Gesundheit der Anwohner und erzeugen menschliches Leid, aber auch zusätzliche Kosten für die Krankenkassen. Rein materiell betrachtet belasten sie also öffentliche Kassen, insbesondere die Krankenkassen – in die wir alle einzahlen müssen. Diese "externen Kosten" müssen bei Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen mit einbezogen werden bzw. von den verursachenden Unternehmen getragen werden, damit der Flugverkehr kostet, was er wirklich kostet – und damit nicht weiter subventioniert und aus unseren Abgaben finanziert wird. Und wer immer nach dem freien Markt ruft, der muss auch mit ehrlichen Preisen kalkulieren.

Umweltschutz ist immer auch Menschenschutz. Der Ökolöwe kämpft seit 1989 gegen Lärm und gegen Schadstoffe in Luft und Wasser und macht sich stark für die Umwelt und die menschliche Gesundheit. Wir setzen wir uns für den Erhalt des Auwalds ein. Der nordwestliche Teil des Auwaldes ist bisher der weniger belastete Teil des Auwaldes und damit Rückzugsgebiet für besonders geschützte Tiere, das so erhalten bleiben muss.

Der Leipziger Auwald ist aber nicht nur ein wichtiges Naherholungsgebiet für alle Leipziger, sondern auch ein Naturschutzgebiet ersten Ranges (FFH-Gebiet und seit Oktober 2006 auch ein europäisches Vogelschutzgebiet - SPA). Das dauerhafte Überfliegen des Auwaldes in niedriger Höhe steht eindeutig im Widerspruch zu den Erhaltungszielen des europäischen Naturschutzes. Deshalb freuen wir uns besonders über das Engagement der Initiative gegen Fluglärm zum Schutz des Auwalds vor Lärm und Schadstoffen und werden weiter das Anliegen unterstützen.


>> mehr Infos
09.03.2009

Ein fauler Kompromiss bei der Nachtflugerlaubnis am Flughafen Leipzig-Halle (Juli 2007)

Auch wenn beide Seiten Klagen angekündigt haben: Letzten Freitag erteilte das Regierungspräsidium Leipzig (RPL) eine uneingeschränkte Nachtflugerlaubnis für Frachtflüge. Gleichzeitig verbot es Nachtflüge für Passagiere – weshalb die Erlaubnis von offizieller Seite als "guter Kompromiss" verkauft wird.

Natürlich ist es zu begrüßen, dass das RPL zumindest bei der Frage der Passagierflüge Mut bewiesen hat – für die lärmgeplagten Anwohner wäre aber eine Begrenzung aller Flüge, egal ob für Fracht oder Passagiere, sicher die bessere Lösung gewesen. Nun können die Frachtfluganbieter ohne Beschränkung Nachtflüge ansetzen …warum nicht gleich hundert in einer Nacht? Die Erlaubnis des RPL setzt hier keine Grenzen, diese sind rein technischer Natur, nämlich limitiert durch die Zahl der Flugzeuge, die (auf den zwei Bahnen!) hintereinander starten bzw. landen können.

Ein weiterer Wermutstropfen: Auch militärische Truppentransporte wurden nicht eingeschränkt – auch nicht solche, für die zivile Flugzeuge genutzt werden. Während also die in den Irak und nach Afghanistan verlegten GIs in der Statistik und bei der Hochrechnung des zu erwartenden Flugverkehrs ungeniert als "Passagiere" gezählt werden, werden sie dies bei der Nachtflugerlaubnis nicht. Insofern wird Leipzig nicht nur seinen Ruf als Frachtdrehkreuz, sondern auch als "Soldatendrehkreuz" für (amerikanische) Auslandsmissionen festigen. Und auch die militärischen Frachtflüge im Rahmen des so genannten SALIS-Programm werden nicht beschränkt, so dass auch die militärische Ausrüstung für verschiedene Missionen weiterhin über Leipzig umgeschlagen wird – Leipzig wird damit eine der wichtigsten Drehscheiben für militärische Einsätze im Nahen und Fernen Osten. Ob man darauf stolz sein kann, das muss jeder für sich entscheiden.

Bereits am Tag nach der Entscheidung des RPL waren die üblichen "Totschlagmeldungen" zu lesen, die auch in jedem neueren Artikel zum Thema wiedergekäut werden: Ein Anbieter z.B. spricht von 500 Flügen und 30 Arbeitsplätzen, die ab kommendem Jahr gestrichen werden müssten. Deshalb werde man auch in Widerspruch gehen. Das Totschlagargument der Schaffung von Arbeitsplätzen ist jedenfalls immer schnell zur Hand. Lärmmäßig dürften die nun nicht mehr gestatteten Flüge aber leicht von den Emissionen der (lauteren) Frachtmaschinen "kompensiert" werden.

Ebenfalls Klage angekündigt hat die IG Nachtflugverbot Leipzig/Halle e.V. Diese erklärte, dass die uneingeschränkte Genehmigung von nächtlichen Frachtflügen nicht der Intention des Bundesverwaltungsgerichts entspräche, das die ursprüngliche Entscheidung des RPL für nicht rechtmäßig erklärt hatte. Und für sie ist die Unterscheidung zwischen Passagier- und Frachtflügen eher nebensächlich – schlafstörenden Lärm machen sie alle, die Frachtflieger sogar etwas mehr. Insofern ist der Kompromiss für sie kein wirklicher, da "weit mehr neuer Fluglärm hinzu[kommt], als durch den Verzicht der wenigen Passagiermaschinen eingespart wurde" (Presseerklärung der IG vom 4.7.2007). Schon das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts – nachts nur notwendige Frachtexpressflüge zuzulassen – stellte aus ihrer Sicht "einen schwachen Kompromiss zwischen den Bürgerinteressen und den wirtschaftlichen Interessen der Flughafennutzer dar, [da es] bereits eine erhebliche Belastung der Anwohner" in Kauf nehme. Die jetzige Erlaubnis geht aber weit über die Zulassung dieser Frachtexpressflüge hinaus!

Ob sich daraus eine richtige Bewegung entwickelt, wie sie in den 1980er Jahren die Startbahn West am Frankfurter Flughafen verhindern konnte?

Weitere Informationen bei der IG Nachtflugverbot!


>> mehr Infos
nach oben

ANSPRECHPARTNER

Enrico Vlach
Umweltpolitischer Sprecher

Tel. 0341-3065-370
(
Erreichbarkeit: montags, mittwochs, donnerstags)